Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

31. Oktober 2011: Von  an Guido Warnecke
Ich denke mal, das der Richter seinem Amtskollegen nicht ans Bein pinkeln will, daher dieses doch recht schwammige Urteil. Nur wo steht geschrieben, das man erst einen Notfall erklären muss um Sekudnen später dann erst legal von Standardverfahren abweichen darf? Bestimmt nirgends. Mal einen Fall konstruieren. Ich fliege IFR in FL120 über zentral Frankreich, im Funk ist es dort immer recht ruhig. Daher merke ich nicht, das mein COM1/COM2 und NAV-Paket den Dienst einstellt? Was muss ich dann tun? Ich fliege den Flugplan genau so weiter, leider ist vor mir eine Wolkenfront. Was mache ich, ich gehe runter oder kehre um unter VMC, weil ich sonst "lost" bin oder ggf. bald tot. Wenn ich dann nun auf einem passendem Flugplatz (not) lande wird mir mit Sicherheit niemand einen Strick daraus drehen wollen. Das der Richter im Egelsbachfall allerdings dann doch noch eine OWI durchziehen möchte, kann nur den Grund haben, das er seinen RP-Kollegen nicht blosstellen möchte. Das ist leider die Sache mit der "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Wirklich schade, was da in Egelsbach passiert.
1. November 2011: Von M. S. an 
"Ich denke mal, das der Richter seinem Amtskollegen nicht ans Bein pinkeln will, daher dieses doch recht schwammige Urteil."

Wo bitte Amtskollegen? Richter (gerade der Strafgerichtsbarkeit) haben mit Verwaltungsbeamten nichts am Hut. Ich würde noch mitgehen, wenn Sie dies über Verwaltungsrichter bzw. im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit behaupten würden.

Generell irritiert mich dieses unglaublich negative Bild a) der Richterschaft und b) der Verwaltung. Es gibt immer Mitarbeiter, die über ihr Ziel hinausschießen. Wer aber gerade schon einmal außerhalb Deutschlands Kontakt mit beiden Berufsgruppen hatte, sollte doch sehr zufrieden mit dem status quo sein. Gerade die Mitarbeiter beim RP Darmstadt sind allesamt in Gehaltsgruppen einsortiert, dass sie sich das eigene (Motor-)fliegen nicht leisten können. Besser qualifizierte Mitarbeiter würden zu diesem Gehalt nicht arbeiten... Insofern bin ich bzgl. der Verwaltungsbeamten der Ansicht "you get what you pay for". Bezüglich der Richterschaft bin ich der Ansicht, dass Sie (bzw. andere Diskutanten) keinen blassen Schimmer haben, a) was sie wirklich verdienen (beginnt bei 3200 EUR brutto im Monat) und b) welchen Arbeitsaufwand sie bewältigen müssen (Berliner Zivilrichter haben so im Jahr 1000 (!) Akten zu bewältigen), Berliner Sozialrichter etwa 400).

Mangels wirklicher Detailkenntnis kann ich natürlich zu diesem Fall wenig sagen - aber wenn ich an anderer Stelle verfolgen darf, wie erhöhnte Lizenzanforderungen als negativer und bürokratischer Irrsinn pauschal verunglimpft werden, sagt dies schon viel aus. Aus eigener Erfahrung an unserem Platz weiß ich, dass es den meisten gut täte, alle paar Jahre mal eine Theorieprüfung abzulegen (durchaus ich eingeschlossen). Nicht wegen irgendwelcher Mitgliedszahlen der ICAO. Aber wenn ich so sehe, wer keine W&B mehr ohne FlightPlanner hinbekommt oder das Wetter gar nicht mehr selbst einschätzen kann...

Just my 2ct from over the ocean...
1. November 2011: Von Stefan Kondorffer an M. S.
Ja richtig, jetzt erinnere ich mich auch an den zweiten Teil der Geschichte. Deutschland ist nicht nur voll von Regelungswahn, sondern auch von Staats- und Regulierungsverliebten.
1. November 2011: Von  an M. S.

