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Abgang im LBA Referat L6
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Da gibt es keine pauschalen Antworten. Wenn ich jemand einstelle, der/die vorher bei Wirecard war, würde ich es begrüßen, wenn er/sie loyal gegenüber Kunden, Gläubigern, Anlegern wäre und nicht loyal gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber.
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Bei meinen jährlichen flugmedizinische Untersuchungen in Prag fiel mir eine Fliegerärztin auf, die mir im Gespräch anvertraute, sie hätte mehrere Jahre in Deutschland gewirkt. Sie beschrieb das Arbeitsverhältnis als belastend, so in meiner Erinnerung, und wechselte wieder nach Tschechien. Sie hatte besonderen Wert darauf gelegt, mich zu untersuchen, so meine Erinnerung.
Wenn ich das alles nachträglich so überblicke und einschätze, dann gehe ich mal davon aus, dass ein Arbeitsverhältnis im Luftfahrtbundesamt, hier möchte ich mich auf den Bereich Flugmedizin begrenzen, eher unkollegial, von oben nach unten ausgerichtet ist. Vor allen junge Arbeitssuchende wollen aber eine horizontale Arbeitsplatzgestaltung mit einen Mitrederecht und Mitentscheidungsrecht vorfinden. Ich vermute stark, dass die für junge Mitarbeiter gewollte Arbeitsplatzverhältnisse bei einer Behörde Luftfahrtbundesamt eher nicht vorhanden sind. Meine Frage ist, wo ist die Ursache zu finden? Wo muss die Brechstange angesetzt werden?
Es ist meiner Einschätzung nicht auszuschliessen, dass die Abteilung Flugmedizin im Luftfahrtbundesamt unter einen Andreas Lubitz Effekt leidet. Immerhin wurde die Behörde verklagt, aber erst nachdem ein deutsches Gericht den massgeblichen Juristen sagen musste, dass nicht die Lufthansa zu verklagen ist.
Wenn ich mir eine Diagnose erlauben darf, schliesse ich nicht aus, dass im übertragenen Sinn die Abteilung Flugmedizin im Luftfahrtbundesamt unter einer posttraumatische Belastungsstörung leidet, ausgelöst durch Andreas Lubitz und die folgende zivilrechtliche Klagemöglichkeit gegen diese Behörde, bzw. Bundesrepublik Deutschland. Diese Auswirkung hat die Justitiarin zu spüren bekommen.
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Die dümmste und schlechteste zivile Luftfahrtbehörde
Nur der guten Ordnung halber - ich hatte bei der Umregistrierung meines Flugzeugs durchweg gute Erfahrungen mit den LBA-Mitarbeitern gemacht, insbesondere mit dem Referat Technik. Soll nicht heißen, dass es nicht insgesamt Raum für Verbesserungen gibt (wo gibt es die nicht?...). Aber nach dem Motto "Alle in einen Sack, trifft immer den Richtigen" ist gegenüber wenigen/manchen/vielen LBA-Mitarbeitern unfair.
Edit: L6 hatte ich (scheinbar zum Glück) noch nichts mit zu tun.
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Der Fisch stinkt vom Kopfe her - wer als Behördenleiter jahre- oder jahrzehntelang Misstände in Teilen des eigenen Hauses nicht abstellt, ist unfähig.
Tobias: Da kommen wir natürlich schnell in Allgemeinplätze. Das Schlechtreden kann man diplomatisch verblümt und diskret machen, aber bei allen Arbeitgebern gilt die Gaußsche Normalverteilung. Wer in einer Bundesbehörde als Juristin verbeamtet wird, wird fast immer mindestens zu den vorderen 30% der Examinierten gehören. Ich vermute, dass die meisten von uns sie nicht persönlich kennen. Aber alle von uns haben schonmal von der Abteilung L6 gehört, und das nicht im Guten.
Wir haben auch echte Elitebehörden in Deutschland, über die hört man nur wenig, weil sie geräuschlos im Hintergrund agieren, sich tolle Kandidatinnen und Kandidaten auf allen Ebenen aussuchen können, Spitzenkräfte auch bei Gehaltsabschlag kommen etc.
