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Inzwischen neues Statement von Nina Coppik
Auszug aus meiner Stellungnahme an Präsident Mendel: "Ich bin der Auffassung, dass, wer in einer Behörde arbeitet und dort Entscheidungen im Verwaltungsverfahren trifft – wie es die medizinischen Sachverständigen in der Verweisung tun – auch die erforderlichen Grundkenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht haben muss. Und zwar vor allem dann, wenn diese Entscheidungen potentiell existenzbedrohend sind. Nichts anderes nämlich als ein Verlust der beruflichen Existenz steht im Raum, wenn in der Verweisung mal eben zwischen dem zweiten und dritten Kaffee lapidar die Untauglichkeit festgestellt wird. Wäre man überrascht, wenn man bei einer Anstellung als LKW-Fahrer einen Führerschein benötigt? Ich bezweifle es. Wie kann dann ein/e medizinische/r Sachverständige/r (...) überrascht sein, dass von ihm oder ihr grundlegende Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensrechts erwartet werden?! Tatsächlich aber zeigt sich hier nicht nur Überraschung, es zeigen sich meiner Meinung nach vielmehr konfrontatives Verhalten und bewusstes Unverständnis. Die medizinischen Sachverständigen interessieren sich ganz offensichtlich wenig bis gar nicht für (verwaltungsverfahrens-)rechtliche Vorgaben und zerstören in Gutsherrnmanier ohne jeden Sinn für Verhältnismäßigkeit immer wieder berufliche Existenzen. Es gilt die Maxime: „Im Zweifel untauglich!“. Nicht einmal gerichtliche klare Vorgaben werden beachtet. Das Verwaltungsgericht hat in einem veröffentlichten (!) Leitsatz (!)-Beschluss (2 B 303/23 vom 14.03.2024, abgedruckt in der NVwZ-RR und auffindbar bei beck-online) sehr deutlich gemacht [dass das LBA die Anforderungen an die Einziehung und Aussetzung eines Medicals verkennt]. Mein Entwurf, wie ein Einziehungsbescheid auf Grundlage der Vorgaben des VG potentiell aussehen könnte, wurde über rund ein Jahr faktisch ignoriert. Besonders abstrus ist (...) das von einer/einem medizinischen Sachverständigen immer wieder gern genommene Mantra, es gebe „kein Grundrecht auf Fliegen“. Dass es sehr wohl ein Grundrecht der Berufsfreiheit gibt, und dass Eingriffe in selbiges der verfassungsmäßigen Rechtfertigung bedürfen, die bei schierer Willkür und offenkundigsten Verfahrensfehlern (Missachtung der Anhörungspflicht, des Amtsermittlungsgrundsatzes, des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes...) sicher nicht gegeben ist, interessiert genau: niemanden. (...) Der aktuelle Zustand ist jedenfalls nach meiner festen Überzeugung absolut untragbar und kann nur zur Folge haben, dass Pilotinnen und Piloten aus schierer, wegen der vorherrschenden Willkür und der Missachtung des Verwaltungsverfahrensrechts absolut berechtigter, Existenzangst entweder ihr Tauglichkeitszeugnis ins Ausland verlegen – das wäre die kluge Lösung, leider dauert auch dieser Vorgang Monate, was nicht an den Bürosachbearbeitern liegt – oder aber sich nicht mehr trauen, beim Fliegerarzt wahrheitsgemäße Angaben zu ihrem Gesundheitszustand zu machen bzw. überhaupt (Fach- )Ärzte aufzusuchen. Was das für diese Berufsgruppe und damit letztlich für die Sicherheit des Luftverkehrs bedeutet, kann sich jeder selbst ausrechnen.
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Der Ratschlag, das Tauglichkeitszeugnis in das Ausland zu verlegen muss hier richtig dargelegt werden, dass die Pilotenlizenz zuerst in das Ausland verlegt werden muss, weil das flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis richtet sich immer an den Lizenzausstellerstaat.
