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9. Februar 2011: Von Heinz Peter an Veronika Zöllner
Zitat: "Auch der Steuerbeitrag der GA über Mehrwertsteuer und Treibstoffsteuer dürfte angesichts der verursachten Kosten eher gering sein. Hinzukommt dass noch ein großer Teil der GA als gemeinnützig - und damit steuerbegünstigt - betrieben wird."

Sehr geehrte Veronika,
Ihre Aussage oben möchte ich nicht unwidersprochen stehen lassen. Offenkundig haben Sie noch nie ausgerechnet, wie hoch dieser "Beitrag über Treibstoffsteuer und MWSt" pro Flugstunde typischerweise wirklich ausfällt:
Nehmen wir mal ein eher bescheidenes 4-sitziges, einmotoriges Reiseflugzeug mit einem typischen Stundenverbrauch von gut 40 Litern AvGas als Beispiel, allein an Treibstoffsteuer kommt dann knapp 30 Euro zusammen. Wenn wir nicht untypisch für ein solches Flugzeug 175 Euro Mietpreis pro Stunde veranschlagen, dann dann konstituieren ca. 28 Euro dieses Mietpreises Mehrwertsteuer! Anders gesagt gehen FÜR JEDE EINZELNE FLUGSTUNDE fast 60 Euro an den Fiskus. Wesentlich mehr bei entsprechend grösseren Reiseflugzeugen, etwas weniger bei kleineren, zweisitzigen Flugzeugen.

Wenn wir bei dem bescheidenen Reiseviersitzer bleiben verursacht also selbst ein SEHR moderates Flugstundenaufkommen von 50h bereits fast 3000 Euro Steuern, die eigentlich der GA-Infrastruktur zugute kommen müssten.
Das bei den derzeitigen, verworrenen Zuständigkeitsverhältnissen zwischen Bund, Ländern, Gemeinden bezgl. Verkehrsinfrastruktur und Steuermittelzuteilungen dieses Geld vielleicht nicht an die richtige Stelle kommt wäre halt zur ändern! Diese Verhältnisse sind ja nicht Gottgegeben! Aber ich weiss schon, sowas erfordert GRUNDLGENDE Umgestaltungen und ist wohl in dieser BRD (Bananenrepublik Deutschland)nicht wirklich erwartbar...

Noch von wegen "Gemeinnützigkeit": Die Treibstoffsteuer fällt meiner Kenntnis nach auch für "gemeinnützige Flugvereine" in VOLLER HÖHE an (lasse mich hier ggf. gern korrigieren) . Nur MWSt. ist reduziert (nicht aufgehoben).
10. Februar 2011: Von Stefan Jaudas an Veronika Zöllner
... ich würde vermuten, das Problem sind nicht die Investitionen, sondern die laufenden Kosten. Und die liegen durchaus in der Verantwortung des Gesetzgebers und sind hierzuland sehr speziell und sehr hoch im internationalen Vergleich. Stichwort "Flugleiter".

Und wirklich teuer sind ja nicht typische GA-Plätze, sondern die Lokalflughäfen auf internationalem Standard zwecks Bespaßung von Ryanair & Co. Die der GA wie der Allgemeinheit wirlich nichts bringen außer Kosten.
10. Februar 2011: Von Andreas Müller an Hubert Eckl
"Bei GA-Flugplätzen stimmt halt der Proporz zwischen Belastung und Nutzung nicht.Die GA-Nutzer stellen nun mal eine politisch und soziologisch vernachläßigbare Größe dar. Wenn Schuldächer tropfen und Schimmbadfließen abfallen, kann kein neuer Zaun um den Flugplatz gebaut oder Belag erneuert werden."

Ja und Nein. Das mag eine einleuchtende Position sein wenn es z.B. um einen Flugplatz für die GA an einem rein touristischen Ziel geht - ohne eine erkennbare übergeordnete Bedeutung. Für aber eine Metropolregion wie München (will es doch sein, oder?) muss WENIGSTENS EIN derartiger Platz die Bedürfnisse der GA befriedigen. Wie schon ausgeführt: Der Nutzen und die Kosten ist nicht immer 1:1 auf die "Verursacher" umlegbar und manchmal eher indirekt. Deswegen leisten wir uns ja auch direkte und indirekte Steuern -> eben um manche Ausgaben tätigen zu können, die zwar nötig aber eben nicht immer mehrheitsfähig sind: Ich hab auch noch nicht gehört, das die Notwendigkeit Ausgaben für die Bundeswehr oder Entwicklungshilfe für China im Rahmen von Plebisziten abgenickt worden wäre...

