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17. August 2005: Von  an 
Zur Info : Es gibt keine Pflicht für eine Passigerhaftpflicht. Die Versicherungen "verkaufen" das nur gerne so. Solange man für den Flug nichts, aber auch gar nichts nimmt (auch keine Tasse Kaffee), ist diese nicht notwendig. Da sollte man die Kirche im Dorf lassen. Wurde hier auch schon diskutiert bzw. ich habe auch mit einem fliegendem Anwalt darüber gesprochen. Hatte auch schon mehrere Male unseren Puf-Anwalt gebeten, dies doch mal genau und für den Laien verständlich zu erklären. Er hat wohl andere Probleme als diese......


Und noch was. Sollter einer der "Gesetzgeber" diese Diskussion lesen, können wir alle sicher sein, das wirklich bald die GA noch mehr geknechtet wird. Erster Schritt wäre dann, jeder Flug, egal ob VFR oder IFR (so wie in Spanien) einen Flugplan aufgeben muss. Und damit ist schlagartig der Privatpilot bestens kontrollierbar und es wird kaum noch geflogen. Ich kann mir nicht vorstellen, das hier das einer wirklich möchte. Bitte auch mal über den Deckelrad schauen...
17. August 2005: Von  an 
Hallo wehrhard,

das mit der der Passagierhaftpflicht stimmt so leider nicht:
Sollte Dir da was entgangen sein? ;-)

Zitat (Quelle DAeC):
==============================================================###-MYBR-###Passagier-Haftpflichtversicherung 25.01.2005
Der Versicherungsausschuss informiert über die sechste Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungsordnung vom 8. Oktober 2004:

Das Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrecht im Luftverkehr ist seit 28. Juni 2004 in Kraft.
Was bedeutet das eigentlich in der Praxis?

Die bisher rein freiwillige, so genannte Passagier-Haftpflichtversicherung wird zur Pflichtversicherung!

Ein Nachweis muss dabei jedoch bei der Zulassung grundsätzlich nicht vorgelegt werden. Er ist allerdings anlässlich der Durchführung von Passagierflügen mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. (Von einem in Deutschland zugelassenen Versicherer).

Rechtlich stellt sich die neue Situation daher nunmehr wie folgt dar:

Bis zu einer Summe von 100.000 Sonderziehungsrechten (ca. 120.000,00 €) haftet man, (vom Einwand des Mitverschuldens abgesehen) ohne dass es auf ein Verschulden ankommt (Gefährdungshaftung). Darüber hinaus (unbegrenzt) gilt die Verschuldensvermutung. Hier wird die Beweislast umgekehrt. Der Halter (Pilot) muss nachweisen, dass er den Schaden nicht verschuldet hat. Die deutsche Rechtspraxis zeigt, dass dieses nur seltenst gelingt. Im Falle der Beförderung von Personen auf vertraglicher Basis (ohne, dass man ein Luftfahrtunternehmen ist) muss eine Passhaftpflicht mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000 Sonderziehungsrechten (ca. 300.000,00 €) abgeschlossen sein. Die in Deutschland zugelassenen und tätigen Versicherer bieten zur Zeit Passhaftpflichtversicherungen in der Regel in der Höhe der alten Haftungssumme von 600.000,00 € an.

Der Versicherungsausschuss des Deutschen Aero Clubs rät daher nochmals nachdrücklich jedem Halter von mehrsitzigen Luftfahrzeugen zum Abschluss einer Passagier-Haftpflicht-Versicherung mit einer Mindestdeckung von 600.000,00 € bei Personenschäden.

In der breiten Öffentlichkeit ist die Gesetzesänderung wohl eher daher bekannt geworden, dass nunmehr Schadenersatz bei Verspätungen von Flügen und bei der Beschädigung und dem Verlust von Gepäck geleistet werden müssen. Ein Problem, das sich im Luftsport wohl weniger stellen dürfte.

