Hi,
wir haben im Frühjahr für einen ELAII-Flieger ein neues IHP geschrieben und genehmigt bekommen. Die NfL zur Avionik-Nachprüfung taucht darin nicht mehr auf (warum sollte sie auch).
In der Rubrik Instandhaltung, Komponenten sind die relevanten Avionik-Komponenten aufgeführt mit ihrem jeweils gültigen Install/Maintenance/Operation Manual. Sind in den Manuals "instructions for continued airworhtiness" gegeben (beim GNS530 z.b. "inspect for security of attachment" und ähnlich simple Dinge), werden diese Maßnahmen als durchzuführen angegeben (machen wir jährlich, da echt kein großes Ding). Bei den Geräten ohne solche Angaben im Manual haben wir einen "operational check" vorgesehen, ebenfalls jährlich. Dazu alle zwei Jahre den Transponder gemäß SIB 2011-15 und fertig. Der Transponder war letztes Jahr (noch nach alter Regelung) dran gewesen, also gab es dieses Jahr nichts zu tun, was nur ein Avioniker könnte und so wurde es auch durchgeführt und das ARC ausgestellt. Fertig :-)
Wenn Dein IHP die Avionik-Nachprüfung allerdings noch beinhaltet, könntest Du zumindest für dieses Jahr noch gefangen sein, denn >1.200kg ist das ja genehmigungspflichtig und die Genehmigung dauert einige Wochen.
Sollte es für IFR-Betrieb abweichende Regelungen geben, würde mich deren Grundlage doch sehr interessieren und ich würde sie mir definitiv schwarz auf weiß zeigen lassen. Würde mich aber überraschen...
Grüße,
Toni
Edit & Ps.: Du hast dem Empfang von PMs noch nicht zugestimmt.
Edit2 & Pps: Mein Beitrag hat sich mit Constantins etwas gedoppelt, aber vielleicht helfen Dir ein paar mehr Beispiele ja, Deine Werft zu überzeugen ;-)