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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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15. September 2018: Von Tobias Schnell an Florian S.

Was hat die FAA eigentlich zu dem Zwischenfall gesagt?

Vermutlich nichts. Man ist in so einem Fall nicht zu einer Selbstanzeige verpflichtet. Eine Meldepflicht gibt es nur für Unfälle, bestimmte technische Fehlfunktionen und (nach 91.3.(c)) wenn man im Notfall von den FAR's abweicht, aber nur "upon request of the Administrator".

Ob da im Sinne der FAA irgendetwas sanktionswürdig war, ist nochmal eine ganz andere Frage.

15. September 2018: Von Achim H. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Dieser Funkverkehr mit der FAA hätte natürlich genauso zu Konsequenzen geführt. Im Normalfall Telefonnummer und ein Anschiss im Kasernenton mit eingezogenem Schwanz und vielleicht der Hinweis auf einen NASA-Report.

Von Freigaben abweichen ohne Konsequenzen/rechtfertigende Umstände darf man auch in USA nicht.


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