Ich schere Richter und Verwaltungsbeamte deshalb über einen Kam, da beide denselben Arbeitgeber haben, den Staat bzw. Land Hessen bzw. das Volk, also wir alle. Und das bei Gericht schon mal mit zweierlei Maß gemessen wird, ist leider auch nicht wirklich neu. Sieht man an diesem Urteil. Ggf. spielt auch noch das Thema Geld eine Rolle. Es würde mich nicht wundern, wenn so manche Richter schon gedacht hatte, der fliegt selber, der hat mehr Geld, obwohl das so pauschal ja gar nicht stimmt und hat ggf. auch Auswirkungen auf das Urteil. Was Ihre Verteidigung der Richterschaft betrifft, wäre ich auch etwas vorsichtig. Zum einem sind Richter in der Regel recht autonom und es redet ihnen keiner rein, zum anderen ist der Job unkündbar und krisensicher, was die viele Arbeit der Richter betrifft, sollen diese doch mal als Anwalt in die freie Wirtschaft gehen, da herrscht ein deutlich anderes (höheres) Tempo als im Amt. Und verdienen tut man da auch nicht mehr, es gibt viele Anwälte, die weniger als 3200 im Monat brutto haben, und die sind dann noch nicht privat krankenversichert bzw. haben eine sichere Altersversorgung. Und nicht zuletzt hat der Richter sich diesen Job ausgesucht….

1. November 2011: Von joy ride an M. S.

zum blassen schimmer, und ihrer verniedlichung von einkommen

1. anbei eine schon veralterte besoldungstabelle, nach welcher ein mittlerer tabellenwert von gut über 4.200,- für "einfache landarbeiter" rauskommt, ohne dabei eine der mehrfachen zulagen einzurechnen, die mit sicherheit in anspruch genommen werden: durchschnittliche besoldung richter

2. durchschnittsgehalt des bundesbürgers innerhalb der bananenrepublik (sie als übersee-kandidat sind zum glück ausgenommen) : 1.309 € (netto - schliesslich zahlen beamte kaum sozialabgaben), umgerechnet von hier: de.statista: durchschnittseinkommen (22.000 US$)

3. wenn man die pensionsansprüche abzinsen und zum gehalt dazurechnen würde, würde ich pi mal daumen nochmal 1000 pro monat rechnen, die ein arbeitnehmer in der freien wirtschaft sammeln, versteuern und anlegen müsste - alles aus seinem nettoainkommen

summa summarum hat also ein richter nicht 3.200 euro absolut, sondern mindestens diesen betrag MEHR zur verfügung als der durchschnittsdeutsche. so oder so sind 3.000 euro ein büdget, mit welchem man (ohne jet und turboprop ansprüche) locker an die statistischen 50 flugstunden pro jahr rankommen kann (oder 20 DA40 h pro monat) - sofern wille und zeit verfügbar.

zu ihrer interpretation von überforderung des gerichts:

nichts anderes wurde behauptet, von einem überflieger: wenn sich jemand zu überqualifiziert fühlt in die details sachlich korrekt einzusteigen, ist das gelinde gesagt egal, ob ihm die 600 euro streitwert für "piloten" zu nichtig erscheinen, oder ob er wegen berliner-richter-mit-aktenbergen-von-1000-seiten keinen bock mehr hat: er hat seinen spruch "im namen des volkes" selbst mit füßen getreten, denn das resultat ist dem problem nicht angemessen, der richter war in dem prozess eine klare fehlbesetzung (sympathien und entschuldigungen mit grad der fahrlässigkeit ist völlig irrelevant - ebenso wie ihr unnötiger diskurs in die besoldungstabelle der blutigen anfänger)

7. November 2011: Von  an joy ride
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes sollte eigentlich keinen mehr was wundern. Es zeigt recht deutlich, das viele Richter doch etwas realitätsverloren sind. Es fällt bestimmt nicht nur mir schwer, eine Notwehr herbei zu leiten, nur weil man hinter der Haustür einen Bandidos vermutet und daher durch die geschlossene Haustür schiessen darf. Man darf gespannt sein, wie das mit Egelsbach ausgehen wird. Vor Gericht ist man doch manchmal in Gottes Hand....

Hier noch mal der Link zu dem Hells Angel Thema https://www.faz.net/aktuell/politik/polizist-erschossen-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html

Die haben nach dem Urteil bestimmt ausgiebig gefeiert und fühlen sich jetzt noch stärker....

Ade Rechtsstaat....
7. November 2011: Von Peter Wertz an 

"Ade Rechtsstaat...."

Eben nicht!!!