Interessanterweise in diesen Zusammenhang möchte ich auch schreiben, ich habe 2011 bei der tschechischen Lizenzbehörde mit dem Direktor gesprochen. Dieser sagte mir unter anderen, die Bundesrepublik Deutschland habe sich bei der tschechischen Regierung darüber beschwert, dass in dieser Zeit etwa 100 deutsche Piloten eine tschechische Pilotenlizenz verfügen, in der Folge ist bei Verweisen die tschechische Administration zuständig, nicht mehr das Luftfahrtbundesamt. Es ist eigentlich egal, in welchen Staat ich meine Fliegertauglichkeitsuntersuchung mache, bei unklaren medizinische Befunde muss die zuständige Behörde weitere medizinische Entscheidungen treffen. Wenn ein Pilot beispielsweise eine französische Pilotenlizenz hat, kann dieser sich bei einen wohnortnahen deutschen Fliegerarzt untersuchen lassen. Wenn dieser deutsche Fliegerarzt allerdings bei seiner fliegerärztlichen Untersuchung etwas gesundheitliches feststellt, welches nach dem Regelwerk EU 1178/2011 an die zuständige Behörde weitergeleitet werden muss, Verweisung/Konsultation, dann wird dieser deutsche Fliegerarzt nicht das Luftfahrtbundesamt kontaktieren, sondern die französische Behörde. Weil das allerdings ein zusätzlicher Arbeitsaufwand ist, möchten einige deutsche Fliegerärzte solche "ausländische" Lizenzen nicht gerne flugmedizinisch bearbeiten.
Das Tauglichkeitszeugnis alleine in das Ausland verlegen bedeutet, dass der ausländische Fliegerarzt, z.B. Tschechien, dem Piloten mitteilen muss, dass bei den festgestellten gesundheitlichen Tatsachen er, der tschechische Fliegerarzt, den Fall an das deutsche Luftfahrtbundesamt verweisen/konsultieren muss, weil dieser Pilot eben eine deutsche Pilotenlizenz hat.
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"Wenn dieser deutsche Fliegerarzt allerdings bei seiner fliegerärztlichen Untersuchung etwas gesundheitliches feststellt, welches nach dem Regelwerk EU 1178/2011 an die zuständige Behörde weitergeleitet werden muss, Verweisung/Konsultation, dann wird dieser deutsche Fliegerarzt nicht das Luftfahrtbundesamt kontaktieren, sondern die französische Behörde. Weil das allerdings ein zusätzlicher Arbeitsaufwand ist, möchten einige deutsche Fliegerärzte solche "ausländische" Lizenzen nicht gerne flugmedizinisch bearbeiten."
Generell kann man sagen, dass manche Fliegerärzte eher ein Teil des Problems als ein Teil der Lösung sind. Dazu gehört potentielle Verweisungs- bzw. Konsultationsfälle durch gespielte Unwissenheit bzgl. der EU-VO 1178/2011 sich vom Leibe zu halten ("ich sehe bei Ihnen keine Aussichten auf Erfolg", obwohl die EU-VO 1178/2011 hier klar regelt, dass der "Erfolg" sehr wohl herzustellen ist), da diese keine zusätzlichen Einnahmen, aber zusätzlichen Arbeitsaufwand und im Falle des LBA zusätzliche Konfliktpunkte bringen, welche schnell in einen Entzug der Lizenz als Fliegerarzt münden können.
Aus diesem Grunde auch ist das ACG Filderstadt (siehe anderer Forumsthread) vollkommen überlastet, da sich von anderen AMEs (und auch AMCs) abgewiesene Piloten dorthin gewandt haben. Dr. Quast hat noch so etwas wie Berufsehre, was anderen Fliegerärzten abgeht...
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Schwache Antwort der Behörde.
Sechs Fälle reichen absolut aus, um einen allgemeinen Eindruck, wie ihn Frau Coppik darlegt, zu rechtfertigen. Zumal alle sechs Fälle offenbar nicht fertig bearbeitet (und die betroffenen Piloten daher hängen gelassen) wurden.
Die Mentalität "kein Recht auf Fliegen" passt überhaupt nicht zu einer Behörde, die Fliegen ermöglichen und nicht verhindern soll.
Eine wesentlich bessere Antwort der Behörde wäre die Aussage gewesen, dass man Feedback jedweder Art, auch von abgehenden Mitarbeitern, ernst nimmt und an der Verbesserung interner Abläufe und der Mitarbeiterkompetenz arbeitet. Kritik einfach und pauschal "zurückzuweisen" ist ein Zeichen der Schwäche. Getroffene Hunde bellen.