Ob und in wie weit aufgrund dieses neuen Haftungsrechtes sogar eine Höher-Versicherung (als die 600.000,00 €) sinnvoll ist, weil eben die Haftung höher sein kann (s. o.), sollte im Einzelfall geprüft werden. Eine Möglichkeit hierzu ist der Abschluss der so genannten CSL (Combinatet Single Limited) Versicherung. Hier werden Halter-Haftpflicht und Passagier-Haftpflicht mit einer erhöhten Deckungssumme, die für beide möglichen Schadenereignisse, also Dritt- und Passagierschäden, zur Verfügung gestellt. Hierzu wenden Sie sich zwecks Beratung am sinnvollsten an das Versicherungsbüro, den Makler oder die Versicherung Ihres Vertrauens.
==============================================================
Zitat Ende

Eine ähnlich Beschreibung findest du auch bei der AOPA-Germany

Grüße,
TS
17. August 2005: Von  an 
Wenn du dich dem Riskiko einer persönlichen Haftung im Schadensfalle aussetzen möchtest kannst du das gerne tun...
Ich versteige mich sogar in der Behauptung ,das es das Beste in dieser Zeit ist,wenn man für sein Flugzeug eine CSL-Versicherung abschliesst.
Thema Flugplan:Das sind Vorschläge welches nur die Berliner E-DR betreffen ich weiss nicht was es da für ein Problem geben soll.Wenn du mal am 30./31.7.den Funkverkehr über Berlin mitgehört hättest dann würdest du mich verstehen.
Und TMZ´s gibt es auch schon um andere Flughäfen in D,wie bereits erwähnt,sind 95%aller Luftfahrzeuge eh schon damit ausgestattet.
Kleine Anektode:Ich war 2003 bei einem Unfall im Süddeutschen zugegen als eine vollbesetzte Springermaschine im Luftraum E mit einem Segelflieger kollidiert ist.Ergebnis:6 Tote Der Segler hatte keinen Transponder...offensichtlich wurden bei ATC die Primärziele wegen zuviel Traffic an diesem Tag ausgeblendet so das von dort keine Verkehrshinweise gegeben werden konnten.Und jeder weiss wie schlecht man aus einer 182er im Steigflug schauen kann.3 von den Toten kannte ich persönlich.
Und ich sehe nicht ein,nur weil manche zu bequem oder borniert sind,sich an die Regeln zu halten oder mal ein wenig Geld für die Sicherheit auszugeben(und sei es nur ein BZF/AZF Refresher Kurs)das sich der Sensenmann wieder mal den einen oder anderen der Unsrigen holt.
Und es liegt nicht an den Controllern in Berlin;da können sich manch andere ne Scheibe abschneiden was die manchmal möglich machen.
18. August 2005: Von  an 
Mit Flugplan meinte ich, das es für ganz Deutschland zur Pflicht wird. Auch VFR und egal von wo nach wo, wie in Spanien. Wenn man hier so sieht, wer oder was und vor allem wie über die private Fliegerei gesprochen wird. Wenn das auf die falschen Scheibtische kommt, dann gute Nacht.

Versicherung : Klar ist es besser, wenn man eine CSL hat. Aber ich habe nur gesagt, das es keine Pflicht seitens des Gesetzgebers gibt. Sonst nichts. Er hätte es zwar gerne, aber dann müsste auch jeder PKW so was haben. Bleibt nur zu hoffen, das die Versicherungen keine so gute Lobby in Brüssel haben, und dieses durchsetzen können. Aber mal Hand aufs Herz. Welche Versicherung zahlt schon freiwillig? Die winden sich im Schadesfall doch wo und wie es nur geht. Das hat System, so kann man so manchen Versicherten mürbe machen. Kam bereits oft genug vor. Da kommen dann fandenscheinige Vorwürfe, z.B. der Propeller oder Motor war abgelaufen (darf man ja im privaten Bereich) oder ähnliches. Erst wenn man seinen Flieger wirklich so hat, das er gewerblich zulassbar ist, und dazu gehört auch das Einhalten der TBO, macht es Sinn, eine CSL abzuschliessen. Vorher ist die Gefahr viel zu groß, das man das Geld "umsonst" ausgibt. Welcher Motor hat schon in 12 jahren 2000 Stunden runter, wenn er privat betrieben wird. Oder ein Prop ?
18. August 2005: Von  an 
Ich denke mal das sich da die DFS als erstes querlegen würde...ich glaube nicht das deren Rechnerkapazitäten dafür ausreichen...
Siehe Mode-S Problem

Bei der Versicherung gebe ich zu bedenken das im Schadensfalle nachzuweisen ist das der Flug unentgeltlich war...ich denke mal das es da sehr schwierig wird wenn es sich NICHT um einen nahen Familienangehörigen handelt,den Nachweis dafür zu erbringen.
Ich bin nicht der Fachmann dafür aber vielleicht kann ja mal einer der ausgewiesenen Fachleute etwas dazu sagen.Schon allein da es uns alle betreffen kann.

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