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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. März 2016: Von Tee Jay an Achim H.

Nur befinden wir uns vor einem Gericht und nicht auf einem Jahrmarkt der Befindlichkeiten oder Sympathien.

Ich komme nicht umhin Jan Brills Satz "Es war nur der intensiven Bearbeitung des Staatsanwalts durch den sehr umsichtigen Richter zu verdanken" dahingehend zu verstehen, dass der Richter sehr wohl die Widersprüchlichkeit und Lebensferne des LBAs erkannt hat, nur fehlte es zum "Recht sprechen" wohl der finalen Courage, die ein Gericht meinem Verständnis nach durchaus haben sollte. Ansonsten kann man diese ja auch gleich "Volksgerichtshöfe" nennen wenn man ausschliesslich nach Gutachtermeinung urteilt...

10. März 2016: Von Lutz D. an Tee Jay Bewertung: +3.00 [3]

Ich kann dem Umstand schon etwas abgewinnen, dass hier nach geltendem Recht und nicht nach Rechtsgefühl geurteilt wurde (oder besser: nicht geurteilt wurde).

Das formale Argument des Gutachters ist doch sehr stark. Ihn dafür in Haftung zu nehmen, dass sowohl die Erlaubnis schlecht formuliert war als auch die Betriebe die Erlaubnis wohl nicht gut gelesen haben, geht meines Erachtens fehl.

"haben wir schon immer so gemacht“ oder „das war uns nicht bewusst“ sind halt vor Gericht keine schlagkräftigen Argumente.

Dass die Erlaubnis so völlig sinnlos ist, ist ja ein anderer, neuer Sachverhalt.

Natürlich: in diesem Einzelfall ist das Ergebnis für den Beklagten ungerecht. Und für alle anderen Betriebe auch. Man muss aber dennoch vorsichtig damit sein, sich gerecht urteilende Richter zu wünschen. In sehr vielen Fällen wird man froh sein (müssen), wenn ein Richter eng am Text urteilt. Das gilt für Sachverständige übrigens noch mehr. Es gibt gerade in der Fliegerei so viele abseitige Vorstellungen, dass man es einem Gutachter gerade zu hoch anrechnen muss, Wenn er sich ausschließlich auf Fakten stützt.

Aber nochmals: für alle Beteiligten höchst unbefriedigend.

10. März 2016: Von Erik N. an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Dann muss in die Strichliste eben der Punkt "Repositionierungsflüge" mit aufgenommen werden. Kann ja so schwer nicht sein. Kein Regierungspräsidium läßt die gesamte Pilotenschaft ständig mit einem Bein im Lizenzentzug stehen. Vielleicht wurde hierdurch nur mal darauf aufmerksam gemacht. Es gibt doch jede Menge Bereiche, in denen Regelungen der gelebten Praxis angepasst werden. Warum soll das hier nicht so sein ?

10. März 2016: Von Tee Jay an Lutz D.

Lutz, sicher das mit Rechtsfrieden und der Gerechtigkeit sind immer zwei paar Schuhe.... trotzdem eine Sauerei was hier offenkundig wird. Nicht auszudenken, wenn das jetzt ein Zivilrechtsprozess aufgrund eines Flugunfalles wäre und diese nun nicht erlaubte Flugbewegung zum Anlaß genommen wäre, nicht zu zahlen...

10. März 2016: Von Lutz D. an Tee Jay

Ja, das ist ein sehr gutes Beispiel! Nimm mal an, jemand am Boden kommt bei dem Repositionierungsflug zu schaden. Würde der es nicht vollkommen ungerecht finden, dass jemand nicht belangt und haftbar gemacht wird, obwohl er - für jeden lesenden Laien nachvollziehbar- ohne erforderliche Genehmigung gelandet ist?

Würdest Du Dich mit dem Hinweis: 'Mir schien es logisch, dass das inklusive war" zufrieden geben?

Ich denke, der Pilot ist mit der Einstellung gut bedient. Und @Erik: Genau!


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