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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. Mai 2005: Von  an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

sofern meine Äußerungen Sie persönlich getroffen haben, tut mir das leid, aber allein Ihr Schreibstil hat mich doch sehr provoziert. Man kann sicherlich einiges in Ihrem Beitrag auch anders (ohne Sarkasmus) schreiben ohne es wegzulassen...

Grundsätzlich sollte aber allen hier, und das WIEDERHOLE ICH AUCH GERNE NOCH 20mal, endlich mal klar sein, dass diese Art Einsätze der Luftwaffe weder verfassungswidrig noch die Aufgaben der Polizei sind! Abgesehen davon das bei der geringen Dichte an zur Verfügung stehenden Helicoptern eine Zeitnahe "Betreuung" eines solchen Lfz je nach Ort und Zeit faßt unmöglich ist (Ballungszentren mal außen vor).

Der Luftraum ist hoheitliches Gebiet und damit vor allem bei unklarer Luftlage bzw. Einflügen aus dem Ausland eindeutig Luftwaffensache. Da beißt die Maus keinen Faden ab!

Ich würde daher dringenst empfehlen sich mit den entsprechenden nationalen und NATO-Vorschriften zu beschäftigen, dann wird vielleicht (wenn man will) einiges klarer...

Übrigens finde ich den geschichtlichen Ausflug des Kollegen recht informativ, leider hat er aber nicht das Geringste mit diesem Thema zu tun, schließlich gab es diese Mil-Verfahren schon immer, auch zu den Zeiten unserer Grundgesetzväter. Damals wurden sie jedoch verständlicherweise von den Alliierten ausgeführt, da sie die Lufthoheit hatten.

Und noch etwas an die Adresse des "Geschichtslehrers":
Vielleicht ist es Ihnen entgangen, aber mit der Wiedervereinigung haben wir auch die ganze Souveränität wieder erhalten.
Dazu gehört auch, das wir uns nun selbst um unsere Sicherheit im Allgemeinen und die Integrität und Lufthoheit im Besonderen, SELBST zu kümmern haben, so wie es JEDES ANDERE LAND auch tut. Und dort wird mit Sicherheit wegen eines Einsatzes der jeweiligen Alarmrotte nicht jedesmal solch ein Theater gemacht.

In diesem Zusammenhang habe ich folgende interessante Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Jens Spahn auf dessen Homepage gefunden, die wohl auch dem letzten Zweifler die Aufgaben der Alarmrotten erklären sollte:

Zitat:###-MYBR-###=============================================================
"Frage des Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU):

Aus welchen Gründen wurden die Phantom-F-4-Alarmrotten der Luftwaffe in den letzten drei Jahren in Alarm versetzt, und inwieweit ist davon auch der Luftwaffenstandort Rheine betroffen bzw. involviert?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans Georg Wagner:

Die Alarmrotten der Luftwaffe werden aus folgenden Gründen alarmiert:

– zur Wahrnehmung der Souveränitätsrechte der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der lufthoheitlichen Aufgaben zur Sicherstellung der Unversehrtheit des Deutschen Luftraums,

– zur Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen des NATO Air Policing, hier insbesondere zur Sichtidentifizierung oder Überprüfung mit anderen Mitteln nicht zu identifizierender, unbekannter Luftfahrzeuge im Deutschen oder benachbartem NATO Luftraum und angrenzenden internationalen Gewässern,

– zur Gewährung von Hilfeleistungen bei Luftnotfällen sowie

– zur Abwehr einer möglichen Gefährdung aus der Luft durch zu terroristischen oder anderen kriminellen Zwecken missbrauchte Luftfahrzeuge (sog. RENEGADE-Fall).

Dabei wird die Alarmierung zu Schutzflügen und Übungsschutzflügen unterschieden. Schutzflüge sind Flüge, die zur unmittelbaren Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland oder zur Wahrung der Unversehrtheit des Deutschen Luftraumes durchgeführt werden. Sie werden als ALPHA SCRAMBLE bezeichnet. Übungsschutzflüge entsprechen im Flugprofil und in den Flugphasen den Schutzflügen. Ihr Status entspricht jedoch dem eines Regierungsflugs. Sie werden als TANGO SCRAMBLE bezeichnet. Übungsschutzflüge werden grundsätzlich von Montag bis Freitag täglich bis zu dreimal durchgeführt. In der Luftwaffe erfüllen die Jagdgeschwader die Aufgabe zur Gestellung von Alarmrotten. Das Jagdgeschwader 72 „Westfalen“ (JG 72 W) am Standort Rheine/Hopsten wurde zum 7. Januar 2002 von diesem Auftrag entbunden. Im Zeitraum 1. Januar 2001 bis 7. Januar 2002 wurde von der Alarmrotte des JG 72 W ein Schutzflug durchgeführt.

(Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3638)
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Alles geklärt?

Wie man aus dem Artikel von "Stimme.de" entnehmen konnte, scheint, im Gegensatz zu hier schreibenden Fliegerkollegen, der betroffene Pilot der Malibu ganz froh gewesen zu sein, dass ihn jemand "an die Hand" genommen hat...

Übrigens, unterschätzen Sie nicht die Speedvariationsmöglichkeiten einer Phantom bei solchen ID-Runs, die Piloten wissen schon was und wie sie es tun müssen.
Ich habe selbst schon eine z.B. F-15 neben einer Cessna-Caravan fliegen sehen. Dann eben mit Approach-Speed (=125kts). Das geht alles!

Grüße,
TS
20. Mai 2005: Von Stefan Jaudas an 
Hallo ATCler,

Zitat:
"zur Abwehr einer möglichen Gefährdung aus der Luft durch zu terroristischen oder anderen kriminellen Zwecken missbrauchte Luftfahrzeuge"
Zitat Ende

Und genau da muß ich Herrn Brill uneingeschränkt Recht geben. Diese Denkweise unserer Politiker und Beamten ist ausgesprochen bedenklich.

Warum? Ganz einfach:

1. Ist die Verfolgung von terroristisch/ kriminellen Machenschaften immer noch ausschließlich Aufgabe der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden,

2. ist es wohl kaum möglich, in so einer Situation objektiv zu entscheiden, wann eine "Gefährdung" durch oder "Mißbrauch" von einem Luftfahrzeug vorliegt, und

3. ist bei uns immer noch jemand oder etwas erst dann "kriminell", wenn ein ordentliches Gericht dies per Urteilsspruch entschieden hat. Und Terroristen zählen eindeutig zu den Kriminellen.

Diese Entscheidung unterliegt nicht einem Bundeswehrsoldaten, und auch nicht einem Verwaltungsbeamten. Andernfalls könnten wir auch gleich wieder Ausgangssperre mit integrierter stand"rechtlicher" Erschießung einführen. Sorry für diesen Ausrutscher ins Polemische.

Daß die Polizeibehörden des Bundes und der Länder unter Umständen nicht über das technisch, leistungsmäßig oder in der Menge ausreichende fliegende Material verfügen, um auf sowas angemessen reagieren zu können, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Gruß

StefanJ

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