Wie der Begriff "Putativnotwehr" sagt , liegt hier gerade keine Notwehr vor.Und als vor vielen Jahren Benno Ohnesorg von einem Polizisten erschossen wurde , hat der sich auch erfolgreich auf Putativnotwehr berufen . Da hat die GdP nicht gemault .

Hat aber überhaupt nichts mit unserem Fall hier zu tun . Im Gegenteil : dem "tower-controller" hätte Nothilfe besser zu Gesicht gestanden , als - "in der Meldung der Luftaufsicht wird kaum verständlicher Funk ("miserabel") festgehalten" - er die Notlage des Piloten erkannte .

Deshalb nochmal meine Frage an Herrn Brill : Gegen welche strafbewehrte Vorschrift hat der Pilot verstoßen ? Welche Vorschrift regelt , wieweit man von der VFR-Departure-Route oder dem Cumpulsory-Reporting-Point abweichen darf ?

Wenn §27a nicht zutrifft , muß es eine andere strafbewehrte Vorschrift geben - ansonsten ist freizusprechen :"Keine Strafe ohne Gesetz" §1 StGB , auch wenn es sich "nur" um eine Ordnungwidrigkeit handelt . Und am Rechtsstaat braucht man nicht zu zweifeln , nur weil ein Amtsrichter mal ein falsches Urteil fällt.

8. November 2011: Von  an Peter Wertz
Na ja, so sauber war Kurras (das war der Polizist, der schoss) auch nicht. Hier mal der Link dazu ; https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/berlinbrandenburg_nt/article13694284/Ohnesorg-Tod-Verfahren-gegen-Kurras-eingestellt.html

Und ehrlich gesagt, es ist was anderes, wenn einer durch eine verschlossene Tür schießt oder eine Schußwaffe während eines Straßenkampfs gezogen wird, aber das ist, wie Sie bereits sagten, jetzt egal. Der eigentliche Fehler "entstand" schon im Turm in Egelsbach.

Aber es bleibt ein schaler Beigeschmack, vor allem für die Familie des erschossenen Polizisten. Ich denke, wenn es Sie getroffen hätte würde Sie anders denken. Putativ hin oder her...
8. November 2011: Von  an 
>Der eigentliche Fehler "entstand" schon im Turm in Egelsbach.

Da gibt es keinen Turm...
8. November 2011: Von  an 
Da ist definitiv ein Turm in Egelsbach, habe ihn selber gesehen. Oder soll ich das Teil "Elfenbeinschloss" nennen?
8. November 2011: Von Fliegerfreund Uwe an 

Guten Abend die Herren,

was ich in dem Sachverhalt vermisse ist die Flugerfahrung des Piloten.

Kann mich nicht erinnern hierzu was in der Printausgabe gelesen zu haben.

Ist das versehentlich oder bewußt unter den Tisch gefegt worden?

Gruß

UK

8. November 2011: Von Sönke Springer an Fliegerfreund Uwe
Inwieweit hat denn die Flugerfahrung hier Einfluss auf die Rechtsprechung?
Gruß
8. November 2011: Von Max Sutter an Sönke Springer
Nach der Logik des ungesunden Menschenverstandes. Fehler, welche ein Greenhorn noch machen darf, sollte der in Ehren ergraute Flug-km-Millionär nicht mehr machen. Die Buße könnte dann etwa nach folgender Gleichung errechnet werden:
B = G + n*F
Wobei
B = Bußenbetrag in Euro
G = Grundgebühr, nach allgemeiner Praxis so. 300 Euro
n = Zahl der Flugstunden seit dem Erwerb des zuletzt gültigen Scheines
F = Gebühr pro Flugstunde, der Einfachheit halber 1 € / h

Für Liniencaptains wird aufgrund der besonderen Gehaltssituation dieser Betrag jeweils verdoppelt.

Das wäre doch ein Vorschlag, oder nicht?

9. November 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an Max Sutter
Ganz schlechter Ansatz, besonders der letzte Satz.. ;-)
9. November 2011: Von Max Sutter an Flieger Max L.oitfelder
Na also sei's drum, noch ein § 2 der fliegenden Ordnungsbußen-Regelung:

Die Purserette hat die Aufgabe, in den von Ordnungswidrigkeiten betroffenen Flügen vor Verlassen des Flugzeuges unter den Passagieren eine Spontankollekte durchzuführen. Der Erlös soll diskret mit einem Sympathieklaps auf die Schulter vorne links in die Sitztasche gesteckt werden. Zuvor ist der Betrag noch durch eine Sonderkollekte beim Kabinenpersonal zu verdoppeln und durch einen Sonderbeitrag der Kräfte in Ausbildung auf den nächsten vollen Tausender aufzurunden. Die sollen froh sein, dass sie überhaupt eine Lehrstelle haben.