Wenn jetzt eine Fachkraft mit fliegerischem Hintergrund nach Betrachten von a) BAF und b) LBA außer dem Ministerium und dem Luftwaffenamt alle öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber mit der Schnittmenge Jura und Fliegen durch hat und dann alle gesicherten Erkenntnisse als solche bestätigt, tja, dann kann sie anwaltlich dort absolut in die Vollen gehen, und ihr bewiesenes Rückgrat in Druck auf die Behörde umwandeln. In jedem Verfahren vorm VG Braunschweig kann sie dann jeden Sachbearbeiter, Abteilungsleiter bis zum Behördenchef vorladen lassen und grillen bei voller Öffentlichkeit. Fälle scheint es ja einige zu geben.
Hätten mehr Menschen dieses Rückgrat und einen solchen moralischen Kompass, hätten wir deutlich weniger behördliche Missstände. Ich erwarte geradezu von Menschen, dass sie solche Missstände abstellen. Was für einen Staat haben wir denn, wenn sich alle wegducken, keiner objektiv und neutral arbeitet, die Umgebung toxisch ist, gute Leute sich nicht mehr auf die Stellen bewerben, Eigeninitiative zerquetscht wird usw?
Den Erwartungshorizont von Rechtssuchenden an eine engagierten Anwältin füllt sie meines Erachtens perfekt aus. Denn das scheint nicht übles Nachtreten zu sein, sondern eine realistische Schilderung grottenhafter Zustände.
(Eigene Anekdoten und Datenpunkte: Die freudloseste Behörde, mit der ich je zu tun hatte, war die Landesbesoldungskasse in Fellbach; die kriminellste die KFZ-Zulassungsstelle in Mainz; den besten Ruf in einer Branche hatte bislang das Bundeskartellamt, die fachlich besten Mitarbeiter, die ich persönlich kennenlernte, waren beim BKA, und die mit großen Abstand unfähigste Behörde, die ich persönlich kenne, ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in RLP, aus der schulischen Perspektive. Diese ADD hatte auch bei der Ahrtalkatastrophe eine recht unrühmliche Rolle, die Menschenleben kostete; von daher zolle ich der Dame ein riesiges Lob. Mit dem LBA konnte ich bislang jeden Kontakt vermeiden, von FAA und CAA kann ich nur Gutes berichten. Bis dato ;-)).
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Ja, das betrifft vorallem L6, die anderen Abteilungen liefern zumindest keinen Anlass für pauschale Kritik.
Und wenn du noch keinen Kontakt mit L6 hattest, dann sorge vor, dass das auch in Zukunft so bleibt��
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Inzwischen neues Statement von Nina Coppik
Auszug aus meiner Stellungnahme an Präsident Mendel: "Ich bin der Auffassung, dass, wer in einer Behörde arbeitet und dort Entscheidungen im Verwaltungsverfahren trifft – wie es die medizinischen Sachverständigen in der Verweisung tun – auch die erforderlichen Grundkenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht haben muss. Und zwar vor allem dann, wenn diese Entscheidungen potentiell existenzbedrohend sind. Nichts anderes nämlich als ein Verlust der beruflichen Existenz steht im Raum, wenn in der Verweisung mal eben zwischen dem zweiten und dritten Kaffee lapidar die Untauglichkeit festgestellt wird. Wäre man überrascht, wenn man bei einer Anstellung als LKW-Fahrer einen Führerschein benötigt? Ich bezweifle es. Wie kann dann ein/e medizinische/r Sachverständige/r (...) überrascht sein, dass von ihm oder ihr grundlegende Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrechts erwartet werden?! Tatsächlich aber zeigt sich hier nicht nur Überraschung, es zeigen sich meiner Meinung nach vielmehr konfrontatives Verhalten und bewusstes Unverständnis. Die medizinischen Sachverständigen interessieren sich ganz offensichtlich wenig bis gar nicht für (verwaltungsverfahrens-)rechtliche Vorgaben und zerstören in Gutsherrnmanier ohne jeden Sinn für Verhältnismäßigkeit immer wieder berufliche Existenzen. Es gilt die Maxime: „Im Zweifel untauglich!“. Nicht einmal gerichtliche klare Vorgaben werden beachtet. Das Verwaltungsgericht hat in einem veröffentlichten (!) Leitsatz (!)-Beschluss (2 B 303/23 vom 14.03.2024, abgedruckt in der NVwZ-RR und auffindbar bei beck-online) sehr deutlich gemacht [dass das LBA die Anforderungen an die Einziehung und Aussetzung eines Medicals verkennt]. Mein Entwurf, wie ein Einziehungsbescheid auf Grundlage der Vorgaben des VG potentiell aussehen könnte, wurde über rund ein Jahr faktisch ignoriert. Besonders abstrus ist (...) das von einer/einem medizinischen Sachverständigen immer wieder gern genommene Mantra, es gebe „kein Grundrecht auf Fliegen“. Dass es sehr wohl ein Grundrecht der Berufsfreiheit gibt, und dass Eingriffe in selbiges der verfassungsmäßigen Rechtfertigung bedürfen, die bei schierer Willkür und offenkundigsten Verfahrensfehlern (Missachtung der Anhörungspflicht, des Amtsermittlungsgrundsatzes, des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes...) sicher nicht gegeben ist, interessiert genau: niemanden. (...) Der aktuelle Zustand ist jedenfalls nach meiner festen Überzeugung absolut untragbar und kann nur zur Folge haben, dass Pilotinnen und Piloten aus schierer, wegen der vorherrschenden Willkür und der Missachtung des Verwaltungsverfahrensrechts absolut berechtigter, Existenzangst entweder ihr Tauglichkeitszeugnis ins Ausland verlegen – das wäre die kluge Lösung, leider dauert auch dieser Vorgang Monate, was nicht an den Bürosachbearbeitern liegt – oder aber sich nicht mehr trauen, beim Fliegerarzt wahrheitsgemäße Angaben zu ihrem Gesundheitszustand zu machen bzw. überhaupt (Fach- )Ärzte aufzusuchen. Was das für diese Berufsgruppe und damit letztlich für die Sicherheit des Luftverkehrs bedeutet, kann sich jeder selbst ausrechnen.
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Der Ratschlag, das Tauglichkeitszeugnis in das Ausland zu verlegen muss hier richtig dargelegt werden, dass die Pilotenlizenz zuerst in das Ausland verlegt werden muss, weil das flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis richtet sich immer an den Lizenzausstellerstaat.
Interessanterweise in diesen Zusammenhang möchte ich auch schreiben, ich habe 2011 bei der tschechischen Lizenzbehörde mit dem Direktor gesprochen. Dieser sagte mir unter anderen, die Bundesrepublik Deutschland habe sich bei der tschechischen Regierung darüber beschwert, dass in dieser Zeit etwa 100 deutsche Piloten eine tschechische Pilotenlizenz verfügen, in der Folge ist bei Verweisen die tschechische Administration zuständig, nicht mehr das Luftfahrtbundesamt. Es ist eigentlich egal, in welchen Staat ich meine Fliegertauglichkeitsuntersuchung mache, bei unklaren medizinische Befunde muss die zuständige Behörde weitere medizinische Entscheidungen treffen. Wenn ein Pilot beispielsweise eine französische Pilotenlizenz hat, kann dieser sich bei einen wohnortnahen deutschen Fliegerarzt untersuchen lassen. Wenn dieser deutsche Fliegerarzt allerdings bei seiner fliegerärztlichen Untersuchung etwas gesundheitliches feststellt, welches nach dem Regelwerk EU 1178/2011 an die zuständige Behörde weitergeleitet werden muss, Verweisung/Konsultation, dann wird dieser deutsche Fliegerarzt nicht das Luftfahrtbundesamt kontaktieren, sondern die französische Behörde. Weil das allerdings ein zusätzlicher Arbeitsaufwand ist, möchten einige deutsche Fliegerärzte solche "ausländische" Lizenzen nicht gerne flugmedizinisch bearbeiten.
Das Tauglichkeitszeugnis alleine in das Ausland verlegen bedeutet, dass der ausländische Fliegerarzt, z.B. Tschechien, dem Piloten mitteilen muss, dass bei den festgestellten gesundheitlichen Tatsachen er, der tschechische Fliegerarzt, den Fall an das deutsche Luftfahrtbundesamt verweisen/konsultieren muss, weil dieser Pilot eben eine deutsche Pilotenlizenz hat.
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"Wenn dieser deutsche Fliegerarzt allerdings bei seiner fliegerärztlichen Untersuchung etwas gesundheitliches feststellt, welches nach dem Regelwerk EU 1178/2011 an die zuständige Behörde weitergeleitet werden muss, Verweisung/Konsultation, dann wird dieser deutsche Fliegerarzt nicht das Luftfahrtbundesamt kontaktieren, sondern die französische Behörde. Weil das allerdings ein zusätzlicher Arbeitsaufwand ist, möchten einige deutsche Fliegerärzte solche "ausländische" Lizenzen nicht gerne flugmedizinisch bearbeiten."
Generell kann man sagen, dass manche Fliegerärzte eher ein Teil des Problems als ein Teil der Lösung sind. Dazu gehört potentielle Verweisungs- bzw. Konsultationsfälle durch gespielte Unwissenheit bzgl. der EU-VO 1178/2011 sich vom Leibe zu halten ("ich sehe bei Ihnen keine Aussichten auf Erfolg", obwohl die EU-VO 1178/2011 hier klar regelt, dass der "Erfolg" sehr wohl herzustellen ist), da diese keine zusätzlichen Einnahmen, aber zusätzlichen Arbeitsaufwand und im Falle des LBA zusätzliche Konfliktpunkte bringen, welche schnell in einen Entzug der Lizenz als Fliegerarzt münden können.
Aus diesem Grunde auch ist das ACG Filderstadt (siehe anderer Forumsthread) vollkommen überlastet, da sich von anderen AMEs (und auch AMCs) abgewiesene Piloten dorthin gewandt haben. Dr. Quast hat noch so etwas wie Berufsehre, was anderen Fliegerärzten abgeht...
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Schwache Antwort der Behörde.
Sechs Fälle reichen absolut aus, um einen allgemeinen Eindruck, wie ihn Frau Coppik darlegt, zu rechtfertigen. Zumal alle sechs Fälle offenbar nicht fertig bearbeitet (und die betroffenen Piloten daher hängen gelassen) wurden.
Die Mentalität "kein Recht auf Fliegen" passt überhaupt nicht zu einer Behörde, die Fliegen ermöglichen und nicht verhindern soll.
Eine wesentlich bessere Antwort der Behörde wäre die Aussage gewesen, dass man Feedback jedweder Art, auch von abgehenden Mitarbeitern, ernst nimmt und an der Verbesserung interner Abläufe und der Mitarbeiterkompetenz arbeitet. Kritik einfach und pauschal "zurückzuweisen" ist ein Zeichen der Schwäche. Getroffene Hunde bellen.
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"Also ohne jetzt die Situation beim LBA irgendwie bewerten zu können / wollen: Öffentliches Nachtreten gegenüber ehemaligen Arbeitgebern oder Dienstherren ist immer schlechter Stil."
Loyalität zu einer Behörde, die ihren Job nicht macht und die Bürger im Stich lässt, wäre also im Umkehrschluss "guter Stil".
Und zu deinem anderen Punkt: Ja, ich stelle gerne Leute ein, die Integrität und Rückgrat erkennen lassen. Zumal diese Dame ja offenbar zunächst versucht hat, die konkreten Probleme zu lösen. Ihrer gut formulierten und sehr konkreten Kritik entnehme ich, dass man sehr wohl mit ihr hätte konstruktiv Problem angehen können, es aber vorgezogen hat, weiter "Gutsherr" zu spielen, im Inneren wie nach außen hin.
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"Mein Entwurf, wie ein Einziehungsbescheid auf Grundlage der Vorgaben des VG potentiell aussehen könnte, wurde über rund ein Jahr faktisch ignoriert."
Der ganze Zirkus, weil sie einen Entwurf für einen Einziehungsbescheid, auf den sie offensichtlich sehr stolz ist, nicht als hinreichend gewürdigt empfunden hat? Bei dem Rant hätte ich schon erwartet, dass sie eine ganze Reihe von Fällen hätte nennen können, in denen (zumindest mal aus ihrer Sicht) etwas materiell falsch entschieden worden wäre.
Nebenbei: Fast schon "lustig" ist, dass sie das Urteil von VG Braunschweig anführt: Dieses Forum ist sich in einem anderen Thread weitgehend einig ist, dass ein Pilot der nach dem Bericht einer Boulevardzeitung einmalig betrunken in einer Hotelbar angetroffen wurde, zu Recht seinen Job verliert oder zumindest erst mal kurzfristig freigestellt gehört. Dem entgegen hat das VG Braunschweig geurteilt, dass mehrmalige (!) polizielich dokumentierte Fälle von häuslicher Gewalt unter Alkoholeinfluss nicht ausreichen, um das Tauglichkeitszeugnis vorläufig auszusetzen. Man könne eben selbst wenn der Pilot in der Freizteit nachweislich Alkoholprobleme habe nicht automatisch davon ausgehen, dass dies eine Gefährdung für seine Tätigkeit als Pilot darstelle, wie das LBA angenommen hat.
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@F.S.
Ich finde ja gut, dass Du kritisch bist – aber manchmal übertreibst Du es etwas mit deiner "des Teufels Advokat"-Haltung!
JEDER hier, der seine Lizenz bei LBA hat, weiß, dass in dieser Behörde vieles falsch läuft. Es ist kein Zufall, dass sie seit JAHRZEHNTEN als das "höchste Luftfahrthindernis Deutschlands" bezeichnet wird.
Meine persönlichen Erfahrungen:
- Zwei Mal gingen - trotz eingeschriebener Post! - Unterlagen zu Checkflügen verloren. Einmal tauchten sie 4 Wochen später wieder auf
- eMails werden so gut wie grundsätzlich nicht beantwortet, den richtigen Sachberarbearbeiter telefonisch zu erreichen war mir in 30 Jahren nur ausnahmsweise möglich
- In der IFR-Theorieprüfung war im Bereich Flugplanung (im Jahr 2002) eine Frage nachweislich falsch gestellt. Ich habe das als "Falle" interpretiert, die Frage mit den richtigen Daten korrekt korrekt beantwortet – und bin durchgefallen :-) .... (LBA: "Das hat noch nie jemanden gestört, da sind sie der erste").
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offensichtlich waren Deine Erlebnisse mit dem LBA immer nur positiv.
Ein - zwei - dreimal "schlechte" Erlebnisse: sei's drum.
Aber das, was diese Behörde im allgemeinen und in speziellen personenbezogenen Abwicklungen abliefert bzw. ablieferte, rechtfertigt die Kritik allemal. Die ausscheidende Mitarbeiterin im Referat L6 bezieht sich ja auch nicht auf einen, oder die genannten sechs Fälle, sondern auf eine Vielzahl.
Und dass Verwaltungsrecht den Mitarbeitern des LBA nicht bekannt ist, oder schlicht ignoriert wird, habe ich selbst erlebt.
Bezüglich der offenen Kritik an einem vorherigen Arbeitgeber: bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen sehe ich das auch als "No go" an.
Beim Ausscheiden aus einer Bundesbehörde, also der "Obrigkeit", die Entscheidungen für Bürger trifft und die offenkundig nicht rechtskonform arbeitet und deren Mitarbeiter ihre Entscheidungskompetnz "verbiegen" sehe ich dies, gerade für einen Mitarbeiter/Mitarbeiterin, die hier für juristische Fragen zuständig ist, sogar als geboten an.
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Loyalität zu einer Behörde, die ihren Job nicht macht und die Bürger im Stich lässt, wäre also im Umkehrschluss "guter Stil".
Mitnichten. Wenn es objektiv so ist, oder die Dame auch nur der Ansicht ist, es wäre so, ist es natürlich konsequent und lobenswert, den Dienst zu quittieren und ihre Kompetenz für die "richtige" Sache einzusetzen (falls sie die Wahrnehmung hat, dass sie die Dinge von innen nicht in die richtige Richtung beeinflussen kann).
Ob es dazu allerdings einen solchen, teilweise auch etwas wenig substantiierten öffentlichen "rant" benötigt?
"Ich arbeite jetzt nicht mehr beim LBA L6, sondern biete mein fundiertes Fachwissen im Rahmen einer juristischen Beratung ab sofort Piloten an, die Probleme mit Medical / Verweisung & Co. haben. Ich freue mich auf Eure Kontaktaufnahme!"
Gleicher Effekt, anderer (eher mein) Stil. YMMV...
Love it, change it or leave it. But do not slam the door on the way out...
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" wer nach 8 Monaten als Sachbearbeiter in einer Behörde hinschmeisst"
Erstmal den X-Beitrag lesen: Die Dame hat nach 1.5 Jahren, also 18 Monaten gekündigt, nicht schon nach 8 Monaten. Ausserdem muss man sich mit den verkorksten Strukturen im Öffentlichen Dienst keineswegs abfinden, nach dem Motto: "Das ist eben so".
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"Ich arbeite jetzt nicht mehr beim LBA L6, sondern biete mein fundiertes Fachwissen im Rahmen einer juristischen Beratung ab sofort Piloten an, die Probleme mit Medical / Verweisung & Co. haben. Ich freue mich auf Eure Kontaktaufnahme!"
Ob ich eine Anwältin für mein Anliegen engagieren würde, die ein rotes Tuch in der Behörde darstellt? Ich glaube, der geräuschlose Möglichmacher mit vielen Jahren Erfahrung und guten persönlichen Kontakten dürfte die bessere Wahl sein.
Im Verwaltungsrecht läuft es doch meist so ab, dass man sich gemeinsam überlegt, wie man etwas darstellen kann. Der Beamte fürchtet für Fehlentscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden aber gleichzeitig will er/sie die Fälle schnell und mit möglichst wenig Aufwand und Konflikt vom Tisch haben.
Europäische Rechtssetzung und deutsche Verwaltungskultur sind immer noch inhärent inkompatibel. In anderen Ländern wird weniger penibel über Widersprüche hinweggegangen, unsere Tradition ist da etwas anders. Aus Köln/Brüssel kommt ziemlich viel Mist, auch wenn es in den letzten Jahren besser wurde.
Ich sehe eine L6-Verweisung und die ZÜP als die größten Risiken für deutsche Piloten aber wenn man da keine Probleme hat, ist das LBA eigentlich meist sehr günstig und problemlos. Hinge an meiner LBA-Lizenz nicht die FAA-Lizenz, würde ich auch ausflaggen, allein schon als Risikovorsorge.
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Nochmal zum Stil des Abgangs. Wer nach kurzer Zeit einen gut bezahlten Posten verlässt, steht bei Bewerbungen automatisch im Verdacht, im "gegenseitigen Einvernehmen" rausgeschmissen worden zu sein. Ein mittelschwerer Makel im Lebenslauf, ganz egal was im Arbeitszeugnis steht. In der Wirtschaft gilt immer "im Zweifel gegen den Angeklagten". Da sehe ich das Getöse als vorbeugende Flucht nach vorne.
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"Ob ich eine Anwältin für mein Anliegen engagieren würde, die ein rotes Tuch in der Behörde darstellt? Ich glaube, der geräuschlose Möglichmacher mit vielen Jahren Erfahrung und guten persönlichen Kontakten dürfte die bessere Wahl sein."
Gerichtsverfahren sind eigentlich "Kampf", und da wird im Strafrecht durchaus auch robust gearbeitet. Leider ist meine Erfahrung die, dass die Diktion im Zivilbereich eher untertänigst/servil ist. In einem eigenen Fall wurde zB nach einem gesamten Jahr (!) ohne Reaktion und ohne Terminsetzung seitens eines OLG sich "höflich nach dem Sachstand erkundigt". Wo ich lieber zum x.ten Geburtstag des Verfahrens gratuliert hätte und gefragt, was man denn so beruflich mache neben der Verbesserung des Golf-Handicaps.
Insofern stimme ich dir zu, dass sachliche Kritik (was der offene Brief von Frau Coppik absolut noch ist, ihn als "Rant" zu bezeichnen halte ich für unfair, immerhin spricht hier David über Goliath und nicht umgekehrt) und klare Ansagen in deutschen Behörden und Zivilgerichten eher zur Bockigkeit führen. Umso schöner zu sehen, wenn es sich doch jemand traut.
Und weil ich das so schön finde, wäre Frau Coppik auf jeden Fall ganz oben auf meiner Liste im Bedarfsfall. Außerdem würde ich nicht ausschließen, dass sie gute persönliche Kontakte in die Behörde hat. Nur halt nicht zu jedem.
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Und die EASA hat auf mein Anschreiben bereits nach 4 Tagen reagiert.
Thank you for bringing the situation in LBA to our attension. We appreciate this information, as it will be helpful for us to consider within our standardisation activities.
Wie viele haben die EASA ausser mir noch von diesen Zustände bei dem LBA Flugmedizin informiert? Hoffentlich bin ich nicht der Einzigste. Mal sehen, wie schnell die EASA reagiert und handelt. Aber was kann die EASA schon tun? Die Bundesrepublik Deutschland ist ein unabhängiger Staat.
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"Wie viele haben die EASA ausser mir noch von diesen Zustände bei dem LBA Flugmedizin informiert? Hoffentlich bin ich nicht der Einzigste. Mal sehen, wie schnell die EASA reagiert und handelt."
Es haben unzählige, auch ich dorthin geschrieben, gleichwohl passiert ist bisher exakt NICHTS
Man darf nicht vergessen, dass etliche LBA-Mitarbeiter wegen der viel höheren EU-Vergütung inkl. attraktiven steuerlichen Vergünstigungen zur EASA nach Köln gewechselt haben, dort jedoch die Hand über ihren vorherigen Arbeitgeber halten, anstatt ihrer Kontrollfunktion nachzukommen. Dafür werden die aus unseren Steuergeldern luxuriös bezahlt, während sich Frau Coppik eine Existenz außerhalb der bequemen Beamten-Vergütungs/Pensionsblase aufbauen dürfte.
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Wenn dem so ist, bezeichne ich das Ende einer funktionierenden Demokratie mit bürgernaher Einflussnahme.
Wie soll eine Republik der Zeit angemessener und notwendiger Veränderungen gelingen, wenn jeder nur für seine eigene Tasche denkt.
Dann liegt vieles bei den Fliegerärzte, eigenmächtig im Sinne einer ärztliche Ethik zu handeln. Das könnte darin liegen, einen Bewerber um eine Fliegertauglichkeit vor der Entsendung von Konsultationen oder Verweisungen an die oberste Behörde dem Bewerber anzusprechen, zu entscheiden, ob der Fliegerarzt das Luftfahrtbundesamt zur weiteren Entscheidung anschreiben soll oder dem Bewerber die Rücknahme seiner Bewerbung um eine Fliegertauglichkeit zu raten, um danach ungehindert die Pilotenlizenz in ein glaubwürdigeres EU Land zu transferieren. Dort, im glaubwürdigen EU Land, bewirbt sich der Pilot erneut um eine Fliegertauglichkeit, wohl wissend, dass auch im Ausland die Behörde wegen einer zu entscheidenden körperlichen Abweichung entscheiden muss. Interessanterweise ist, dass der deutsche Fliegerarzt , welcher die Weiterleitung zum LBA abgeraten hat, dann, wenn der Bewerber seine Pilotenlizenz in EU Ausland transferiert hat, erneut die Untersuchung fortsetzen kann, und wissend, die ausländische Behörde ist dann für die Konsultation oder Verweisung zuständig. Also, im EU Ausland ist die Bearbeitungszeit viel schneller. Eine Garantie auf Fliegertauglichkeit gibt es nirgens.
