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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. Juni 2006: Von Konrad Vogeler an Gerd Wiest
Leipzig II wird an jedem Spieltag aktiviert.
Steht so in der Presse: Kleinflugzeuge haben im Umkreis von 55 km Startverbot von 3h vor bis 3 h nach dem Spiel.

Konrad
8. Juni 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
At: poststelle@bmi.bund.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich diesem NOTAM entnehmen konnte, ist die 30NM-VFR-
Flugverbotszone um das Muenchener Fussballstadion fuer das
morgige Eroeffnungsspiel aktiviert worden:

A1317/2006
EDMMfrom: 2006/06/09 13:00 until: 2006/06/09 20:45RESTRICTED AREA MUENCHEN II ACTIVE. ALL VFR FLTS IN THIS AREA AREPROHIBITED EXC POLICE FLTS, MISSION FLTS BY THE GERMAN ARMED FORCES,RESCUE FLTS, AND FIFA SPECIAL FLTS WITH PERMISSION OF THE RESPONSIBLE POLICE UNIT ONLY. AIP SUP VFR 10/06 REFERS. GND up to FL100

Ganz offenbar wird also fuer dieses Spiel eine "erhoehte
Bedrohungslage" angenommen, was seltsamerweise aber von allen
fuer die Sicherheit Verantwortlichen verneint wird.
Moeglicherweise soll aber auch einfach nur einem "gefuehlten
Verdacht" gegen alle deutschen Piloten, welche nach
Sichtflugregeln operieren, Rechnung getragen werden. Bei
Subjekten wie mir (46 Jahre alt, geboren und aufgewachsen in
Oberbayern, tadelloser Bundesbuerger) kann man natuerlich
gar nicht vorsichtig genug sein. Niemand kann in mich
hineinschauen, und allein deshalb stelle ich ganz offenbar
eine latente Gefahr dar.

Nun muss ich aber der offiziellen Website des Flughafen
Muenchen entnehmen, dass dort keinerlei Flugverbot besteht,
sondern waehrend des Eroeffnungsspiels mehr als 200 Flug-
bewegungen nach Instrumentenflugregeln stattfinden werden.
Von MUC ist das Muenchner Fussballstadion mit einem
Verkehrsflugzeug in weniger als zwei Minuten zu erreichen.

Unter anderem wird beispielsweise morgen in MUC um 18.05 Uhr
der Turkish-Airlines-Flug TK1636 nach Istanbul starten. Es
handelt sich dabei um einen Airbus A320 mit einer MTOW von
immerhin 77 Tonnen, davon etwa 15 Tonnen Kerosin. Das
Flugzeug wird wohl von Muslimen geflogen, wobei man
beruecksichtigen muss, dass der iranische Praesident vor
kurzem bekanntgegeben hat, dass im Iran bereits mehr als
30000 islamische Selbstmordattentaeter ausgebildet wurden,
die ueberall auf der Welt verteilt sind und jederzeit
Anschlaege verueben koennen. Ich gebe zu bedenken, dass man
auch in die Piloten von Verkehrsflugzeugen nicht hinein-
schauen kann. Zudem sind diese seit den Anschlaegen vom
11.9.2001 hinter gepanzerten Cockpittueren verschanzt, so
dass sie niemand von einem zweiminuetigen Flug zu einem
Selbstmordattentat aufhalten kann.

In konsequenter Umsetzung des Sicherheitskonzepts kann daher
wohl nicht nur der Flug TK1636 morgen auf keinen Fall statt-
finden, sondern auch alle anderen Fluege von oder zu MUC im
Zeitraum von drei Stunden vor dem Spiel bis drei Stunden nach
dem Spiel. Sehe ich das richtig?

Mit freundlichen Gruessen,

Michael Stock
8. Juni 2006: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

ich hoffe, das Schreiben geht auch an die Münchener Sensationspresse.

Konrad
8. Juni 2006: Von Stefan Jaudas an Michael Stock
Hallo Hr. Stock,

sehr schön.

Einziger Wehmutstropfen, wenn ich auch nur ansatzweise glauben könnte, daß die "breite Öffentlichkeit" das Thema das Thema verstehen würde, würde ich auch einen entsprechenden Leserbrief schreiben.

Allein, dieser Glaube fehlt mir ... da hilft wohl nur ein Wermutstropfen ... :-/

Ich habe es sogar schon versucht, aber die Redakteure haben das Thema nicht verstanden. Es passte halt nicht in das 30- Zeilen- Limit.

