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Hallo Wehrhard:
Zitat: "In FFM konnte man fliegen, auch wurde VFR Plätze am Rand der 30NM Zone ausgeklammert." Zitatende
Siehe Nürnberg II, dort sind auch diverse Randplätze ausgeklammert.
Und warum wurde München II aktiviert? Ganz einfach: Weil es die Eröffnungsfeier / -spiel war. Offenbar war dies im Hinblick auf die ganzen VIPs Grund genug!
Hinweis: Das in Bayern nicht mehr "übers Ziel hinausgeschossen" wird als anderswo, zeigt die Tatsache, dass trotz der Anwesenheit des iranischen Vizepräsidenten beim Spiel Mexico gegen Iran, das Gebiet Nürnberg II NICHT aktiviert wurde.
Grüße, TS
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Hallo,
WICHTIGE INFO!
Da es offenbar unter den Piloten größere Unsicherheiten gibt, ob nun ein Gebiet II aktiv ist oder nicht, hat die DFS-AIS eine automatische Ansage als HOTLINE eingerichtet.
Diese ist unter folgender Nummer zu erreichen: +49 (0)69 78072-777
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Hi Hr. Schmidt,
vielleicht ist inzwischen einigen Offiziellen ja auch aufgegangen, was für ein Schwachsinn die da angeleiert haben.
Naja, man darf ja noch hoffen ... ;-)
Und vielleicht hatten deren Justiziare ja inzwischen auch die eine oder andere Eingebung, von wegen möglichen Schadenersatzforderungen, und so.
Und vielleicht haben die relativ zahlreichend stattfindenden Beschwerden über dieses Thema ja auch dazu geführt, daß die ihren Ar*** jetzt dichter an der Wand halten wollen?
Gruß
StefanJ
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Mist, jetzt schleppe ich seit Wochen Sprengstoff mit mir herum, um irgendeinen Iraner in die Luft zu sprengen, und jetzt habe ich diese Super-Gelegenheit verpasst, weil ich von der Aktivierung der 30-Meilen-Abschusszone ausgegangen war. Ich sollte mir angewöhnen, die NOTAMs auch zu lesen, wenn ich nicht fliegen will... Beste Grüße aus München Tobias
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At: poststelle@bmi.bund.de, buergerinfo@bmvbs.bund.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte Sie in einer E-Mail vom letzten Donnerstag auf den Widerspruch hingewiesen, dass waehrend der Aktivierung der 30NM-VFR-Flugverbotszone um das Muenchener Fussballstadion am Flughafen Muenchen Flugverkehr in normalem Umfang statt- finden sollte. Dies war tatsaechlich so. Es wurden dort allein im Zeitraum von 1600z bis 1800z, also waehrend das Spiel lief, mehr als 200 Flugbewegungen abgewickelt. Eine Erklaerung dieses seltsamen Vorgangs habe ich von Ihnen bisher nicht erhalten.
Andererseits konnte ich der aktuellen Presse entnehmen, dass vier Ultraleichtflugzeuge aus Spanien, welche versehentlich in die 30NM-VFR-Flugverbotszone einflogen, abgefangen und zur Landung am Flughafen Oberpfaffenhofen gezwungen wurden. Den spanischen Piloten droht jetzt, wie von Ihnen bereits angedroht, gemaess Paragraph 62 LuftVG eine Gefaengnisstrafe von bis zu zwei Jahren. Unabhaengig davon, dass die Nicht- beachtung eines per NOTAM veroeffentlichten Flugbe- schraenkungsgebietes fuer einen Piloten natuerlich immer Konsequenzen hat, erhebt sich angesichts der Unverhaeltnis- maessigkeit mit Hinblick auf den nicht geschlossenen Flugplatz Muenchen Franz-Josef-Strauss wohl die Frage, ob das dem Bild entspricht, welches die Bundesrepublik Deutschland Gaesten unseres Landes vermitteln will.
Die NfL I 171/06, welche die Anwendung der 30NM-VFR- Flugverbotszone um die WM-Stadien herum regeln soll, basiert auf grundsaetzlich voellig falschen Annahmen. Die Flugregeln, nach denen ein Luftfahrzeug operiert, hat mit der Moeglichkeit, einen Terroranschlag zu verueben, nichts zu tun (vgl. Ereignisse vom 11.9.2001). Ebenso unterscheiden sich die Piloten, welche Flugzeuge nach VFR oder IFR fliegen, in dieser Hinsicht ueberhaupt nicht voneinander. Der einzige faktisch begruendbare Unterschied liegt in der Groesse der betreffenden Luftfahrzeuge. Die am Flughafen Muechen ver- kehrenden Flugzeuge gehoeren grosstenteils in die Gewichts- klasse 50 Tonnen und mehr. Es liegt wohl auf der Hand, dass ein solches Luftfahrzeug einen ungleich groesseren Schaden anrichten kann als ein Ultraleichtflugzeug mit einem Gewicht von 350kg.
Die ergriffene Massnahme (30NM-VFR-Flugverbotszone) ist daher nicht dazu geeignet, dass vorgeblich angestrebte Ziel Schutz vor Anschlaegen) zu erreichen. Zudem ist sie unverhaeltnis- maessig, da im Grossraum Muenchen etwa 20 Flugplaetze geschlossen wurden, nur der Flughafen Muenchen nicht. Die Massnahme ist daher rechtswidrig.
Ich behalte mir ausdruecklich vor, bei einer nochmaligen Aktivierung der 30NM-VFR-Flugverbotszone in Muenchen ohne gleichzeitige Schliessung des Franz-Josef-Strauss-Flughafens fuer den entsprechenden Zeitraum Klage einzureichen.
Hochachtungsvoll,
M. Stock
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