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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
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Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. September 2018: Von Frank Naumann an Jan Brill Bewertung: +11.00 [11]

Ich sehe die Schuld für dieses sinnlose Verfahren eigentlich eher beim Ankläger, weniger beim Richter. Man fragt sich doch unwillkürlich, was das BAF mit einem solchen Bussgeld überhaupt bezweckt. Der Mann war offensichtlich mit der Situation überfordert und auch für den Lotsen erkennbar panisch. So panisch, dass er über die "goldene Brücke", die der Lotse ihm gebaut hat ("Sie wollen wirklich keinen Notfall erklären?") nicht mehr gehen konnte und den Kontakt zum Einzigen, der ihn im Sinne von Single-Pilot-CRM noch hätte unterstützen können (zum Lotsen nämlich), abgebrochen hat. Ein Bussgeld hat in einem No-Blame-Sicherheitsmanagement-System nur bei Vorsatzdelikten seinen Platz. Was der Mann braucht, ist Training. Eine Menge Training offensichtlich, bei all den Unzulänglichkeiten der IFR-Schulung, die auf diesem Flug zu Tage traten. Ein Bussgeld, egal in welcher Höhe, macht aus ihm keinen besseren Piloten. Gibt's im BAF kein Safety-Management? Der Fall gehört ins CIRS, nicht vor Gericht!

10. September 2018: Von Florian S. an Frank Naumann
Beitrag vom Autor gelöscht
10. September 2018: Von Markus Doerr an Florian S.

Komisch. Im Straßenverkehr ist das gang und gäbe.

Nachschulung bei Auffälligkeiten, besonders bei Fahranfängern.

10. September 2018: Von Chris _____ an Florian S. Bewertung: +4.00 [4]

15 Stunden Nachschulung (womöglich noch im Flugzeug) wären in der Tat gröblich übertrieben. Das wäre ja "ein halber neuer Flugschein".

Der Pilot hat unter Stress in der Kommunikation und im Decision Making Defizite gezeigt, vielleicht auch in der Flugplanung, aber das wäre alles mit ~1h Ground (!) angemessen bearbeitet.

Hinzu kommen natürlich noch obligatorische Sozialstunden, sagen wir Vereinsflugzeuge waschen :-)

10. September 2018: Von Wolff E. an Chris _____

Jan Brill bietet doch immer mal Kurse an. GGf wäre das ein neuer Kurs wert? IFR for Beginners.......

10. September 2018: Von Florian S. an Markus Doerr
Beitrag vom Autor gelöscht
10. September 2018: Von Florian S. an Chris _____
Beitrag vom Autor gelöscht
10. September 2018: Von Chris _____ an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Ich kann mir durchaus Situationen vorstellen, in denen ich ein Bussgeld angebracht fände.

Zum Beispiel vorsätzliche Luftraumverletzungen oder solche mit Gefährdung Dritter, signifikante Überladung, Start oder Landung auf einem Rollweg mit Gefährdung Dritter, Fliegen ohne (zum Fluggerät passenden) Flugschein oder außerhalb der Currency-Regeln, etc pp.

Eher nicht dazu zählt die hier vorliegende Situation, wo jemand (offensichtlich unter Stress) sich entschlossen hat, eine Sicherheitslandung durchzuführen, und dabei nicht korrekt gefunkt hat.

10. September 2018: Von Florian S. an Chris _____
Beitrag vom Autor gelöscht
10. September 2018: Von Jan Brill an Florian S. Bewertung: +4.00 [4]

Hallo Florian,

Du schreibst:

"Bei jedem der von Dir genannten Kriterien kann ich Dir jetzt schon vorhersagen, was Du und andere in einem konkreten Fall entgegen halten würden:"

Ich würde vorschlagen dass Chris seine Argumente selber vorbringt. Und Du Deine. Ich denke das ist einfacher.

Mich würde interessieren:

1) Worin siehst Du Sinn und Zweck von Bußgeldern gegen Piloten bei flugbetrieblichen Fehlern der Kategorie 1 und 2 – also was soll erreicht werden und wie helfen Sanktionen dabei?

2) Denkst Du dass das Verhalten des BAF im beschriebenen Fall den von Dir genannten Zielen zuträglich ist?

3) Wie beurteilst Du die beschriebene Führung des Verfahrens durch das AG Langen?

viele Grüße,
Jan Brill

10. September 2018: Von Florian S. an Jan Brill Bewertung: +2.00 [2]
Beitrag vom Autor gelöscht
10. September 2018: Von  an Florian S. Bewertung: +0.00 [4]

by the name of allah (https://www.youtube.com/watch?v=Z9dFulyrCzc) lt merkel

the most merciful (hört man öfters vor deutschen gerichten )

the all forgiving....bei manchen luftämtern auch!

im jahre 13 Do: al-khamis: 27. Shawwal 1436 gab es in speyer einen kongress im

flugmusäum speyer. dort hatte der oberfluglotse einen tollen vortrag über flugdurchführung

und behandlung von notfällen gehalten. wortwörtlich möchte ich das jetzt nicht mehr

wiederholen, sonnst ufert das wieder aus. jedenfalls war der tenor, daß man ruhig wegen

harndrang, augenzucken, schweißausbrüchen, käsefüßen, beschlagner brille etc ruhig einen

notfall erklären soll, es geht um die sichere durchführung des fluges!

im o.a. fall wurde das nicht beherzigt bzw. im unterricht nicht klar dargelegt, was es heißt, i am fucking

lo on fuel....das ist ein no-go für die flugdurchführung, auch wenn sie noch so gut vorbereitet war!

es gibt die frasologie "cancel IFR" - das wurde anscheinend lt aufzeichnung v lotsen nicht vom

piloten mitgeteilt UND sogar das hilfsangebot abgelehnt, einen luftnotfall zu melden!

kleistert die DFS auz der strecke mit notfallerklärungen zu! wennn der notfall beendet ist, gibt es

keine verfolgung! die radarheinis sind dazu da um zu helfen! und allein der gedanke an lo fuel zeigt

von verantwortung!

also - keine angst vor notfallerklärungen: die dfs beißt nicht, fragt nicht nach - wenn alles vorbei

kann man einen freundlichen anruf machen oder dem fis-provi hier im forum ein email schicken etc und

die sachlage schildern und den dank rüberwachsen lassen.....

so...ich muß zum abendgebet...

roger beacon

10. September 2018: Von Karl Lang an Florian S. Bewertung: +5.00 [7]

Florian

die Länge der Anworten und versucht geschliffene Rhetorik verkleistern den Kern. Wie ist es einzuordnen, wenn nach einer Aussage "...Bei dem Wenigen was ich über den Fall weiss...", kompromisslos Kategorien des Vorsatz`, absichtlichen und vorsätzlichen Handelns doziert und als Steigerung mit Vorsatz zum Erzielen wirtschaftlichen Vorteils garniert werden? Das ist nicht nur unverschämt, sondern monströs.

Handlungsmustern in Stresssituation folgen anderen Kategorien. Ich denke, Du weisst dies, es passt nur nicht in Dein Narrativ.

Der Vergleich mit vorsätzlichem Einflug in airspace C ist zwar ebenso absurd, kann jedoch die Absurdität der Kernaussagen kaum mehr toppen.

Vermutlich dient der ganze Erguss nur den Zweck, die ohnehin (vor-)gefasste Meinung in Blockwartmentalität zu rechtfertigen. Falls bei der BAF ein höherer Posten frei wird, wärst Du mE ein geeigneter Kandidat.

10. September 2018: Von Jan Brill an  Bewertung: +2.67 [3]

... och nee – Ingo Fuhrmeister ist zurück? Geht's auch 'ne Nummer kleiner?

10. September 2018: Von Olaf Musch an Jan Brill

Mir schwebte auch gerade schon "Ingo?" vor den Augen.

Er scheint sich nicht geändert zu haben...

10. September 2018: Von Achim H. an Florian S. Bewertung: +18.00 [18]

Ein normales OWiG-Verfahren - vielleicht mit der Ausnahme, dass es schon vor dem Verfahren ein guter Rat für den Piloten gewesen wäre, auf Grund offensichtlicher Aussichtlosigkeit nicht gegen den Bussgeldbescheid vorzugehen. Er hat Mist gebaut und hätte auch einfach akzeptieren können, dass er dafür die Konsequenzen tragen muss.

Das Bußgeld wurde im Verfahren halbiert.

