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10. September 2018: Von T. Magin an Stefan K.

I.d.T. kann das Handeln des Piloten in Gaenze nicht alleine mit "Panik" begruendet werden. Die Gesamtleistung war ... naja, lassen wir das. Trotzdem wuerde mich interessieren, ob Erwaegungen in welchem geistigen Zustand sich ein Autofahrer/Pilot zur Tatzeit befunden haben mag, beruecksichtigt werden. Oder kommt der Satz der "verminderten Zurechnungsfaehigkeit" erst ab Totsclag aufwaerts zum Tragen?


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