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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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31. Juli 2005: Von  an Andreas Faulhaber
Naja, 600 m um 523107N 0132234E waren nach §6 LuftVO eh´ schon restricted . Und nun wurde die Fläche durch ED-R146 auf 3 NM ausgedehnt. Inwiefern bei Einmot und UL Flüge über die Stadt "im Falle einer Notlandung eine unnötige Gefährdung von Personen und Sachen" im Gleitflug aus 2000´zu vermeiden wäre sei dahingestellt. Vielleicht können wir auf bessere Zeiten hoffen, wenn EDDT zu ist.
31. Juli 2005: Von RotorHead an 
Zitat:
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Naja, 600 m um 523107N 0132234E waren nach §6 LuftVO eh´ schon restricted.
------------------------------

Warum das denn? Bei diesen Koordinaten kann ich kein besonders hohes Bauwerk oder Gelände entdecken. Bei ca. 523107N und 0132405E steht ein Bauwerk mit eine Elevation von 1329ft, d.h. die Mindestsicherheitshöhe im Umkreis von 600m um diese Erhebung beträgt 2329ft.

In EDDI sind Nordplatzrunden nicht mehr möglich, in EDDT keine Südplatzrunden, da im neuen ED-R nur Verkehr im Rahmen der veröffentlichten Verfahren möglich ist.
31. Juli 2005: Von  an RotorHead
Solange in Tegel geflogen wird, ist VFR-Verkehr über Berlin auf unter 2000´über Grund beschränkt. Danach könnte höher geflogen werden.

Die Koordinaten des D-R146 sind wohl die des Fernsehturms
1. August 2005: Von RotorHead an 
Zitat:
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Die Koordinaten des D-R146 sind wohl die des Fernsehturms
----------------------------------

Negativ! Im Mittelpunkt von ED-R146 liegt wohl der Reichstag.
1. August 2005: Von Markus Engelmoser an RotorHead
Hallo

Unter 'LUFTKRIEG ÜBER BERLIN' bringt DER SPIEGEL
endlich einen süffisanten Bericht über die Attentats-Hysterie der unfähigen Politiker in Berlin.

Eine Blamage:
Die Waffensysteme (Heli, Raketen) sind völlig ungeeignet und ein allfälliger Kampfpilot kann nicht mit den verantwortlichen Polizeistellen kommunizieren.

Ich bin ja kaum VFR unterwegs. Aber auch IFR erhalte ich wie bisher meine 'direct to'-Wünsche erfüllt. Auch durch R- und D-Zonen! Es ist eine Sache der Durchsetzungsfähigkeit.

Ich denke, nichts wird sich ob dieser lächerlichen Massnahme ändern. Die Politiker haben ihren Hype gehabt, jetzt können sie wieder schlafen gehen...

Bitte lesen, ist wirklich witzig:

https://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,367492,00.html
1. August 2005: Von Stefan Wildegans an Markus Engelmoser
Man ist ja schon dankbar über jede einigermaßen sachliche Reaktion in der Presse. Dem Spiegelartikel fehlt leider der gewohnte Biß, und die einzige Süffisanz die ich in dem Artikel erkennen kann ist die unerträgliche Bezeichnung 'Hobbypilot'.
1. August 2005: Von RotorHead an Stefan Wildegans
Wo ist eigentlich das Problem, wenn ein Luftsportgeräteführer als Hobbypilot bezeichnet wird?
1. August 2005: Von  an RotorHead
Hallo rth,

das "Problem" ist, dass es keine "Hobby-Piloten-Lizenz" gibt sondern nur eine Privatpilotenlizenz oder eine >Erlaubnis für Luftsportgeräteführer.
Schließlich kommt auch niemand auf die Idee einen privaten Autofahrer als "Hobbyfahrer" zu bezeichnen. Gerade in Deutschland beginnen die Schwierigkeiten der AL schon mit der entsprechend (falschen) Wortwahl.

Niemand würde einen Piloten eines Rettungshubschraubers als Hobbypiloten bezeichnen, obwohl letztlich auch diese Flugart zur Allgemeinen Luftfahrt zählt.

