Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

26. Dezember 2016: Von Markus S. an Stefan K.

Hab da mal eine Frage, bekommen den jetzt diejenigen die nach England ausgeflaggt haben eine Förderung oder muss man Englischer Staatsbürger sein?

27. Dezember 2016: Von Peter Paul an Markus S.

Hat nihts mit der Staatsbürgerschaft zu tun Muss nur G reg sein

27. Dezember 2016: Von  an Peter Paul

welches ministerium wäre denn in D für die förderung verantwortlich?

dann einfach mal einen antrag auf förderung mit kennzeichen, dem

hinweis auf förderung in anderen europ. easa-ländern dazu und

gleichbehandlung rückwirkend beantragen. und das alle möglichst

in einer woche mit einschreiben rückschein an das zuständige

ministerium. vielleicht kann ja die aopa in D beratend und helfend

zur seite stehen.

mfg

ingo fuhrmeister

28. Dezember 2016: Von Markus S. an Peter Paul

Weist du was mit den anderen skandinavischen Ländern ist, Schweden z.B.?


4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang