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Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Notlandung: Diesmal in echt!
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. August 2005: Von  an 
§ 6 LuftVO: Sicherheitsmindesthöhe, ist die Höhe, bei der im Falle einer Notlandung eine Gefährdung von Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.

Da VFR-Flüge über das Ballungsgebiet Berlin nur unter 2500´ vergeben werden, können Einmots und erst recht ULs kaum erwarten, außerhalb des Ballungsgebietes sicher landen zu können (die Angaben des Manuals für volle Beladung und Gegenwind sind zu beachten). Sie können daher die Anforderung des §6 nicht erfüllen.

Innensenator Körting sprach von „Entrümpelung des Berliner Luftraums“, Das isses!
11. August 2005: Von  an 
richtig, darum sollte diese Höhe auch nur zum Zwecke des Starts und der Landung unterschritten werden.
11. August 2005: Von  an 
LuftVO § 6 Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln:

(1) Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist.

Daher sind VFR-Flüge von und nach Tempelhof nach wie vor möglich.

(4) Für Flüge zu besonderen Zwecken kann die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes Ausnahmen zulassen.

Auf dieser Grundlage sollen für die gewerblichen Luftfahrtunternehmen Sondergenehmigungen erteilt werden.

Deren Lfz werden auch besser gewartet, höher versichert und die Piloten sind höher qualifiziert (CPL).

Die bisherige Praxis erlaubte sogar gewerbliche Rundflüge über das Ballungsgebiet mit UL Luftsportgeräten unter 2500´!

Die neue Regelung entspricht schließlich dem international gültigem Gesetz (ICAO)! Was soll also das Geschrei?
11. August 2005: Von Bernd Schmidt an 
Beitrag vom Autor gelöscht
11. August 2005: Von Bernd Schmidt an 
Hallo,
stimmt, aber nochmehr nerven die jetzigen Kommentare. Schon mal nach Paris geflogen? Oder in Italien VFR unterwegs gewesen? Vielleicht sogar über Rom? Oder in Madrid? oder in Belgien? ... Dann wundert euch bitte nicht über die Höhen, die dort die VFR Flieger einhalten müssen... 2000 Fuss? Oder sind das alles risikobejahende und gefahrenirgnorierende Piloten und Controller?
11. August 2005: Von Bernd Schmidt an 
Beitrag vom Autor gelöscht
11. August 2005: Von  an Bernd Schmidt
Dunkel ist des Schreibens Sinn! Was meinste denn jetzt? Und was stand in Deinen zwei gelöschten Beiträgen?????
11. August 2005: Von Bernd Schmidt an 
Hallo, ganz einfach... im Moment bekommt man so den Eindruck, als ob alles unter 200O ft eine grober Leichtsinn und unnötige Gefahr darstellt. Ein Blick in andere Länder zeigt, dass dies offensichtlich nicht überall so gesehen wird und etwas weniger Aufregung allen gut tun würde. die gelöschtne Mails: stand das Gleiche drin-bin hier einfach im Server von PUF hängengeblieben.
11. August 2005: Von  an 
Beitrag vom Autor gelöscht
11. August 2005: Von  an 
Beitrag vom Autor gelöscht
11. August 2005: Von  an 
Beitrag vom Autor gelöscht
11. August 2005: Von  an 
Beitrag vom Autor gelöscht
11. August 2005: Von  an 
Beitrag vom Autor gelöscht
11. August 2005: Von  an 
auch wenn Sie es vielleicht nicht gemerkt haben, ich stimme Ihnen vollumfänglich zu. Viele Grüße
11. August 2005: Von  an 
sccobybeech,

Weder von der Allgemeinen Luftfahrt noch vom Automobilverkehr auf der Straße geht eine besondere Gefahr aus. Gesetze regeln allein die Gefährdung der Gesellschaft durch das unverantwortliche Handeln Einzelner.

Wir haben es erlebt: Vor zehn Jahren herrschte das Chaos im Luftraum über dem von Christo verhüllten Reichstag: Pulkweise kreisten da in gegensätzlichen Schleifen Flugzeuge, Motorsegler und Ulraleichte, um die letzte Mark durch Rundflügen zu ergattern. In der Regel illegal und an der Steuer vorbei.

Dieses Luftbild wiederholte sich zu den jährlichen Terminen der „Love Parade“.

Wie es um die Luftsicherheit über der deutschen Hauptstadt bestellt ist, wen kümmert es???

Jetzt ist Schluss damit, und das ist gut so!

Im Gegensatz zu anderen Städten, muss der VFR-Verkehr über Berlin meist unter 2000´ bleiben – das gibt für eine Notlandung nicht viel her.

Die nach wie vor genehmigten VFR-An- und Abflüge auf den City Airport Tempelhof und Sondergenehmigungen für gewerbliche Rundflüge sind ein vernünftiger und dem internationalen Luftrecht konformer Kompromiss.
12. August 2005: Von Stefan Jaudas an 
Hallo Herr Villiers,

ich weiß es zwar nicht, aber die Kontrollzonen über Berlin wird es vor 10 Jahren zur Reichtstagsverhüllung und zu den Love Parades doch auch schon gegeben haben. Tempelhof und Tegel sind ja nicht erst gestern erbaut worden. Wenn die ATC damit leben konnte, wo ist dann das Problem?

Nebenbemerkung von wegen Reichtstagsverhüllung. Endlich mal eine gute Idee, und dann müssen diese Scherzkekse das Ding tatsächlich wieder auspacken ... eingepackt lassen und einlagern ...

Gruß

StefanJ

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