Gr

StefanJ
9. Juni 2006: Von Intrepid an Konrad Vogeler
Wenn ich das richtig sehe, ist für das Eröffnungsspiel die 30-NM-Zone ausgerufen, und zwar von 15:00 bis 21:30 lokal, also 1:30 kürzer als die 3-NM-Zone. Für das Spiel in Gelsenkirchen heute wurde keine 30-NM-Zone ausgerufen.

Die Polizei in NRW hat extra ihre beiden C182 umlackiert, seit ca. einer Woche fliegen sie mit großen Letter auf der Seite "POLIZEI CALL 122.80". Die internationale Abfangfrequenz 121.50 traut man sich nicht drauf zu schreiben, da nimmt man lieber die Bord-Bord-Laberfrequenz. Foto gibt es hier: [https://www.planepictures.net/show.php?id=493837]
10. Juni 2006: Von Michael Stock an Intrepid
Gestern hat es bereits die ersten Opfer dieser WM-Sperrgebiete gegeben. Eigentlich bin ich eher ein ruhiger und besonnener Zeitgenosse, aber jetzt moechte ich auch mal etwas Polemik loswerden. Vielleicht geht es mit dann wieder besser. Hier also meine Pressemitteilung zu dem gestrigen Vorfall (Satire_Modus = ON):

FIFA-WM 2006: Die Welt zu Gast bei Feinden
------------------------------------------

Muenchen: Gestern flogen vier spanische Ultraleichtflieger auf dem Weg von Polen nach Spanien in Unkenntnis des pathologischen Zustandes der Bundesrepublik Deutschland aus Versehen in die ED-R "Schweinsblasentreter" ein. Sie wurden umgehend von zwei Polizeihubschraubern abgefangen, zum Flugplatz Oberpfaffenhofen eskortiert und dort zur Landung gezwungen. Die Polizei wartete dort bereits auf die potentiellen Terroristen.

Nach der Toetung von Al-Sarkawi gelang der "Koalition der Billigen" damit innerhalb weniger Tage ein weiterer grossartiger Sieg im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Nicht auszudenken, wenn sich die vier 200kg-Geraete in das Schweizer Hoheitsgebiet "Muenchner WM-Stadion" gestuerzt haetten. Dabei waeren mit hoher Wahrscheinlichkeit Zehntausende von Grashalmen ums Leben gekommen oder zumindest schwer verletzt worden. Ob der Rasenschaden bis zum naechsten Schweinsblasentreten wieder haette behoben werden koennen, erscheint aus heutiger Sicht mehr als fraglich. Verteidigungsminister Jung hatte kurzzeitig die Ausrufung des Verteidigungsfalls und die Erklaerung des NATO-Buendnisfalls erwogen, aber auf Anraten seines Psychiaters wieder davon Abstand genommen.

Gemaess Paragraph 62 LuftVG erwartet die potentiellen Attentaeter jetzt bis zu zwei Jahren Gefaengnis. Die verdiente Strafe werden sie wohl im Gefaengnis Muenchen-Stadelheim absitzen duerfen. Aus unbestaetigten Quellen dazu die Aussage des Bayerischen Innenministers Dr. Guenther Beckstein: "Ein Bayerischer Knast hat immer noch mehr Lebensqualitaet zu bieten als eine spanische Doppelhaushaelfte!".

(Satire_Modus = OFF)
13. Juni 2006: Von  an Intrepid
Hallo,

ZItat:
"Die internationale Abfangfrequenz 121.50 traut man sich nicht drauf zu schreiben, (...)"
Zitat Ende

Was, bitteschön, ist eine "Abfangfrequenz"????

Wenn man sich schon beschwert, sollte man wenigstens selbst wissen , wovon man spricht!

Die Frequenz 121,500 MHz ist die international Notfrequenz!
Diese wird bei allen ATC-Stellen und Luftverteidigungsstellen permanent 24 Std am tag gemonitort...
Nicht mehr und auch nicht weniger!

Grüße,
TS
13. Juni 2006: Von  an 
Wieso aktiviert das Land Bayern Luftraum München II grundsätzlich vor und nach den WM-Spielen und Frankfurt nicht?

In FFM konnte man fliegen, auch wurde VFR Plätze am Rand der 30NM Zone ausgeklammert.

Ist Bayer so durchsetzt mit Schläfern (Ich meine nicht die Schnarchnasen im Landtag), die nur darauf warten von Straubung mit einer C172 das Stadion in Grund und Boden zu fliegen ?