Was mich unheimlich stört an Deinen (und anderen) Kommentaren ist, dass die Handlungen und Funksprüche des Piloten nach den Maßgaben eines rational denkenden und handelnden Menschens gemessen werden. Das ist allerschlimmstes "armchair flying".

Dieser Pilot war in einer emotionalen Ausnahmesituation. Es ist doch vollkommen lächerlich, ihm zu unterstellen, er würde durch bewusste Entscheidung unter den Augen der Öffentlichkeit auf einem geschlossenen Platz landen, um die Landegebühren für Nürnberg zu sparen.

So etwas können sich nur fliegerisch völlig unbefleckte Beamte und neuerdings hier vertretene Blockwärte und Agitatoren vorstellen.

10. September 2018: Von T. Magin an Achim H.

"Was mich unheimlich stört an Deinen (und anderen) Kommentaren ist, dass die Handlungen und Funksprüche des Piloten nach den Maßgaben eines rational denkenden und handelnden Menschens gemessen werden."

Und der Aussage schliesse ich mich zu 100% an!

Um die Analogie im Autouniversum weiterzuspinnen, folgendes Gedankenexperiment: wie urteilt ein Gericht bei einem Autofahrer, der in Panik sein schwerverletztes Kind mit 200 ins Krankenhaus faehrt und dabei geblitzt wird? Komme mir jetzt keiner mit "rechtfertigendem Notstand" und aehnlichen Winkelzuegen.

Mir geht's nur um die Frage ob bei einem Autofahrer die Tatsache, dass er nicht mehr rational denken konnte, bei einen Verkehrsdelikt strafmildernd beruecksichtigt wird. Ist das so?

10. September 2018: Von Robert Ipach an T. Magin

Mich wundert auch sehr, dass der geistige Zustand des Piloten im Gerichtsverfahren offenbar keine Berücksichtigung fand. Wenn einem in der Luft klar wird, dass der Motor jederzeit ausgehen kann, ist man schon ziemlich neben der Spur (ob es dann tatsächlich knapp war, spielt ja keine Rolle). Da reichen die geistigen Kapazitäten zum Erkennen und Melden einer Notlage schnell nicht mehr aus. Keine Ahnung, warum die Verteidigung das nicht angeführt hat.

10. September 2018: Von Florian S. an Karl Lang
Beitrag vom Autor gelöscht
10. September 2018: Von Florian S. an T. Magin
Beitrag vom Autor gelöscht
10. September 2018: Von Florian S. an Jan Brill

Lieber Jan,

ich hätte die Fragen gerne mit Dir diskutiert - aber da die persönlichen Anfeindungen hier Überhand nehmen halte ich es im Interesse des Forums für besser, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Schönen Abend,

Florian

10. September 2018: Von Stefan K. an Robert Ipach Bewertung: +4.00 [4]

Der Pilot hatte über eine Stunde lang sämtliche Hilfestellung ignoriert..... interessiert hier wohl keinen mehr....

10. September 2018: Von Wolff E. an Jan Brill

Jan, das du das noch vom Fuhrmeister liest....

10. September 2018: Von Winfried Weiss an Florian S.

Schade, dass Sie gelöscht haben. Ich fand Ihren Beitrag absolut treffend.

Im Gegensatz zu den vielen Beiträgen von juristischen Laien haben sie den Sachverhalt nüchtern und sachlich analysiert und Ihre Auffassung schlüssig und treffend begründet. Ihre Ausführungen zur gerichtlichen Wertung und zur falsch verstandenen Rolle des (Partei-) Gutachters waren völlig richtig.

Es ist immer schwierig, das Leuten zu vermitteln, die den Sachverhalt emotional oder vor anderem Hintergrund (Voreingenommenheit; eigene Identifikation mit einer der Parteien) bewerten oder grundsätzlich von einer juristischen Betrachtung weit entfernt sind.

10. September 2018: Von T. Magin an Stefan K.

I.d.T. kann das Handeln des Piloten in Gaenze nicht alleine mit "Panik" begruendet werden. Die Gesamtleistung war ... naja, lassen wir das. Trotzdem wuerde mich interessieren, ob Erwaegungen in welchem geistigen Zustand sich ein Autofahrer/Pilot zur Tatzeit befunden haben mag, beruecksichtigt werden. Oder kommt der Satz der "verminderten Zurechnungsfaehigkeit" erst ab Totsclag aufwaerts zum Tragen?


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