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"Mein Entwurf, wie ein Einziehungsbescheid auf Grundlage der Vorgaben des VG potentiell aussehen könnte, wurde über rund ein Jahr faktisch ignoriert."
Der ganze Zirkus, weil sie einen Entwurf für einen Einziehungsbescheid, auf den sie offensichtlich sehr stolz ist, nicht als hinreichend gewürdigt empfunden hat? Bei dem Rant hätte ich schon erwartet, dass sie eine ganze Reihe von Fällen hätte nennen können, in denen (zumindest mal aus ihrer Sicht) etwas materiell falsch entschieden worden wäre.
Nebenbei: Fast schon "lustig" ist, dass sie das Urteil von VG Braunschweig anführt: Dieses Forum ist sich in einem anderen Thread weitgehend einig ist, dass ein Pilot der nach dem Bericht einer Boulevardzeitung einmalig betrunken in einer Hotelbar angetroffen wurde, zu Recht seinen Job verliert oder zumindest erst mal kurzfristig freigestellt gehört. Dem entgegen hat das VG Braunschweig geurteilt, dass mehrmalige (!) polizielich dokumentierte Fälle von häuslicher Gewalt unter Alkoholeinfluss nicht ausreichen, um das Tauglichkeitszeugnis vorläufig auszusetzen. Man könne eben selbst wenn der Pilot in der Freizteit nachweislich Alkoholprobleme habe nicht automatisch davon ausgehen, dass dies eine Gefährdung für seine Tätigkeit als Pilot darstelle, wie das LBA angenommen hat.
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@F.S.
Ich finde ja gut, dass Du kritisch bist – aber manchmal übertreibst Du es etwas mit deiner "des Teufels Advokat"-Haltung!
JEDER hier, der seine Lizenz bei LBA hat, weiß, dass in dieser Behörde vieles falsch läuft. Es ist kein Zufall, dass sie seit JAHRZEHNTEN als das "höchste Luftfahrthindernis Deutschlands" bezeichnet wird.
Meine persönlichen Erfahrungen:
- Zwei Mal gingen - trotz eingeschriebener Post! - Unterlagen zu Checkflügen verloren. Einmal tauchten sie 4 Wochen später wieder auf
- eMails werden so gut wie grundsätzlich nicht beantwortet, den richtigen Sachberarbearbeiter telefonisch zu erreichen war mir in 30 Jahren nur ausnahmsweise möglich
- In der IFR-Theorieprüfung war im Bereich Flugplanung (im Jahr 2002) eine Frage nachweislich falsch gestellt. Ich habe das als "Falle" interpretiert, die Frage mit den richtigen Daten korrekt korrekt beantwortet – und bin durchgefallen :-) .... (LBA: "Das hat noch nie jemanden gestört, da sind sie der erste").
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offensichtlich waren Deine Erlebnisse mit dem LBA immer nur positiv.
Ein - zwei - dreimal "schlechte" Erlebnisse: sei's drum.
Aber das, was diese Behörde im allgemeinen und in speziellen personenbezogenen Abwicklungen abliefert bzw. ablieferte, rechtfertigt die Kritik allemal. Die ausscheidende Mitarbeiterin im Referat L6 bezieht sich ja auch nicht auf einen, oder die genannten sechs Fälle, sondern auf eine Vielzahl.
Und dass Verwaltungsrecht den Mitarbeitern des LBA nicht bekannt ist, oder schlicht ignoriert wird, habe ich selbst erlebt.
Bezüglich der offenen Kritik an einem vorherigen Arbeitgeber: bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen sehe ich das auch als "No go" an.
Beim Ausscheiden aus einer Bundesbehörde, also der "Obrigkeit", die Entscheidungen für Bürger trifft und die offenkundig nicht rechtskonform arbeitet und deren Mitarbeiter ihre Entscheidungskompetnz "verbiegen" sehe ich dies, gerade für einen Mitarbeiter/Mitarbeiterin, die hier für juristische Fragen zuständig ist, sogar als geboten an.
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Und die EASA hat auf mein Anschreiben bereits nach 4 Tagen reagiert.
Thank you for bringing the situation in LBA to our attension. We appreciate this information, as it will be helpful for us to consider within our standardisation activities.