Bayern scheint immer alles anders zu machen. Beckstein hat sogar schon von einem sicherheitspolitischen Erflog zum WM geredet. Wie kann man sowas nach 3-4 Tagen WM von sich geben?

Haben wir nicht andere Sorgen, die wirklich wichtig sind ?

Dann haben die Bayern UL´s runtergeholt. Gut, die haben die NOTAMs nicht gelesen, aber hätte es nicht gereicht, die Kennzeichen aufzuschreiben, nach dem klar war, das es keine "bösen" Buben sind?

Ich werde das Gefühl nicht los, das STASI-, DDR- und NAZI-Vergangenheit in den Köpfen der Politker nicht hängen geblieben ist. Anders ist auch die Forderung nach Bundeswehreinsätze im Inneren nicht zu erklären. Die deutsche Verfassung beinhaltet genau aufgrund der NAZI-Vergangenheit diese Klausel im Grundgesetz, damit die Bundeswehr nicht gegen Ihre eigenen Bürger eingesetzt werden kann.

Haben wir das alle schon vergessen ?
13. Juni 2006: Von  an 
Hallo Wehrhard:

Zitat:
"In FFM konnte man fliegen, auch wurde VFR Plätze am Rand der 30NM Zone ausgeklammert."
Zitatende

Siehe Nürnberg II, dort sind auch diverse Randplätze ausgeklammert.

Und warum wurde München II aktiviert?
Ganz einfach: Weil es die Eröffnungsfeier / -spiel war.
Offenbar war dies im Hinblick auf die ganzen VIPs Grund genug!

Hinweis:
Das in Bayern nicht mehr "übers Ziel hinausgeschossen" wird als anderswo, zeigt die Tatsache, dass trotz der Anwesenheit des iranischen Vizepräsidenten beim Spiel Mexico gegen Iran, das Gebiet Nürnberg II NICHT aktiviert wurde.

Grüße,
TS
14. Juni 2006: Von  an 
Hallo,

WICHTIGE INFO!

Da es offenbar unter den Piloten größere Unsicherheiten gibt, ob nun ein Gebiet II aktiv ist oder nicht, hat die DFS-AIS eine automatische Ansage als HOTLINE eingerichtet.

Diese ist unter folgender Nummer zu erreichen:
+49 (0)69 78072-777
14. Juni 2006: Von Stefan Jaudas an 
Hi Hr. Schmidt,

vielleicht ist inzwischen einigen Offiziellen ja auch aufgegangen, was für ein Schwachsinn die da angeleiert haben.

Naja, man darf ja noch hoffen ... ;-)

Und vielleicht hatten deren Justiziare ja inzwischen auch die eine oder andere Eingebung, von wegen möglichen Schadenersatzforderungen, und so.

Und vielleicht haben die relativ zahlreichend stattfindenden Beschwerden über dieses Thema ja auch dazu geführt, daß die ihren Ar*** jetzt dichter an der Wand halten wollen?

Gruß

StefanJ
14. Juni 2006: Von  an 
Mist, jetzt schleppe ich seit Wochen Sprengstoff mit mir herum, um irgendeinen Iraner in die Luft zu sprengen, und jetzt habe ich diese Super-Gelegenheit verpasst, weil ich von der Aktivierung der 30-Meilen-Abschusszone ausgegangen war. Ich sollte mir angewöhnen, die NOTAMs auch zu lesen, wenn ich nicht fliegen will...
Beste Grüße aus München
Tobias
14. Juni 2006: Von  an 
Servus Wehrhard,

aber genau das ist doch das Problem. Die Nazi-, Stasi- und DDR-Denke hängt hier fest in den Köpfen fest. Wie uns die Geschichte lehrt, gehört zu einem richtig "sicheren" teutschen Staat nun mal die Aussetzung der Bürgerrechte, der Einsatz der Streitkräfte im Inneren, die Zuverlässigkeitsüberprüfung der Bevölkerung, zumindest gewisser exponierter Teile davon, die Überwachung von Journalisten durch den "Auslands"-geheimdiesnt usw. usw.

60 Jahre später machen sich manche daran, den Irrweg eines demokratischen Deutschland zu korrigieren und die in 1000 Jahren bewährten, guten alten, teutschen Traditionen wieder aufleben zu lassen. Mr. Bushman macht's vor und die Teutschen dürfen endlich wieder Krieg führen, und sei es nur ein Krieg gegen den Terrorismus in Form von 4 spanischen ULs. Der spanische Bürgerkrieg, an dem das Teutsche Reich ja immer schon heftig Anteil nahm, ist ja erst seit 70 Jahren vorbei. Den zweifellos republikanischen Ul-Fliegern war unbedingt zu zeigen, wo der teutsche Hammer hängt.

LFC
14. Juni 2006: Von Michael Stock an 
At: poststelle@bmi.bund.de, buergerinfo@bmvbs.bund.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte Sie in einer E-Mail vom letzten Donnerstag auf den
Widerspruch hingewiesen, dass waehrend der Aktivierung der
30NM-VFR-Flugverbotszone um das Muenchener Fussballstadion
am Flughafen Muenchen Flugverkehr in normalem Umfang statt-
finden sollte. Dies war tatsaechlich so. Es wurden dort
allein im Zeitraum von 1600z bis 1800z, also waehrend das
Spiel lief, mehr als 200 Flugbewegungen abgewickelt. Eine
Erklaerung dieses seltsamen Vorgangs habe ich von Ihnen
bisher nicht erhalten.

Andererseits konnte ich der aktuellen Presse entnehmen, dass
vier Ultraleichtflugzeuge aus Spanien, welche versehentlich
in die 30NM-VFR-Flugverbotszone einflogen, abgefangen und
zur Landung am Flughafen Oberpfaffenhofen gezwungen wurden.
Den spanischen Piloten droht jetzt, wie von Ihnen bereits
angedroht, gemaess Paragraph 62 LuftVG eine Gefaengnisstrafe
von bis zu zwei Jahren. Unabhaengig davon, dass die Nicht-
beachtung eines per NOTAM veroeffentlichten Flugbe-
schraenkungsgebietes fuer einen Piloten natuerlich immer
Konsequenzen hat, erhebt sich angesichts der Unverhaeltnis-
maessigkeit mit Hinblick auf den nicht geschlossenen
Flugplatz Muenchen Franz-Josef-Strauss wohl die Frage, ob
das dem Bild entspricht, welches die Bundesrepublik
Deutschland Gaesten unseres Landes vermitteln will.

Die NfL I 171/06, welche die Anwendung der 30NM-VFR-
Flugverbotszone um die WM-Stadien herum regeln soll, basiert
auf grundsaetzlich voellig falschen Annahmen. Die Flugregeln,
nach denen ein Luftfahrzeug operiert, hat mit der
Moeglichkeit, einen Terroranschlag zu verueben, nichts zu
tun (vgl. Ereignisse vom 11.9.2001). Ebenso unterscheiden
sich die Piloten, welche Flugzeuge nach VFR oder IFR fliegen,
in dieser Hinsicht ueberhaupt nicht voneinander. Der einzige
faktisch begruendbare Unterschied liegt in der Groesse der
betreffenden Luftfahrzeuge. Die am Flughafen Muechen ver-
kehrenden Flugzeuge gehoeren grosstenteils in die Gewichts-
klasse 50 Tonnen und mehr. Es liegt wohl auf der Hand, dass
ein solches Luftfahrzeug einen ungleich groesseren
Schaden anrichten kann als ein Ultraleichtflugzeug mit einem
Gewicht von 350kg.

Die ergriffene Massnahme (30NM-VFR-Flugverbotszone) ist daher
nicht dazu geeignet, dass vorgeblich angestrebte Ziel Schutz
vor Anschlaegen) zu erreichen. Zudem ist sie unverhaeltnis-
maessig, da im Grossraum Muenchen etwa 20 Flugplaetze
geschlossen wurden, nur der Flughafen Muenchen nicht. Die
Massnahme ist daher rechtswidrig.

Ich behalte mir ausdruecklich vor, bei einer nochmaligen
Aktivierung der 30NM-VFR-Flugverbotszone in Muenchen ohne
gleichzeitige Schliessung des Franz-Josef-Strauss-Flughafens
fuer den entsprechenden Zeitraum Klage einzureichen.

Hochachtungsvoll,

M. Stock
14. Juni 2006: Von Intrepid an 
Hallo Herr Schmidt,

dann die Frage, welche Frequenz denn international vorgesehen ist, um sich mit einem Luftfahrzeugführer zu verständigen, der einen gerade abfängt?

Ich habe gelernt, es sei die 121.500 MHz. Und zwar im Zusammenhang mit den Flugmanövern "bitte folgen zur Landung" bzw. "sie können weiterfliegen". Habe ich da etwas falsches gelernt?

