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10. März 2016: Von Markus Doerr an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

wobei der Richter auch die Option hätte entgegen der Gutachtermeinung Recht zu sprechen

Warum sollte ein Richter sowas tun?

Dazu hat er Gutachter, weil er sich nicht auskennt.

10. März 2016: Von  an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]

Warum sollte ein Richter sowas tun?

Dazu hat er Gutachter, weil er sich nicht auskennt.

Weil der Richter auf seine richterliche Unabhänghängigkeit stolz ist und auch dieser Umstand manchmal für den Durchschnittsbürger menschlich denkwürdige Personen auf diesen Stuhl bringt. Die Ausübung des Richteramts basiert auf einem juristischen Regelwerk mit mehr oder weniger nachvollziehbaren Regeln, die der Richter teilweise nur anwendet, oftmals aber auch, nach gelegentlich für einen normalen Menschenverstand bis zu grotesk anmutenden Verfahren, auslegen kann. Ein Gutachter ist dabei nur eine Quelle der "Weisheit" unter vielen und, man mag manchmal geneigt sein zu ergänzen glücklicherweise, nicht der ausschlaggebende Einflüsterer, jedenfalls wenn der Richter nicht komplett mit der Sache überfordert ist (was dem Vernehmen nach auch nicht selten geschieht, aber dafür hat der Richter ja sein Regelwerk um Recht zu sprechen und nicht den Anspruch auf Gerechtigkeit zu urteilen). Einen Prozeßausgang nach §153a StPO empfinde ich durchaus als Zeichen mit positiver Tendenz "Pro Richter" und hoffe einmal, dass der "vorläufig" Zusatz nicht zuschlagen wird.

10. März 2016: Von Achim H. an 

Du verkennst die Arbeitsweise der Gerichte. Richter haben keine Fachkenntniss und müssen sich für die fachliche Beurteilung auf Gutachter verlassen. Wenn der Richter nicht gerade Hubschrauberpilot ist, wird er sich da sehr an die Gutachter halten.

auch dieser Umstand manchmal für den Durchschnittsbürger menschlich denkwürdige Personen auf diesen Stuhl bringt

Ein Hubschrauberpilot der lärmend vor dem Supermarkt landet ist das Gegenteil des Durchschnittsbürgers. Der weckt sicherlich keine richterlichen Schutzinstinkte.

Wenigstens läuft das als Strafprozess vor dem Landgericht und nicht vor dem Verwaltungsgericht, die sind nämlich selbst praktisch Teil der Verwaltung...

10. März 2016: Von Tee Jay an Achim H.

Nur befinden wir uns vor einem Gericht und nicht auf einem Jahrmarkt der Befindlichkeiten oder Sympathien.

Ich komme nicht umhin Jan Brills Satz "Es war nur der intensiven Bearbeitung des Staatsanwalts durch den sehr umsichtigen Richter zu verdanken" dahingehend zu verstehen, dass der Richter sehr wohl die Widersprüchlichkeit und Lebensferne des LBAs erkannt hat, nur fehlte es zum "Recht sprechen" wohl der finalen Courage, die ein Gericht meinem Verständnis nach durchaus haben sollte. Ansonsten kann man diese ja auch gleich "Volksgerichtshöfe" nennen wenn man ausschliesslich nach Gutachtermeinung urteilt...

10. März 2016: Von Lutz D. an Tee Jay Bewertung: +3.00 [3]

Ich kann dem Umstand schon etwas abgewinnen, dass hier nach geltendem Recht und nicht nach Rechtsgefühl geurteilt wurde (oder besser: nicht geurteilt wurde).

Das formale Argument des Gutachters ist doch sehr stark. Ihn dafür in Haftung zu nehmen, dass sowohl die Erlaubnis schlecht formuliert war als auch die Betriebe die Erlaubnis wohl nicht gut gelesen haben, geht meines Erachtens fehl.

"haben wir schon immer so gemacht“ oder „das war uns nicht bewusst“ sind halt vor Gericht keine schlagkräftigen Argumente.