Wie viele haben die EASA ausser mir noch von diesen Zustände bei dem LBA Flugmedizin informiert? Hoffentlich bin ich nicht der Einzigste. Mal sehen, wie schnell die EASA reagiert und handelt. Aber was kann die EASA schon tun? Die Bundesrepublik Deutschland ist ein unabhängiger Staat.
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"Wie viele haben die EASA ausser mir noch von diesen Zustände bei dem LBA Flugmedizin informiert? Hoffentlich bin ich nicht der Einzigste. Mal sehen, wie schnell die EASA reagiert und handelt."
Es haben unzählige, auch ich dorthin geschrieben, gleichwohl passiert ist bisher exakt NICHTS
Man darf nicht vergessen, dass etliche LBA-Mitarbeiter wegen der viel höheren EU-Vergütung inkl. attraktiven steuerlichen Vergünstigungen zur EASA nach Köln gewechselt haben, dort jedoch die Hand über ihren vorherigen Arbeitgeber halten, anstatt ihrer Kontrollfunktion nachzukommen. Dafür werden die aus unseren Steuergeldern luxuriös bezahlt, während sich Frau Coppik eine Existenz außerhalb der bequemen Beamten-Vergütungs/Pensionsblase aufbauen dürfte.
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Wenn dem so ist, bezeichne ich das Ende einer funktionierenden Demokratie mit bürgernaher Einflussnahme.
Wie soll eine Republik der Zeit angemessener und notwendiger Veränderungen gelingen, wenn jeder nur für seine eigene Tasche denkt.
Dann liegt vieles bei den Fliegerärzte, eigenmächtig im Sinne einer ärztliche Ethik zu handeln. Das könnte darin liegen, einen Bewerber um eine Fliegertauglichkeit vor der Entsendung von Konsultationen oder Verweisungen an die oberste Behörde dem Bewerber anzusprechen, zu entscheiden, ob der Fliegerarzt das Luftfahrtbundesamt zur weiteren Entscheidung anschreiben soll oder dem Bewerber die Rücknahme seiner Bewerbung um eine Fliegertauglichkeit zu raten, um danach ungehindert die Pilotenlizenz in ein glaubwürdigeres EU Land zu transferieren. Dort, im glaubwürdigen EU Land, bewirbt sich der Pilot erneut um eine Fliegertauglichkeit, wohl wissend, dass auch im Ausland die Behörde wegen einer zu entscheidenden körperlichen Abweichung entscheiden muss. Interessanterweise ist, dass der deutsche Fliegerarzt , welcher die Weiterleitung zum LBA abgeraten hat, dann, wenn der Bewerber seine Pilotenlizenz in EU Ausland transferiert hat, erneut die Untersuchung fortsetzen kann, und wissend, die ausländische Behörde ist dann für die Konsultation oder Verweisung zuständig. Also, im EU Ausland ist die Bearbeitungszeit viel schneller. Eine Garantie auf Fliegertauglichkeit gibt es nirgens.
In mein Fall, ich habe die Diagnose Autismus in Deutschland erhalten, musste ich auf Anordnung von, das wurde mir auch mitgeteilt, austrocontrol eine Untersuchung mental health durchlaufen. Also von Österreich nach Tschechien. Das war auch für die tschechische Flugmedizin eine noch nie dagewesene Amtshandlung, das wurde mir von dem tschechischen Personal mitgeteilt. Interessant ist aber die Art und Weise des Vorgehens. Meine Fliegertauglichkeit Klasse 2 wurde mir auch vorläufig nicht entzogen, sondern mir wurde ein Termin bei einen Psychiater genannt. Ich ging termingerecht dort hin nach Prag, der Facharzt sprach gutes Deutsch. Ich empfand es als freundliches Gespräch für 1,5 Stunden. Das Ergebnis, aus psychiatrischer Ansicht fliegertauglich Klasse 2.
Ein Jahr später, bei meiner nächsten jährlichen Untersuchung, musste ich bei dem tschechischen Psychologen diesen Schuhfriedtest am Computer machen, etwas über 4 Stunden. Auch diesen Test bestand ich mit Fliegertauglichkeit Klasse 2.
Hätte ich alles in Deutschland machen müssen, da kann sich jeder hier im Forum ausrechnen, wie das abgelaufen währe.
Mit einer tschechischen Pilotenlizenz entscheiden tschechische Behörden, keine deutsche oder österreichische.
