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28. Dezember 2016: Von Lutz D. an Willi Fundermann

Stimmt. Besonders betroffen sind einige UL die über Ausnahmegenehmigung bisher mit Handfunkgerät betrieben werden durften (teilweise haben die gar kein elektrisches System), gleiches gilt für Hängegleiter, Motorschirme etc.

Die haben plötzlich keine legale Möglichkeit mehr zur Teilnahme am Sprechfunk.

28. Dezember 2016: Von Willi Fundermann an Lutz D.

Na ja, ein bisschen was ginge wohl auch legal. Laut aktuellem Katalog (2016) von Friebe, Mannheim, gib es "transportabele" Geräte (mit 8,33er Rasterung), die auch als "Luftfunkstelle" zugelassen sind, z.B. von Becker, Dittel und f.u.n.k.e.; die liegen dann aber mit "Tragegestell" so in der Klasse von 2.800 € bis 3.600 € und wirken relativ "sperrig". Ob sie damit für den Einsatz im UL wirklich "geeignet" sind, kann ich nicht beurteilen; für Hängegleiter, Motorschirme o.ä. aber definitiv zu unhandlich.

Im Vergleich dazu kostet ein einfaches, handliches Icom bei Friebe z.Z. nur 410 €!

28. Dezember 2016: Von Lutz D. an Willi Fundermann

Ja, die großen Dinger sind SEHR sperrig, so doppelter Schuhkarton. Ich habe hier auch eine 8.33 Handfunke, nutze sie auch, einen Steinwurf von der Grenze zum Gebiet der Bundesnetzagentur entfernt. Drüben muss ich es auslassen.


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