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9. April 2015: Von Thomas Kittel an Lutz D.
Dank an Alle,

die Antworten getippt haben. Ich werde dem Käufer die zuletzt genannte Option empfehlen. Er läßt sich das Funkgerät seiner Wahl einbauen, welches er selber bezahlt+Minor Change (was er ja bis zum 1.1.2018 eh machen müsste, er zieht also nur vor). Weil er halt Unannehmlichkeiten haben wird, zahle ich den Einbau.


Treffe ich mit der Lösung den allgemeinen Forenkonsens?


Dank und Gruß
Thomas Kittel
9. April 2015: Von  an Thomas Kittel
Also ich finde das eine sehr gute Lösung und ob das nun KRT2, ATR833, TY91, AR6201, oder was auch immer sein soll, soll halt der neue Eigentümer entscheiden. Zeit und Geld in das alte Gerät zu stecken, nur um das bis Ende 17 zu betreiben, ist für keinen wirklich effektiv.

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