In mein Fall, ich habe die Diagnose Autismus in Deutschland erhalten, musste ich auf Anordnung von, das wurde mir auch mitgeteilt, austrocontrol eine Untersuchung mental health durchlaufen. Also von Österreich nach Tschechien. Das war auch für die tschechische Flugmedizin eine noch nie dagewesene Amtshandlung, das wurde mir von dem tschechischen Personal mitgeteilt. Interessant ist aber die Art und Weise des Vorgehens. Meine Fliegertauglichkeit Klasse 2 wurde mir auch vorläufig nicht entzogen, sondern mir wurde ein Termin bei einen Psychiater genannt. Ich ging termingerecht dort hin nach Prag, der Facharzt sprach gutes Deutsch. Ich empfand es als freundliches Gespräch für 1,5 Stunden. Das Ergebnis, aus psychiatrischer Ansicht fliegertauglich Klasse 2.
Ein Jahr später, bei meiner nächsten jährlichen Untersuchung, musste ich bei dem tschechischen Psychologen diesen Schuhfriedtest am Computer machen, etwas über 4 Stunden. Auch diesen Test bestand ich mit Fliegertauglichkeit Klasse 2.
Hätte ich alles in Deutschland machen müssen, da kann sich jeder hier im Forum ausrechnen, wie das abgelaufen währe.
Mit einer tschechischen Pilotenlizenz entscheiden tschechische Behörden, keine deutsche oder österreichische.
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horst...wir haben schon lange keine demokratie mehr....siehe letzte wahlausschlüsse von der OB-wahl...dann will eine kleine grüne stinkpartei mit 11 % oder weniger...einepartei mit >25 % verbieten lassen, damit sich die wähler "anderen" parteien zuwenden können....und das was wir momentan erleben...waffenlieferungen vorbei am parlament, ohne bundestagsbeschluß...einfach ohne alles - ist einfach die toilette der politischen entsorgung der demokratie durch politiker, die auf unsere gem. GG verfestigte demokratie scheißen - um es klar auszudrücken!
viele neulinge, die atpl gerne hätten...denen muß man raten, geht in ein anderes eu-land für die erst-untersuchung, kommt dann wieder mit zeugnis und gut ist. machen wir das lba arbeitslos!
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So habe ich es mit meiner Segelflugausbildung auf Anraten eines früheren Forum von Dr. med. Claus Dieter Zink gemacht. Der kannte mich sehr gut, und wollte mich von der deutschen Flugmedizin abraten. Gesagt, getan.
Ich habe in Tschechien in Prag eine Flugmedizin vom Feinsten erlebt. Aber, ein Grundrecht auf eine Fliegertauglichkeit gibt es auch dort nicht.
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Na, liegen Genie und Wahnsinn mal wieder direkt nebeneinander auf der Tastatur?
waffenlieferungen vorbei am parlament, ohne bundestagsbeschluß...einfach ohne alles - ist einfach die toilette der politischen entsorgung der demokratie durch politiker, die auf unsere gem. GG verfestigte demokratie scheißen - um es klar auszudrücken!
Beleg das mal. Nicht mit dem Export von G3 vor Jahrzehnten, sondern aktuell.
viele neulinge, die atpl gerne hätten...denen muß man raten, geht in ein anderes eu-land für die erst-untersuchung, kommt dann wieder mit zeugnis und gut ist. machen wir das lba arbeitslos!
Volle Zustimmung :-)
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