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1. März 2017: Von Richard Georg an Thomas Kittel

Wie ist das dann mit den alten, nach 472,5 kG zugelassenen UL? Bleiben diese dann bei dem Gewicht oder wird jedes Einzelne dann neu zugelassen?

Wer trägt für den Altbestand dann die Kosten oder sind das dann unverkäufliche Ladenhüter?

2. März 2017: Von Thomas Kittel an Richard Georg Bewertung: +2.00 [2]

Erst einmal bleiben natürlich alle Geräte bei dem zum Zeitpunkt ihrer Zulassung eingetragenen Gewicht. Das kann erst durch eine komplette Neuzulassung mit Neuberechnung usw, verändert werden.

Hierzu ein Beispiel. Es gab damals ein phantastischen Ul von Tecnam, die P96. Ein sehr solider und harmonische Flieger mit gutem Platz und Allroundqualitäten. Der wurde wie damals üblich mit 450kg zugelassen. Einige Zeit danach kam die Erweiterung der 450kg Grenze auf 472,5kg. Weil aber der Importeuer/Musterbetreuer damals weder Lust und Zeit die notwendigen Prozeduren durchzuführen, blieb es bei den 450kg der P96. Das war der Todesstoß für die Maschine. Die meisten wanderten ins weniger gesetzesstrenge Ausland und die wenigen verbliebenen fliegen mit Sticker "Zuladung max. 115kg" einsitzig.

Es gab keine Aktion den angearschten Besitzern auch nur irgendwie Kompensation zukommen zu lassen. Gekauft wie gesehen und zugelassen. Da die meisten Besitzer beim Kauf nicht nachgewogen haben und lange Zeit die Prüfer in dem Fall auch sehr nachsichtig waren, war auch eine Rückgabemöglichkeit nicht gegeben. Pech gehabt, traurig. (Ohne in Wunden zu stochern: Stichwort "Faszination")

Ich warne nachdrücklich vor Visionen über in Kürze zu erwartende Änderungen usw. In unserem Hangar steht seit Jahren ein nagelneues UL für >100.000€. Es hat 3 Starts auf dem Buckel und wurde von der Messe weg gekauft mit dem Versprechen "Zulassung kommt in den nächsten 3 Wochen" Der Besitzer wartet immer noch....

Gruß

Thomas


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