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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. November 2018: Von  an Gismar Dr.med. Dr.rer.soc. Ziegler Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Gismar,

ich habe mein Flugzeug 2013 in England gekauft und dort zugelassen und bis Oktober in D als G-reg geflogen. Habe sie jetzt nach D umregistriert, was alles zusammen 4 Wochen gedauert hat.

Wenn das ARC noch gültig ist, dann ist außer Papierkram nötig:

  • Neuer Wägebericht
  • Kennzeichen (Vorlage für Plot der Folien kannst Du von mir haben, Größen sind vorgeschrieben). Ein Kennzeichen kann man sich auf der Website des LBA aussuchen, ist dann für ein Jahr reserviert
  • Bundesflagge am Seitenleitwerk 15 cm hoch
  • Typenschild mit neuem Kennzeichen am Rumpf annieten (im Internet bei einem Graveur bestellen und von der Werft anbringen lassen)
  • Fotos von Kennzeichen und Typenschild machen

Papiere:

  • Versicherungsbestätiging im Original
  • Original des ARC-Updates
  • Kopie der Anmeldung Luftfunkstelle
  • Kopie Deines Passes
  • Antrag auf IHP stellen, am besten schon vorher
  • Formular „Bestätigung nationaler Forderungen“ von deiner Werft unterschrieben
  • Lärmzeugnis beantragen, von Prüfer unterschrieben
  • Flugzeug bei UK CAA abmelden, geht per Fax oder Mail, dauert 3 Tage oder gegen 180 Pfund 1 Stunde
  • Löschungsbestätigung der CAA direkt an LBA schicken lassen
  • Erste Seite des POH mit Zulassungsvermerk

Wichtig: Alle Unterlagen eingeschrieben schicken.

Nach der Zulassung in D muss man das Original des Certificate of Airworthiness an die UK CAA zurück schicken.

10. November 2018: Von Christoph Winter an 

Ganz wichtig:

Vorher von den Originalen beglaubigte Kopien anfertigen lassen (Kostet in der Gemeinde ca. 10€/Stück).

Die Originale dann per Einschreiben mit Rückschein an das LBA schicken.

Fragt mich, woher ich das weiß ...

10. November 2018: Von  an Christoph Winter
Beitrag vom Autor gelöscht

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