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11. Oktober 2009: Von Dr. Michael H. Fenner an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

für die Fraktion der manntragenden Luftfahrt, der ich auch seit vielen Jahren angehöre, ist es sicher von eher untergeordenter Bedeutung, dennoch stelle ich hier die Frage, wie dringen diese Notams zu den Modellfliegern durch, die in solchen Fällen ja immer mit betroffen sind?

Bei enger Auslegung der Gesetzeslage wäre zwar auch ein Modellflieger zu einer Flugvorbereitung und damit auch zur Abfrage der Notams verpflichtet, doch wie weltfremd ist das denn!

§ 16 LuftVO
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis: 1. der Aufstieg von Flugmodellen a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,

Bleibt das Modell demnach unter 5kg MTOW und ist der beflogene Luftraum min. 1,5 km von der nächsten Ansiedlung bzw. Flugplatz entfernt, braucht der Modellpilot lediglich das Einverständnis des Grundstückeigentümers, um nach seiner Kenntnislage und Einschätzung völlig legal zu starten.

Zugegeben, die tatsächliche Relevanz ist wahrscheinlich eher gering, aber es ist doch ein weiteres Indiz, wie herablassend und wirklichkeitsfremd seitens der Administration gehandelt wird!

Michael H. Fenner
11. Oktober 2009: Von  an Dr. Michael H. Fenner
tztztzt todesstrafe...die wird in bayern verhängt...!

nichts liebe ich mehr als den geruch von napalm am frühen morgen....

https://www.youtube.com/watch?v=bPXVGQnJm0w

und für die züp-heinis - der tanz der walküren...:

https://www.youtube.com/watch?v=sx7XNb3Q9Ek&feature=related

bb
ingo fuhrmeister
18. Februar 2010: Von Willi Erkens an Dr. Michael H. Fenner
Hallo Herr Fenner,
für die bisherigen Fälle in NRW kann ich aushelfen: Die BezReg Düsseldorf und Münster als Landesluftfahrtbehörden haben Vereine und Platzbetreiber direkt informiert und in einigen mir bekannten Fällen für geplante Veranstaltungen Absprachen über Ausnahmen in definierten Zeitfenstern, räumlichen Bereichen und/oder Flughöhen abgestimmt. Dadurch sollten die die Modellflieger entlastet und die Flugwege für Polizeihubschrauber freigehalten werden. Die Beschränkungen waren ja in den Fällen, die ich kenne, auch der Verhinderung von Kollisionen zwischen Neugierigen und Presse-/Fernsehfliegern über Veranstaltungsorten gewidmet.
MfG W. Erkens

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