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9. Januar 2014: Von Othmar Crepaz an 
Vorsicht mit diesen Schecks! Sie müssen nicht einmal gestohlen sein.
Du übergibst den Scheck Deiner Bank zur Gutschrift auf Deinem Konto. Es nützt auch herzlich wenig, wenn Deine Bank bei der Bank des Ausstellers anruft wegen Deckung - so lange die Unterschrift nicht geprüft ist, gibt es keine Verbindlichkeit. Ich kenne z.B. auch die Aussage "Wenn uns der Scheck heute vorgelegt würde, könnte er eingelöst werden". Und selbst, wenn die Unterschrift richtig wäre - bis der Scheck auf dem üblichen Bankenweg dem Institut vorliegt, könnte das Guthaben längst geplündert sein.
Deine Bank wird Dir den Scheck vielleicht sogar "E.v." (Eingang vorbehalten) gutschreiben, und wenn der Betrag in Deinem Kreditrahmen Platz hat, kannst Du sogar über das Geld verfügen. Aber nach 2 Wochen kommt die Rückbelastung mit dem Hinweis "keine Deckung vorhanden", oder auch "gefälschte Unterschrift". Also Vorsicht!

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