Hier der Text, den ich gelernt habe:
"International Interception Procedures
###-MYBR-###General

a. There are occasions when interceptor pilots are required to transmit instructions to pilots of intercepted aircraft. When radio communications are not available, visual signals are used.

b. Interceptor pilots will approach the aircraft to be intercepted from astern, employing the Interception Pattern for Identification of Transport Aircraft. A distance of at least 500 feet shall be maintained between aircraft exchanging signals. Intercepted aircraft, regardless of ATC clearance, shall follow the instructions given by the interceptor aircraft and shall attempt to notify the appropriate ATC unit. Additionally, the pilot of the intercepted aircraft shall attempt radio contact with the interceptor aircraft on 121.5 MHz, giving aircraft identity, flight purpose and position."
14. Juni 2006: Von Jan Brill an Intrepid
Hallo Herr Müller,

habe ich auch so gelernt, aber Deutschland war noch nie besonders genau im Befolgen von ICAO-Richtlinien (siehe "Freigabe" im Luftraum-F, "kein IFR" im LR-G und vieles mehr).

Auf den Helikoptern, die zur "Sicherung" der WM-Beschränkungsgebiete eingesetzt werden steht groß 122,8 MHz. Wieso? Keine Ahnung.

Aber warum sollte das BMVBW auch bei der Ausführung dieses Blödsinns eine bessere Figur abgeben als bei der Konzeption...

MfG
Jan Brill
22. Juni 2006: Von  an Intrepid
Hallo,

Korrekt!
Aber dies bedeuted nicht automatisch, dass die 121,500 MHz die "Abfangfrequenz" ist. Es ist die internationale Notfrequenz, und wenn man abgefangen wird, ist es eben am einfachsten, die genannte Frequenz zu nutzen, da sie am bekanntesten ist.
Wird man abgefangen kann man die schon irgendwo auch im weitesten Sinne als "Notfall" bezeichnen, schließlich muss im Vorfeld schon einiges passiert sein...

Ergänzung:
Im engl. Text steht ja auch klar, dass man neben dem Kontakt zur zuständigen ATC-Unit auch VERSUCHEN soll, die Jäger auf der Guard-Frequenz zu erreichen.

Grüße,
TS
22. Juni 2006: Von Intrepid an 
Da kommt ein "wildfremder" Erdenbürger nach Deutschland und hat plötzlich ein scheinbar offizielles Luftfahrzeug neben sich, zunächst einmal ja nur zur "Inaugenscheinnahme". Und da ist es doch gut, dass man sich international auf eine Frequenz geeinigt hat, die auch funktioniert, wenn man ein wichtiges NOTAM nicht mitbekommen hat.

Eventuell läßt sich der Fall ja auch gleich in der Luft regeln: "Kehren Sie um, wählen sie bitte einen Flugweg 5 NM weiter nördlich/östlich/südlich/westlich, sie sind im Begriffe, in einen sondergenutzten Luftraum einzufliegen."

Warum in aller Welt gilt diese Frequenz nicht in Deutschland! Weil man sich nicht traut? Weil es so wichtig gar nicht ist? Ist schon komisch!
26. Juni 2006: Von Peter Schneider an 
Hello,

ja es sieht so aus, als sei Bayern mit Schläfern durchsetzt. Aber die sind auf der Seite, auf der sie durch den Stimmzettel geweckt werden können...wenn sie nix gscheits mehr zustande bringen. Wenn ich Bin Laden wäre, hätte ich mich schon totgelacht. Nicht mal in Amerika verhält man so doof wie hier der Deutsche Michel, Subspezies homo bavariensis, dort ließ man mich 15 Tage nach 911 allein fliegen gehen!!!
27. Juni 2006: Von Willi Erkens an Intrepid
Nach meiner Kenntnis hat die Verwendung der Bord-Bord-Frequenz anstelle der Notfrequenz nichts damit zu tun, dass sich irgendwer nicht traut, sondern dass es sich bei einem fremden Luftfahrzeug nicht per se um einen Notfall-Flieger handelt und die Kontaktaufnahme zwischen zwei Luftfahrzeugen erfolgen soll. Was soll daran diskussionswürdig sein? Wer will, kann doch trotzdem die 121,5 nutzen. Die wird doch wohl ebenfalls zur Behandlung von Notlagen überwacht.
27. Juni 2006: Von Willi Erkens an Jan Brill
Die wollen doch nur von Bord zu Bord funken! Wieso als die Notfrequenz und nicht Bord-Bord-Frequenz?
27. Juni 2006: Von Willi Erkens an Konrad Vogeler
In der Presse standen auch schon Ufos und Nessie. Bei der DFS nur NfL und NOTAM
29. Juni 2006: Von  an Willi Erkens
Und es geht weiter... auch nach der WM:
Denn unser Freund der Präsident B aus A kommt mal wieder:

