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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. Juni 2006: Von  an 
Hallo Wehrhard:

Zitat:
"In FFM konnte man fliegen, auch wurde VFR Plätze am Rand der 30NM Zone ausgeklammert."
Zitatende

Siehe Nürnberg II, dort sind auch diverse Randplätze ausgeklammert.

Und warum wurde München II aktiviert?
Ganz einfach: Weil es die Eröffnungsfeier / -spiel war.
Offenbar war dies im Hinblick auf die ganzen VIPs Grund genug!

Hinweis:
Das in Bayern nicht mehr "übers Ziel hinausgeschossen" wird als anderswo, zeigt die Tatsache, dass trotz der Anwesenheit des iranischen Vizepräsidenten beim Spiel Mexico gegen Iran, das Gebiet Nürnberg II NICHT aktiviert wurde.

Grüße,
TS
14. Juni 2006: Von  an 
Hallo,

WICHTIGE INFO!

Da es offenbar unter den Piloten größere Unsicherheiten gibt, ob nun ein Gebiet II aktiv ist oder nicht, hat die DFS-AIS eine automatische Ansage als HOTLINE eingerichtet.

Diese ist unter folgender Nummer zu erreichen:
+49 (0)69 78072-777
14. Juni 2006: Von Stefan Jaudas an 
Hi Hr. Schmidt,

vielleicht ist inzwischen einigen Offiziellen ja auch aufgegangen, was für ein Schwachsinn die da angeleiert haben.

Naja, man darf ja noch hoffen ... ;-)

Und vielleicht hatten deren Justiziare ja inzwischen auch die eine oder andere Eingebung, von wegen möglichen Schadenersatzforderungen, und so.

Und vielleicht haben die relativ zahlreichend stattfindenden Beschwerden über dieses Thema ja auch dazu geführt, daß die ihren Ar*** jetzt dichter an der Wand halten wollen?

Gruß

StefanJ
14. Juni 2006: Von  an 
Mist, jetzt schleppe ich seit Wochen Sprengstoff mit mir herum, um irgendeinen Iraner in die Luft zu sprengen, und jetzt habe ich diese Super-Gelegenheit verpasst, weil ich von der Aktivierung der 30-Meilen-Abschusszone ausgegangen war. Ich sollte mir angewöhnen, die NOTAMs auch zu lesen, wenn ich nicht fliegen will...
Beste Grüße aus München
Tobias
14. Juni 2006: Von Michael Stock an 
At: poststelle@bmi.bund.de, buergerinfo@bmvbs.bund.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte Sie in einer E-Mail vom letzten Donnerstag auf den
Widerspruch hingewiesen, dass waehrend der Aktivierung der
30NM-VFR-Flugverbotszone um das Muenchener Fussballstadion
am Flughafen Muenchen Flugverkehr in normalem Umfang statt-
finden sollte. Dies war tatsaechlich so. Es wurden dort
allein im Zeitraum von 1600z bis 1800z, also waehrend das
Spiel lief, mehr als 200 Flugbewegungen abgewickelt. Eine
Erklaerung dieses seltsamen Vorgangs habe ich von Ihnen
bisher nicht erhalten.

Andererseits konnte ich der aktuellen Presse entnehmen, dass
vier Ultraleichtflugzeuge aus Spanien, welche versehentlich
in die 30NM-VFR-Flugverbotszone einflogen, abgefangen und
zur Landung am Flughafen Oberpfaffenhofen gezwungen wurden.
Den spanischen Piloten droht jetzt, wie von Ihnen bereits
angedroht, gemaess Paragraph 62 LuftVG eine Gefaengnisstrafe
von bis zu zwei Jahren. Unabhaengig davon, dass die Nicht-
beachtung eines per NOTAM veroeffentlichten Flugbe-
schraenkungsgebietes fuer einen Piloten natuerlich immer
Konsequenzen hat, erhebt sich angesichts der Unverhaeltnis-
maessigkeit mit Hinblick auf den nicht geschlossenen
Flugplatz Muenchen Franz-Josef-Strauss wohl die Frage, ob
das dem Bild entspricht, welches die Bundesrepublik
Deutschland Gaesten unseres Landes vermitteln will.

Die NfL I 171/06, welche die Anwendung der 30NM-VFR-
Flugverbotszone um die WM-Stadien herum regeln soll, basiert
auf grundsaetzlich voellig falschen Annahmen. Die Flugregeln,
nach denen ein Luftfahrzeug operiert, hat mit der
Moeglichkeit, einen Terroranschlag zu verueben, nichts zu
tun (vgl. Ereignisse vom 11.9.2001). Ebenso unterscheiden
sich die Piloten, welche Flugzeuge nach VFR oder IFR fliegen,
in dieser Hinsicht ueberhaupt nicht voneinander. Der einzige
faktisch begruendbare Unterschied liegt in der Groesse der
betreffenden Luftfahrzeuge. Die am Flughafen Muechen ver-
kehrenden Flugzeuge gehoeren grosstenteils in die Gewichts-
klasse 50 Tonnen und mehr. Es liegt wohl auf der Hand, dass
ein solches Luftfahrzeug einen ungleich groesseren
Schaden anrichten kann als ein Ultraleichtflugzeug mit einem
Gewicht von 350kg.

Die ergriffene Massnahme (30NM-VFR-Flugverbotszone) ist daher
nicht dazu geeignet, dass vorgeblich angestrebte Ziel Schutz
vor Anschlaegen) zu erreichen. Zudem ist sie unverhaeltnis-
maessig, da im Grossraum Muenchen etwa 20 Flugplaetze
geschlossen wurden, nur der Flughafen Muenchen nicht. Die
Massnahme ist daher rechtswidrig.

Ich behalte mir ausdruecklich vor, bei einer nochmaligen
Aktivierung der 30NM-VFR-Flugverbotszone in Muenchen ohne
gleichzeitige Schliessung des Franz-Josef-Strauss-Flughafens
fuer den entsprechenden Zeitraum Klage einzureichen.

Hochachtungsvoll,

M. Stock

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