Wir erinnern uns:
Es gibt Linien- und Charterverkehr der Großfliegerei, Militär, Polizei und der Rest, egal ob Werkverkehr, gewerbl. Verkehr, oder Vereinsflieger zählt letztlich zur Allgemeinen Luftfahrt.

Dies in der Öffentlichkeit deutlich zu machen, muß Aufgabe sein, vor allem den Medien gegenüber, bei denen fast schon automatisch jedes kleinere Flugzeug eine Cessna eines Hobbypiloten ist...

Ich persönlich reagiere leicht "allergisch", wenn man von Sportfliegern redet und damit alle Privatpiloten meint, leider nutzt dieses Vokabular auch der DAeC.

Die Flugart "Sportflug" bezeichnet nämlich Flüge wie: Kunstflug, Wettbewerbsflüge und Meisterschaften und hat nichts mit der Art der benutzten Luftfahrzeuge zu tun.

Grüße,
TS
1. August 2005: Von RotorHead an 
Ob die Bezeichnung "Luftsportgeräteführer" in der Öffentlichkeit besser ankommt als die Bezeichnung "Hobbypilot" ist nach wie vor fraglich. Ein Berufspilot, der z.B. einen Rettungshubschrauber führt, wird sich durch "Hobbypilot" weder angesprochen noch verunglimpft fühlen.
1. August 2005: Von Stefan Wildegans an RotorHead
Ich weiß nicht, ob Sie Inhaber einer entsprechenden Lizens sind. Wenn NEIN, dann machen Sie sich doch netterweise mal die Mühe sich eine solche anzusehen. Die richtigen Bezeichnungen sind zB. Privatflugzeugführer mit der Berechtigung (rating) PIC (pilot-in- command)für:

Ihr Führerschein für den Straßenverkehr, von dem ich ausgehe, daß Sie ihn irgendwann einmal erworben haben, enthält die Erlaubnis, nach Ablegung der Prüfung ein Kraftfahrzeug mit Antrieb durch Verbrennungsmotor zu führen.

Von einer Limitierung der Ausführung beider Tätigkeiten als Hobby ist dort nirgendwo die Rede. Und dabei wollen wir es doch bitteschön auch lassen.
1. August 2005: Von RotorHead an Stefan Wildegans
Oh welch Wortklauberei und Klugscheißerei! Ich habe einen "Luftfahrerschein für Berufsflugzeugführer" und eine "Lizenz für Berufspilot (Hubschrauber)". Derzeit gibt es nämlich verschiedene offizielle Bezeichnungen für die "Erlaubnisse" gem. LuftVG. Aber es geht hier nicht um die Bezeichnung der Lizenzen.

Um beim viel zitierten Beispiel des Autofahrens zu bleiben: Wer bezeichnet sich denn als "Kraftfahrzeugführer", als "Inhaber einer Fahrerlaubnis" oder als "Führerscheininhaber"? Die meisten werden sich wohl als "Autofahrer" bezeichnen. Gelegentlich wird auch der Begriff "Sonntagsfahrer" verwendet.

Da es äußerst fraglich ist, ob ein Inhaber einer "Lizenz für Luftsportgeräteführer" im Rahmen dieser Lizenz beruflich oder gewerblich tätig werden darf, dürfte es sich bei diesen Lizenzinhabern tatsächlich in fast allen Fällen um Hobbypiloten handeln.

Daran ändert sich auch nichts, falls gelegentlich echte Reisetätigkeit mit einem Luftsportgerät durchgeführt werden sollte. Das dürfte die Ausnahme sein, schießlich ist mit Luftsportgeräten kein IFR, kein Nachtflug und Auslandsflug nur sehr eingeschränkt möglich. Auch sind etliche Flughäfen für Luftsportgeräte tabu.
1. August 2005: Von Norbert V.H. Lange an Stefan Wildegans
An alle!

Tja Freunde, da drejt sich mal wieder alles im Kreise. Keine wesentlich neuen Argumente, ein paar interessante Details, und dann ....?

... meckern wenn die Parkkralle kommt.

Im Nachhinein etwas zu ändern ist so gut wie unmöglich.

Alle Energie sollte jetzt eingesetzt werden, weitere Restriktionen bezüglich der Landeplätze zu verhindern.

Bei einer freiwilligen Selbstkontrolle hat man doch in er Hand, wie die Restriktionen im Detail gestaltet werden können.

Bei einer gesetzlichen Regelung wird man vor vollendete Tatsachen gestellt.

Über dieses Thema würde ich aber gerne nicht mehr hier, sondern in einer neuen Diskussionsrunde "streiten".

Streit ist hier gemeint im Sinne von konstruktiver Problemlösung.

Die Luftsportgemeinschaft (der ATCler möge mir verzeihen, aber die Professionellen wereden wol nicht davon betroffen werden) ist doch schlauer als die gesamte Politik und kann konkrete Vorschläge machen, mit der sie dann auch leben kann.

In diesem Sinne
bis demnächst
in
"Freiwillige Selbstkontrolle oder Zwang?"
fragt
der Henry
aus dem Taunus
2. August 2005: Von  an RotorHead
Doch dürfen sie! Inhaber einer Lizenz zum Führen von Luftsportgeräten dürfen innerhalb der Rechte ihrer Lizenz auch berufsmäßig(gewerblich) tätig werden.
Und es gibt keine spezielle Lizenz für gewerbliche Luftsportgeräteführer.Das einzige was erforderlich ist,wäre eine Passagierflugeberechtigung wenn keine weiteren höherwertigen Lizenzen vorhanden sind oder man als Tandemmaster oder Trike,Motorgleitschirmpilot oder UL-Hubschrauber/Tragschrauberführer tätig werden will.
2. August 2005: Von RotorHead an 
Zitat:
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Inhaber einer Lizenz zum Führen von Luftsportgeräten dürfen innerhalb der Rechte ihrer Lizenz auch berufsmäßig(gewerblich) tätig werden.
------------------------------------

Eine sehr gewagte Ansicht. Was ist die Rechtsgrundlage?

Schon allein die Verwendung eines Luftsportgerätes schließt eine berufliche oder gar gewerbliche Nutzung aus. Wer das dennoch tut, fliegt ohne gültige Erlaubnis und macht sich damit strafbar.
2. August 2005: Von  an RotorHead
Ich bin noch auf der Suche nach der Rechtsgrundlage...ich kann mich nur erinnern das es mal ein Verbot der gewerblichen Verwendung von Luftsportgerät gab,bei der Angleichung der deutschen Luftfahrtgesetze an europäische Gegebenheiten wurde dieser Passus gestrichen...
Als Beispiel seien nur die vielen gewerblichen Tandemmaster an diversen großen Sprungplätzen genannt...das Ganze war ja auch ein Streitfall mit den Franzosen,da diese ja so eine Art Berufspilotenlizenz für UL-Flugzeugführer kennen

Keiner Genehmigung bedarf der nichtgewerbsmäßige Verkehr mit Luftfahrzeugen ohne Entgelt und der Verkehr mit Luftsportgeräten (§ 20 Abs. 1 Satz 3 LuftVG).

Wie du siehst ist da nicht genau spezifiziert was nicht der Genehmigung bei Luftsportgeräten bedarf; denn da steht nicht:"Keiner Genehmigung bedarf der nichtgewerbsmäßige Verkehr mit Luftfahrzeugen ohne Entgelt und der NICHTGEWERBLICHE Verkehr mit Luftsportgeräten ohne ENTGELT
4. August 2005: Von Bernd Schmidt an 
Beitrag vom Autor gelöscht
4. August 2005: Von Bernd Schmidt an 
Hallo,mal ne andere rechtliche Frage: Das Sperrgebiet wird begründet mit der Terrorgefahr.
wieso geht die nur von VFR Verkehr aus und offensichtlich nicht von IFR? Widerspricht das nicht dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz? Alleine mit dieser Begründung müsste dieser VErwaltungsakt juristisch angreifbar sein - oder? Im Schlimmsten Fall würde das dann eben auch für IFR gelten- und dann wäre Berlin wirklich eine Insel...wieder mal.
4. August 2005: Von RotorHead an Bernd Schmidt
Das Beschränkungsgebiet ED-R146 verbietet JEGLICHEN Verkehr, bis auf ein paar Ausnahmen. Davon ist auch IFR-Verkehr betroffen. Ich empfehle dringend, veröffentlichte NOTAMs zu selbst zu lesen, statt sich aus dritter Hand zu informieren.
4. August 2005: Von  an RotorHead
naja das war zwar keine direkte Antwort auf seine Frage...aber recht hast du trotzdem,das lesen signifikanter NOTAMs sollte ja wohl zum Standard einer jeden Flugvorbereitung gehören...oder?
Er fragte nach der Rechtmässigkeit der einseitigen Beschränkung auf die VFR-Flieger...bedenklich ist das schon.
Übrigens kann man ja die Berliner Innenstadt weiterhin VFR überfliegen,allerdings im Area C oberhalb 5000ftMSL
4. August 2005: Von RotorHead an 
Und wieder einer, der keine NOTAMs liest.

Es gibt keine EINSEITIGE Beschränkung des VFR-Verkehrs! Diese Frage beantworte ich hiermit zum zweiten Mal explizit.
4. August 2005: Von RotorHead an 
Zitat:
--------------------------------
Übrigens kann man ja die Berliner Innenstadt weiterhin VFR
überfliegen,allerdings im Area C oberhalb 5000ftMSL
--------------------------------

Vorausgesetzt man bekommt eine entsprechende Freigabe.
4. August 2005: Von  an RotorHead
und ich habe mich auch nicht expilzit zur Berlin ED-R geäussert...wie der Fragesteller auch nicht sondern zu diversen temporären Beschränkungen in der Vergangenheit,welche explizit VFR-Flieger betrafen,wenns falsch aufgefasst wurde bitte ich untertänigst um Entschuldigung...
4. August 2005: Von RotorHead an 
Allgemein kann jedes Flugbeschränkungsgebiet gerichtlich überprüft werden. Das kostet allerdings Zeit und Geld mit zweifelhafter Aussicht auf Erfolg.

Lediglich die Beschränkungsgebiete rund um die Kernkraftwerke gelten nur für VFR. Das ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. ED-R1 und ED-R4) kein Problem, da sie im Luftraum G liegen.

Das vorübergehende Beschränkungsgebiet für den Weltjugendtag gilt zwar nur für VFR, verbietet aber Flüge nicht grundsätzlich. Das sollte daher auch kein Problem darstellen.

Von VFR-Verkehr geht meiner Meinung nach keine größere Gefahr aus, als von IFR-Verkehr. Allerdings gibt es IFR in Deutschland nur mit Flugplan und Freigaben, VFR kann beliebig erfolgen.
4. August 2005: Von  an RotorHead
Eben...und was wäre es für ein Problem statt dieser völlig überflüssigen ED-R den VFR-Verkehr dahingehend zu "überwachen" dass man für Sightseeing-Flüge über der Berliner Innenstadt eine Flugplanpflicht einführt?Transponder gibt es ja mittlererweile bei mindestens 95%aller motorbetriebenen Luftfahrzeugen.Und TMZ´s gibts ja mittlererweile auch schon um andere Flughäfen in D.
4. August 2005: Von  an 
Da die Herren in Berlin sowieso keine Ahnung vom Fliegen haben (ausser Gysi, der darf aber nicht mehr), wird es da wohl keinen Weg geben. aber mal ehrlich, was reizt einen eigentlich, über dem Reichstag zu kreisen ? Nach dieser ED-R müssen die sich vor Fliegern schützen, den wird sind wirklich sauer. Ich für meinen Teil hatte nie den Drang, das verhängniß Deutschlands von oben zu sehen. Und wer es doch sehen will, es gibt ja Google Earth...

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