Hier das NOTAM dazu:

EDBB EDWW: Einrichtung eines zeitweiligen Gebietes mit
Flugbeschraenkungen fuer VFR-Fluege.
Gebiet 1: 545601N 0125600E - im Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit einem Radius von 30NM um 542019N 0130249E - 535123N 0131609E - 533934N 0120422E - im Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit einem Radius von 30NM um 540822N [...snip...). GND-FL100.

Gebiet 2: 534328N 0122731E - im Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit einem Radius von 30NM um 532537N 0114701E - 534752N 0111312E - entgegen dem Uhrzeigersinn entlang eines Kreisbogens mit einem Radius von 30NM um 540822N (...snip...).. GND-FL100.
Alle VFR-Fluege sind verboten.
Fluege der Polizeien, Einsatzfluege der Bundeswehr und Fluege im Rettungseinsatz sind von den Flugbeschraenkungen ausgenommen. Sofern es die Sicherheitslage zulaesst, koennen auch andere VFR-Fluege kurzfristig nach Freigabe durch die zustaendige Flugverkehrskontrollstelle in die Gebiete einfliegen. Freigaben koennen bei FIS Berlin 132.650 Mhz bzw. FIS Bremen 125.100 Mhz beantragt werden. Lfz, die eine Freigabe beantragen muessen, mit einem betriebsbereiten Transponder Mode A/C ausgeruestet sein.
12.07.12:00-14.07.16:00.###-MYBR-###

Noch Fragen Kienzle...?
29. Juni 2006: Von Michael Stock an 
Da habe ich allerdings noch Fragen:

poststelle@bmi.bund.de
buergerinfo@bmvbs.bund.de

Luftraumsperrung waehrend des WM-Eroeffnungsspiels

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte Sie bereits in zwei E-Mails vom 8.6. und 14.6. auf
die -offenbar unaufloesbaren- Widersprueche zwischen den
"30NM-VFR-Flugverbotszonen" um das Muenchener Fussballstadion
und dem uneingeschraenkten IFR-Verkehr an dem in unmittel-
barer Nahe des Stadions gelegenen Franz-Josef-Strauss-
Flughafen hingewiesen. Eine Antwort auf diese beiden E-Mails
habe ich bisher nicht erhalten.

Da es sich bei der "FIFA WM 2006" nach oeffentlichen Aussagen
um die private Sportveranstaltung eines Unternehmens mit Sitz
in der Schweiz handelt, sind die durch grossraeumige Luft-
raumsperrungen verursachten Schaeden vom Verursacher zu
tragen. Da zudem der Verursacher selbst sowie dessen Ver-
treter von diesen Luftraumsperrungen nicht betroffen sind,
und -wie den Medien zu entnehmen ist- davon in erheblichem
Umfang Gebrauch gemacht wird, liegt hier zudem ein klarer
Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemaess Art.3
GG vor.

Der in meinem Unternehmen durch die Luftraumsperrung vom 9.6.
entstandene Mehraufwand ist inzwischen beziffert und wird von
uns in Rechnung gestellt.

Sollte ich (wie es offenbar Ihren Gepflogenheiten entspricht)
auch dieses Mal wieder keine Antwort von Ihnen erhalten,
werde ich folgende Rechnungsadresse verwenden:

FIFA Marketing & TV AG
c/o Herrn Gregor Lenze
Postfach 4250
CH-6304 Zug

Falls das o.g. Privatunternehmen als Schadensverursacher die
Zahlung mit Hinweis darauf verweigern sollte, dass die VFR-
Flugverbotszonen auf Weisung der FIFA von deutschen Stellen
eingerichtet wurden und diese daher die daraus entstehenden
rechtlichen Folgen zu tragen haetten, werde ich mich wieder
mit Ihnen in Verbindung setzen.

Hochachtungsvoll,

M. Stock
29. Juni 2006: Von  an Michael Stock
Prima, Michael!
Nur so gehts! Kurz und knapp auf den Punkt gebracht.
Wenn heute noch das Anti-Diskriminierungsgesetz verabschiedet´wird, können wir gleich noch was nachlegen!

Grüße,
TS

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