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26. Dezember 2016: Von Mark Juhrig an Stefan K.

Hallo Stefan,

doch, die DFS (bzw. das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in Langen, je nach Zeitpunkt der Zulassung) ist in Deutschland für die Zulassung von Bodenfunkstellen zuständig. Die Hersteller von Handfunken haben jedoch keine Zulassung der neuen 8.33 kHz Geräte bei der DFS angestrebt (vermutlich aus Kostengründen), daher kann man in Deutschland zur Zeit noch kein 8.33 kHz-Handfunkgerät legal betreiben (es sei denn man hat z.B. einen britisch zugelassenen Flieger, dann ist das Handfunkgerät über die britische Radio-License mit genehmigt). Die anderen EU-Länder underscheiden nicht zwischen Boden- und Luftbetrieb. Daher gibt es dort nur die EASA-Zulassung.

VG Mark

PS: Auszug aus den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im Flugfunk (VVFlufu): "Hierin wird die Deutsche Flugsicherung (DFS) mit der Zulassung einschlägiger Geräte beauftragt und festgelegt, dass nur Geräte für die Flugsicherung betrieben werden dürfen, die über eine DFS-Zulassung und eine Frequenzzuteilung der Reg TP verfügen."

26. Dezember 2016: Von Stefan K. an Mark Juhrig

Möchte ja nicht darauf herumreiten, aber dort geht es um Bodenfunkstellen. Dies bedeutet nur, das Rufnamen und Frequenzen zwecks Trennung genehmigt werden.

Mit den Geräten hat das nichts zu tun. Dafür ist die Bundesnetzagentur und das LBA zuständig.

26. Dezember 2016: Von Markus S. an Stefan K.

Hab da mal eine Frage, bekommen den jetzt diejenigen die nach England ausgeflaggt haben eine Förderung oder muss man Englischer Staatsbürger sein?

27. Dezember 2016: Von Peter Paul an Markus S.

Hat nihts mit der Staatsbürgerschaft zu tun Muss nur G reg sein

27. Dezember 2016: Von Mark Juhrig an Stefan K.

Hallo Stefan,

stimmt alles. Dennoch ist DFS bzw. BAF für die Zulassung von Handfunkgeräten (= Bodenfunkstellen) beauftragt. Ich kann Dir gerene Zulassungsurkungen senden die sind von DFS bzw. BAF ausgestellt. Wie gesagt betrifft nur Bodenfunkstellen. Die Zulassungsnummern beginnen alle mit D-..... während die Zulassungsnummern für den Flugfunk mit EASA..... beginnen.

Da kein Hersteller von Handfunkgerätetn die Zulassung angestrebt hat, kann man in D keine 8.33 kHz-Handfunkgeräte betreiben.

Viele Grüße

Mark

27. Dezember 2016: Von  an Peter Paul

welches ministerium wäre denn in D für die förderung verantwortlich?

dann einfach mal einen antrag auf förderung mit kennzeichen, dem

hinweis auf förderung in anderen europ. easa-ländern dazu und

gleichbehandlung rückwirkend beantragen. und das alle möglichst

in einer woche mit einschreiben rückschein an das zuständige

ministerium. vielleicht kann ja die aopa in D beratend und helfend

zur seite stehen.

mfg

ingo fuhrmeister

28. Dezember 2016: Von Markus S. an Peter Paul

Weist du was mit den anderen skandinavischen Ländern ist, Schweden z.B.?

28. Dezember 2016: Von Willi Fundermann an Mark Juhrig

Da kein Hersteller von Handfunkgerätetn die Zulassung angestrebt hat, kann man in D keine 8.33 kHz-Handfunkgeräte betreiben.

Klingt jetzt vermutlich kleinlich, aber: man kann schon, man darf nur strenggenommen nicht. Aber: wenn mir in der Luft das einzig vorhandene, fest eingebaute Funkgerät ausfiele und ich ein kleines Icom dabei hätte, wär mir das dann relativ egal.

28. Dezember 2016: Von Lutz D. an Willi Fundermann

Stimmt. Besonders betroffen sind einige UL die über Ausnahmegenehmigung bisher mit Handfunkgerät betrieben werden durften (teilweise haben die gar kein elektrisches System), gleiches gilt für Hängegleiter, Motorschirme etc.

Die haben plötzlich keine legale Möglichkeit mehr zur Teilnahme am Sprechfunk.

28. Dezember 2016: Von Willi Fundermann an Lutz D.

Na ja, ein bisschen was ginge wohl auch legal. Laut aktuellem Katalog (2016) von Friebe, Mannheim, gib es "transportabele" Geräte (mit 8,33er Rasterung), die auch als "Luftfunkstelle" zugelassen sind, z.B. von Becker, Dittel und f.u.n.k.e.; die liegen dann aber mit "Tragegestell" so in der Klasse von 2.800 € bis 3.600 € und wirken relativ "sperrig". Ob sie damit für den Einsatz im UL wirklich "geeignet" sind, kann ich nicht beurteilen; für Hängegleiter, Motorschirme o.ä. aber definitiv zu unhandlich.

Im Vergleich dazu kostet ein einfaches, handliches Icom bei Friebe z.Z. nur 410 €!

28. Dezember 2016: Von Lutz D. an Willi Fundermann

Ja, die großen Dinger sind SEHR sperrig, so doppelter Schuhkarton. Ich habe hier auch eine 8.33 Handfunke, nutze sie auch, einen Steinwurf von der Grenze zum Gebiet der Bundesnetzagentur entfernt. Drüben muss ich es auslassen.


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