Dass die Erlaubnis so völlig sinnlos ist, ist ja ein anderer, neuer Sachverhalt.

Natürlich: in diesem Einzelfall ist das Ergebnis für den Beklagten ungerecht. Und für alle anderen Betriebe auch. Man muss aber dennoch vorsichtig damit sein, sich gerecht urteilende Richter zu wünschen. In sehr vielen Fällen wird man froh sein (müssen), wenn ein Richter eng am Text urteilt. Das gilt für Sachverständige übrigens noch mehr. Es gibt gerade in der Fliegerei so viele abseitige Vorstellungen, dass man es einem Gutachter gerade zu hoch anrechnen muss, Wenn er sich ausschließlich auf Fakten stützt.

Aber nochmals: für alle Beteiligten höchst unbefriedigend.

10. März 2016: Von Erik N. an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Dann muss in die Strichliste eben der Punkt "Repositionierungsflüge" mit aufgenommen werden. Kann ja so schwer nicht sein. Kein Regierungspräsidium läßt die gesamte Pilotenschaft ständig mit einem Bein im Lizenzentzug stehen. Vielleicht wurde hierdurch nur mal darauf aufmerksam gemacht. Es gibt doch jede Menge Bereiche, in denen Regelungen der gelebten Praxis angepasst werden. Warum soll das hier nicht so sein ?

10. März 2016: Von Tee Jay an Lutz D.

Lutz, sicher das mit Rechtsfrieden und der Gerechtigkeit sind immer zwei paar Schuhe.... trotzdem eine Sauerei was hier offenkundig wird. Nicht auszudenken, wenn das jetzt ein Zivilrechtsprozess aufgrund eines Flugunfalles wäre und diese nun nicht erlaubte Flugbewegung zum Anlaß genommen wäre, nicht zu zahlen...

10. März 2016: Von Lutz D. an Tee Jay

Ja, das ist ein sehr gutes Beispiel! Nimm mal an, jemand am Boden kommt bei dem Repositionierungsflug zu schaden. Würde der es nicht vollkommen ungerecht finden, dass jemand nicht belangt und haftbar gemacht wird, obwohl er - für jeden lesenden Laien nachvollziehbar- ohne erforderliche Genehmigung gelandet ist?

Würdest Du Dich mit dem Hinweis: 'Mir schien es logisch, dass das inklusive war" zufrieden geben?

Ich denke, der Pilot ist mit der Einstellung gut bedient. Und @Erik: Genau!

10. März 2016: Von  an Achim H.

Achim, der Richter hat hier aber eine Rechtsfrage zu entscheiden gehabt (im Gegensatz zu den eigentlich Ausgangsfragen an den Sachverständigen). Klar können sich Richter auch mal für eine Rechtsfrage in eine Sachverständigenbefragung flüchten, dafür sind diese aber nicht gedacht, "jura novit curia" gilt da immer noch auch in den letzten Dunkelparagraphen vom hintervorletzten Spezialrecht.

Aber die Auslegung einer Genehmigung, eines behördlichen Aktes, ist urjuristische Tätigkeit im Gegensatz zur Frage der Sicherheit der Landung vorm Autohause etc. Für letzteres fragt man einen neutralen Gutachter, Ersteres sollte (und hier: Wurde) durch den Richter und Staatsanwalt selbst bewertet.

11. März 2016: Von Pascal H. an  Bewertung: +2.00 [2]

Auch schön, dass man einem Richter am Landgericht allgemein nicht zutraut, solche Gesetze, Verordnungen und behördlichen Genehmigungen auf die Praxis "zu deuten" und anzuwenden, genau das von einem Piloten aber erwartet...

11. März 2016: Von  an Pascal H. Bewertung: +1.00 [1]

Wir haben unfassbare Müllgesetzgebung, anders kann man das in vielen Bereichen nicht titulieren. Leider wahr.

11. März 2016: Von Lutz D. an  Bewertung: +2.00 [2]

Ja, das ist völlig unbestreitbar. Gefolgt von Müllverordnungen aus der Feder einer zu wenig kontrollierten Exekutive.


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