Aber sei's drum: Letztlich ist diese Argumentation ein Nebenkriegsschauplatz mit Ablenkungseffekt um den sich trefflich streiten lässt. Denn: würde man der GA in München einen vergleichbaren Service wie in anderen Metropolregionen wie z.B. EDDN oder EDDC anbieten gäbe es doch die ganze Diskussion nicht. Spätestens wenn die dritte Bahn für EDDM kommt wäre es in die Betriebsgenehmigung aufzunehmen, das der Platz zu ähnlichen Konditionen wie EDDN oder EDDC (die kenne ich eigener Erfahrung) für die GA geöffnet wird. Mal sehen, wie lange die Alternativen dann auf sich warten lassen - mit der Lösung hätten wir ja entspannt Zeit, dem Treiben zuzusehen...
10. Februar 2011: Von Kenneth Pedersen an Andreas Müller
"Spätestens wenn die dritte Bahn für EDDM kommt wäre es in die Betriebsgenehmigung aufzunehmen, das der Platz zu ähnlichen Konditionen wie EDDN oder EDDC (die kenne ich eigener Erfahrung) für die GA geöffnet wird."

Wenn ich mich richtig erinnere, dann war eine komplette Anlage für die allgemeine Luftfahrt in einem von den letzten Entwürfen für den jetzigen Flughafen München enthalten.

Sie hätte nördlich der jetzigen Nordbahn (am westlichen Ende) angesiedelt werden sollen, und war komplett mit eigener (kürzerer) Bahn, Vorfeld, Abfertigung und Hallenflächen ausgestattet.

Die roten Ökofantasten haben sie wegen hohem Flächenverbrauch o.ä. gestrichen.
14. Februar 2011: Von Alexander Stöhr an Veronika Zöllner
Hallo Frau Zöllner

Ihren Annahmen möchte ich in einem zentralen Punkt widersprechen: Der Staat (besser gesagt der Bund) stellt sehr wohl Mittel zur Errichtung von überregionaler Infrstruktur und zur Aufrechterhaltung des Betriebs zur Verfügung. Flügplätze sind ein Bestandteil des überregionalen Verkehrs und sollten daher auch ein entsprechender Menge und in geeigneter Lage vorgehalten werden. Der Vereinsgrasplatz ist nach meinem Dafürhalten so zu behandeln, wie Sie es beschrieben haben. Ihre Ansicht lässt sich jedoch nicht auf alle Flugplätze übertragen.

Es wäre auch verkehrt, den Anflug durch Linien-Gesellschaften als Maßgabe dafür herzunehmen, ob ein Platz benötigt und damit vom Staat (Bund/Länder) finanziert wird oder nicht. Flugverkehr ist weniger mit der Eisenbahn als mit dem Straßenverkehr zu vergleichen, auch wenn viele Fluggesellschaften den Himmel als ihr Eigentum erachten.

Ein Landesentwicklungsplan wird auch Infrastrukturmaßnahmen berücksichtigen, die dem Individualverkehr dienen. Ihre Vergleiche ändern daran nichts. Grundsätzlich haben Sie offensichtlich übersehen, dass Steuererhebung und Gebührenfestsetzung nichts mit den Kosten zu tun haben. Zumindest nicht unmittelbar. Damit steht die Anwendung des Verursacherprinzips in staatlich geregelten Bereichen (Infrstruktur ist nun mal einer) außerhalb der Diskussion. Lediglich Lenkungsaufgaben werden über Gebühren Wahrgenommen. So soll die Lkw-Maut nicht die Kosten für die Abnutzung der Fahrbahn durch den Lastverkehr einholen, sondern die Mobilität der Waren und Güter belasten, um Umweltschäden zu verringern (und Einnahmen durch den (nicht-deutschen) Transitverkehr zu generieren).

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