Auf Drängen der FDP bzw. geistesverbr- pardon, -verwandter Parteien soll sich die neue fliegende Ordnungswidrigkeitenverordnung (FlOWIVo) kostenneutral gegenüber den Fluggesellschaften verhalten.

9. November 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an Max Sutter
Ich habe das unbestimmte Gefühl dass hier jemand beruflich zu wenig gefordert wird..
9. November 2011: Von  an Fliegerfreund Uwe
Na ja, Transpondercode stand noch auf 3701, da hat einer ggf. die Checkliste nicht komplett gelesen oder war am Limit seiner Belastbarkeit bzw. unkonzentriert.

Ist mir auch schon passiert und ich muss dann eingestehen, das ich an solchen Tagen nicht so fit war wie sonst und einfach unkonzentriert war. Da kann sowas passieren. Das hat nichts mit Flugerfahrung zu tun.
9. November 2011: Von Fliegerfreund Uwe an 

Transponder hin oder her, kann passieren, solange er nicht auf 7500 steht ist das glaube ich wurscht...

Ich frage deshalb, weil ich das technische Problem in die Kategorie "Firlefanz" einstufen würde.

Das ist hier aber wie mit dem guten und schlechten Wetter....

Ich finde aufgrund der Flugerfahrung kann sich hier jeder ein besseres Bild machen. Schließlich schreibt man das alle Behördenvertreter weder Schein noch Flugerfahrung haben

:-))

Mfg

UK

9. November 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an Fliegerfreund Uwe
"..solange er nicht auf 7500 steht" Kommt das denn in D öfter vor, Entführung einer Einmot?
9. November 2011: Von  an Flieger Max L.oitfelder
das kommt nur ab und an in Babenhausen vor, aber da wird der Pilot gleich vor dem Start aus dem Segler geworfen. Ob allerdings der Kranke 7500 eingestellt hatte, wage ich zu bezweifeln...
9. November 2011: Von joy ride an Flieger Max L.oitfelder
neulich, in EDMA, eine beliebte rundflugs-c172.
zum glück war der pilot ein fast pensionierter bundeswehrler der dem entführer das messer von vor der eigenen kehle entwenden konnte (passagier sass hinten).
ob er bei dem vorgang die zeit gefunden hatte, 7500 zu rasten ist offen
10. November 2011: Von Hubert Eckl an joy ride

Das Böse ist immer und überall... Erinnert Ihr Euch noch an die Bonanza Mitte der Neunziger? Landeanflug in Hildesheim, Absturz im Endteile. Drei Personen an Bord. Rätselhaft. Da finden die BfU einen Durchschuß am Pilotensitz und eine Pistole. Was war geschehen? Eine menage-a-trois ist nach Sylt geflogen. Der Gatte hatte wohl der Gattin mitgeteilt, daß die Mitfliegerin schon eine Weile und fortan sein sugar baby ist und sie nicht mehr. Da war die Gattin, wie eine Brünhilde aus den Nibelungen im furor germanicus und hat deren dreier Leben, mittels Ermordung des Untreuen in Personalunion pilot in comand in den Rücken geschoßen, ausgelöscht. Solche Geschichten spielen nicht nur in Groschenromanen, sondern auch im Hier und Heute. Das sind aber keine Unfälle.

10. November 2011: Von Max Sutter an Hubert Eckl
Und was lernen wir da draus? Man sollte nie auf den Piloten schießen, wenn er der Einzige ist, der fliegen kann.

10. November 2011: Von Thore L. an Max Sutter
Das wirft ein ganz neues Licht auf den Cirrus Rettungsschirm... Vielleicht doch gar keine so gute Idee das Ding...
10. November 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an Hubert Eckl
War ein bisschen anders, aber trotzdem kriminell mit sogar 4 Toten:

https://www.hildesheim.de/pics/download/1_1274767439/chronik_1996.pdf Seite 52 unten

60 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang