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Wieso aktiviert das Land Bayern Luftraum München II grundsätzlich vor und nach den WM-Spielen und Frankfurt nicht?
In FFM konnte man fliegen, auch wurde VFR Plätze am Rand der 30NM Zone ausgeklammert.
Ist Bayer so durchsetzt mit Schläfern (Ich meine nicht die Schnarchnasen im Landtag), die nur darauf warten von Straubung mit einer C172 das Stadion in Grund und Boden zu fliegen ?
Bayern scheint immer alles anders zu machen. Beckstein hat sogar schon von einem sicherheitspolitischen Erflog zum WM geredet. Wie kann man sowas nach 3-4 Tagen WM von sich geben?
Haben wir nicht andere Sorgen, die wirklich wichtig sind ?
Dann haben die Bayern UL´s runtergeholt. Gut, die haben die NOTAMs nicht gelesen, aber hätte es nicht gereicht, die Kennzeichen aufzuschreiben, nach dem klar war, das es keine "bösen" Buben sind?
Ich werde das Gefühl nicht los, das STASI-, DDR- und NAZI-Vergangenheit in den Köpfen der Politker nicht hängen geblieben ist. Anders ist auch die Forderung nach Bundeswehreinsätze im Inneren nicht zu erklären. Die deutsche Verfassung beinhaltet genau aufgrund der NAZI-Vergangenheit diese Klausel im Grundgesetz, damit die Bundeswehr nicht gegen Ihre eigenen Bürger eingesetzt werden kann.
Haben wir das alle schon vergessen ?
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Hallo Wehrhard:
Zitat: "In FFM konnte man fliegen, auch wurde VFR Plätze am Rand der 30NM Zone ausgeklammert." Zitatende
Siehe Nürnberg II, dort sind auch diverse Randplätze ausgeklammert.
Und warum wurde München II aktiviert? Ganz einfach: Weil es die Eröffnungsfeier / -spiel war. Offenbar war dies im Hinblick auf die ganzen VIPs Grund genug!
Hinweis: Das in Bayern nicht mehr "übers Ziel hinausgeschossen" wird als anderswo, zeigt die Tatsache, dass trotz der Anwesenheit des iranischen Vizepräsidenten beim Spiel Mexico gegen Iran, das Gebiet Nürnberg II NICHT aktiviert wurde.
Grüße, TS
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Hallo,
WICHTIGE INFO!
Da es offenbar unter den Piloten größere Unsicherheiten gibt, ob nun ein Gebiet II aktiv ist oder nicht, hat die DFS-AIS eine automatische Ansage als HOTLINE eingerichtet.
Diese ist unter folgender Nummer zu erreichen: +49 (0)69 78072-777
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Hi Hr. Schmidt,
vielleicht ist inzwischen einigen Offiziellen ja auch aufgegangen, was für ein Schwachsinn die da angeleiert haben.
Naja, man darf ja noch hoffen ... ;-)
Und vielleicht hatten deren Justiziare ja inzwischen auch die eine oder andere Eingebung, von wegen möglichen Schadenersatzforderungen, und so.
Und vielleicht haben die relativ zahlreichend stattfindenden Beschwerden über dieses Thema ja auch dazu geführt, daß die ihren Ar*** jetzt dichter an der Wand halten wollen?
Gruß
StefanJ
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Mist, jetzt schleppe ich seit Wochen Sprengstoff mit mir herum, um irgendeinen Iraner in die Luft zu sprengen, und jetzt habe ich diese Super-Gelegenheit verpasst, weil ich von der Aktivierung der 30-Meilen-Abschusszone ausgegangen war. Ich sollte mir angewöhnen, die NOTAMs auch zu lesen, wenn ich nicht fliegen will... Beste Grüße aus München Tobias
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Servus Wehrhard,
aber genau das ist doch das Problem. Die Nazi-, Stasi- und DDR-Denke hängt hier fest in den Köpfen fest. Wie uns die Geschichte lehrt, gehört zu einem richtig "sicheren" teutschen Staat nun mal die Aussetzung der Bürgerrechte, der Einsatz der Streitkräfte im Inneren, die Zuverlässigkeitsüberprüfung der Bevölkerung, zumindest gewisser exponierter Teile davon, die Überwachung von Journalisten durch den "Auslands"-geheimdiesnt usw. usw.
60 Jahre später machen sich manche daran, den Irrweg eines demokratischen Deutschland zu korrigieren und die in 1000 Jahren bewährten, guten alten, teutschen Traditionen wieder aufleben zu lassen. Mr. Bushman macht's vor und die Teutschen dürfen endlich wieder Krieg führen, und sei es nur ein Krieg gegen den Terrorismus in Form von 4 spanischen ULs. Der spanische Bürgerkrieg, an dem das Teutsche Reich ja immer schon heftig Anteil nahm, ist ja erst seit 70 Jahren vorbei. Den zweifellos republikanischen Ul-Fliegern war unbedingt zu zeigen, wo der teutsche Hammer hängt.
LFC
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At: poststelle@bmi.bund.de, buergerinfo@bmvbs.bund.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte Sie in einer E-Mail vom letzten Donnerstag auf den Widerspruch hingewiesen, dass waehrend der Aktivierung der 30NM-VFR-Flugverbotszone um das Muenchener Fussballstadion am Flughafen Muenchen Flugverkehr in normalem Umfang statt- finden sollte. Dies war tatsaechlich so. Es wurden dort allein im Zeitraum von 1600z bis 1800z, also waehrend das Spiel lief, mehr als 200 Flugbewegungen abgewickelt. Eine Erklaerung dieses seltsamen Vorgangs habe ich von Ihnen bisher nicht erhalten.
Andererseits konnte ich der aktuellen Presse entnehmen, dass vier Ultraleichtflugzeuge aus Spanien, welche versehentlich in die 30NM-VFR-Flugverbotszone einflogen, abgefangen und zur Landung am Flughafen Oberpfaffenhofen gezwungen wurden. Den spanischen Piloten droht jetzt, wie von Ihnen bereits angedroht, gemaess Paragraph 62 LuftVG eine Gefaengnisstrafe von bis zu zwei Jahren. Unabhaengig davon, dass die Nicht- beachtung eines per NOTAM veroeffentlichten Flugbe- schraenkungsgebietes fuer einen Piloten natuerlich immer Konsequenzen hat, erhebt sich angesichts der Unverhaeltnis- maessigkeit mit Hinblick auf den nicht geschlossenen Flugplatz Muenchen Franz-Josef-Strauss wohl die Frage, ob das dem Bild entspricht, welches die Bundesrepublik Deutschland Gaesten unseres Landes vermitteln will.
Die NfL I 171/06, welche die Anwendung der 30NM-VFR- Flugverbotszone um die WM-Stadien herum regeln soll, basiert auf grundsaetzlich voellig falschen Annahmen. Die Flugregeln, nach denen ein Luftfahrzeug operiert, hat mit der Moeglichkeit, einen Terroranschlag zu verueben, nichts zu tun (vgl. Ereignisse vom 11.9.2001). Ebenso unterscheiden sich die Piloten, welche Flugzeuge nach VFR oder IFR fliegen, in dieser Hinsicht ueberhaupt nicht voneinander. Der einzige faktisch begruendbare Unterschied liegt in der Groesse der betreffenden Luftfahrzeuge. Die am Flughafen Muechen ver- kehrenden Flugzeuge gehoeren grosstenteils in die Gewichts- klasse 50 Tonnen und mehr. Es liegt wohl auf der Hand, dass ein solches Luftfahrzeug einen ungleich groesseren Schaden anrichten kann als ein Ultraleichtflugzeug mit einem Gewicht von 350kg.
Die ergriffene Massnahme (30NM-VFR-Flugverbotszone) ist daher nicht dazu geeignet, dass vorgeblich angestrebte Ziel Schutz vor Anschlaegen) zu erreichen. Zudem ist sie unverhaeltnis- maessig, da im Grossraum Muenchen etwa 20 Flugplaetze geschlossen wurden, nur der Flughafen Muenchen nicht. Die Massnahme ist daher rechtswidrig.
Ich behalte mir ausdruecklich vor, bei einer nochmaligen Aktivierung der 30NM-VFR-Flugverbotszone in Muenchen ohne gleichzeitige Schliessung des Franz-Josef-Strauss-Flughafens fuer den entsprechenden Zeitraum Klage einzureichen.
Hochachtungsvoll,
M. Stock
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Hello,
ja es sieht so aus, als sei Bayern mit Schläfern durchsetzt. Aber die sind auf der Seite, auf der sie durch den Stimmzettel geweckt werden können...wenn sie nix gscheits mehr zustande bringen. Wenn ich Bin Laden wäre, hätte ich mich schon totgelacht. Nicht mal in Amerika verhält man so doof wie hier der Deutsche Michel, Subspezies homo bavariensis, dort ließ man mich 15 Tage nach 911 allein fliegen gehen!!!
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