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14. Februar 2011: Von Alexander Stöhr an Veronika Zöllner
Hallo Frau Zöllner

Ihren Annahmen möchte ich in einem zentralen Punkt widersprechen: Der Staat (besser gesagt der Bund) stellt sehr wohl Mittel zur Errichtung von überregionaler Infrstruktur und zur Aufrechterhaltung des Betriebs zur Verfügung. Flügplätze sind ein Bestandteil des überregionalen Verkehrs und sollten daher auch ein entsprechender Menge und in geeigneter Lage vorgehalten werden. Der Vereinsgrasplatz ist nach meinem Dafürhalten so zu behandeln, wie Sie es beschrieben haben. Ihre Ansicht lässt sich jedoch nicht auf alle Flugplätze übertragen.

Es wäre auch verkehrt, den Anflug durch Linien-Gesellschaften als Maßgabe dafür herzunehmen, ob ein Platz benötigt und damit vom Staat (Bund/Länder) finanziert wird oder nicht. Flugverkehr ist weniger mit der Eisenbahn als mit dem Straßenverkehr zu vergleichen, auch wenn viele Fluggesellschaften den Himmel als ihr Eigentum erachten.

Ein Landesentwicklungsplan wird auch Infrastrukturmaßnahmen berücksichtigen, die dem Individualverkehr dienen. Ihre Vergleiche ändern daran nichts. Grundsätzlich haben Sie offensichtlich übersehen, dass Steuererhebung und Gebührenfestsetzung nichts mit den Kosten zu tun haben. Zumindest nicht unmittelbar. Damit steht die Anwendung des Verursacherprinzips in staatlich geregelten Bereichen (Infrstruktur ist nun mal einer) außerhalb der Diskussion. Lediglich Lenkungsaufgaben werden über Gebühren Wahrgenommen. So soll die Lkw-Maut nicht die Kosten für die Abnutzung der Fahrbahn durch den Lastverkehr einholen, sondern die Mobilität der Waren und Güter belasten, um Umweltschäden zu verringern (und Einnahmen durch den (nicht-deutschen) Transitverkehr zu generieren).

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