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20. Mai 2005: Von Stefan Jaudas an 
Hallo ATCler,

Zitat:
"zur Abwehr einer möglichen Gefährdung aus der Luft durch zu terroristischen oder anderen kriminellen Zwecken missbrauchte Luftfahrzeuge"
Zitat Ende

Und genau da muß ich Herrn Brill uneingeschränkt Recht geben. Diese Denkweise unserer Politiker und Beamten ist ausgesprochen bedenklich.

Warum? Ganz einfach:

1. Ist die Verfolgung von terroristisch/ kriminellen Machenschaften immer noch ausschließlich Aufgabe der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden,

2. ist es wohl kaum möglich, in so einer Situation objektiv zu entscheiden, wann eine "Gefährdung" durch oder "Mißbrauch" von einem Luftfahrzeug vorliegt, und

3. ist bei uns immer noch jemand oder etwas erst dann "kriminell", wenn ein ordentliches Gericht dies per Urteilsspruch entschieden hat. Und Terroristen zählen eindeutig zu den Kriminellen.

Diese Entscheidung unterliegt nicht einem Bundeswehrsoldaten, und auch nicht einem Verwaltungsbeamten. Andernfalls könnten wir auch gleich wieder Ausgangssperre mit integrierter stand"rechtlicher" Erschießung einführen. Sorry für diesen Ausrutscher ins Polemische.

Daß die Polizeibehörden des Bundes und der Länder unter Umständen nicht über das technisch, leistungsmäßig oder in der Menge ausreichende fliegende Material verfügen, um auf sowas angemessen reagieren zu können, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Gruß

StefanJ

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