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horst...wir haben schon lange keine demokratie mehr....siehe letzte wahlausschlüsse von der OB-wahl...dann will eine kleine grüne stinkpartei mit 11 % oder weniger...einepartei mit >25 % verbieten lassen, damit sich die wähler "anderen" parteien zuwenden können....und das was wir momentan erleben...waffenlieferungen vorbei am parlament, ohne bundestagsbeschluß...einfach ohne alles - ist einfach die toilette der politischen entsorgung der demokratie durch politiker, die auf unsere gem. GG verfestigte demokratie scheißen - um es klar auszudrücken!
viele neulinge, die atpl gerne hätten...denen muß man raten, geht in ein anderes eu-land für die erst-untersuchung, kommt dann wieder mit zeugnis und gut ist. machen wir das lba arbeitslos!
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So habe ich es mit meiner Segelflugausbildung auf Anraten eines früheren Forum von Dr. med. Claus Dieter Zink gemacht. Der kannte mich sehr gut, und wollte mich von der deutschen Flugmedizin abraten. Gesagt, getan.
Ich habe in Tschechien in Prag eine Flugmedizin vom Feinsten erlebt. Aber, ein Grundrecht auf eine Fliegertauglichkeit gibt es auch dort nicht.
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Na, liegen Genie und Wahnsinn mal wieder direkt nebeneinander auf der Tastatur?
waffenlieferungen vorbei am parlament, ohne bundestagsbeschluß...einfach ohne alles - ist einfach die toilette der politischen entsorgung der demokratie durch politiker, die auf unsere gem. GG verfestigte demokratie scheißen - um es klar auszudrücken!
Beleg das mal. Nicht mit dem Export von G3 vor Jahrzehnten, sondern aktuell.
viele neulinge, die atpl gerne hätten...denen muß man raten, geht in ein anderes eu-land für die erst-untersuchung, kommt dann wieder mit zeugnis und gut ist. machen wir das lba arbeitslos!
Volle Zustimmung :-)
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Eigentlich soll man auf politische Ergüsse ja nicht antworten. Ich möchte trotzdem feststellen, dass 1) mir am Erhalt dieser angeblichen Nicht-Demokrastie außerordentlich viel liegt, und 2) deine blaue Lieblingspartei eben keine Mehrheit hat, weder demokratisch noch anderweitig. Also gedulde dich bitte.
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peter-ernst...meine antwort an horst war auch nicht politisch...sonder faktenüberladen.
wie kommst drauf, daß die blauen meine ist? vielleicht die blaue pille ab un zu...:-)))
stell dir mal folgendes szenario vor:
im schwarzen bayern ist in oberschweinsdorf, LKR unterschweinsdorf bürgermeisterwahl.
eine grüne transfrau paula knüppelkuh bewirbt sich ebenfalls für diese stelle, die mit demokratischer und bayrisch-geheimer wahl abgehalten werden soll. sogar wahlbeobachter aus mittelsaudorf sind zugelassen.
den csu-daueramtsinhabern ist das ein dorn im auge oder sonst wo...darauf hin wird an die demokratieüberwachungsbehörde im bayr. parlament eine meldung gemacht, daß der kandidat mit roten stöckelschuhen auf der straße gesichtet wurde und es zweifel an seiner loyalität zu den grünen gebe und er deswegen nicht an der wahl als kandidat teilnehmen darf. diesem antrag wurde ohne weitere begründung stattgegeben, selbst das örtl. wirtshausamtsgericht hat die folgende klage abgewiesen....
stell dir vor, was passieren würde, wenn das wahr wäre:
1. sofortige bundesweite omas-gegen-rechts-demos mit regierungsgeldern
2. sofortiges riesiges pressezelt, die von 00.00 uhr bis 23.59 jeden tag rund um die uhr berichten, sogar hühner und schweine interviewen...
3. diese komische hülary oder wie die heißt, zusammen mit c. roth und anderen grünen möchtegern weltverbesseren werden im oberschweinsbach hotel palace auf steuergelder eingemietet um ihren müll dort zu verbreiten...
3.a) krisensitzung des bundestags
b) verteidigungsausschuß
c) völkerrechtsausschuß
4. kurz und gut...ein riiiieeesiger aufschrei...und die wahlliste muß geändert werden, so daß der kandidat doch in roten stöckelschuhen antreten kann....
aber - ich habe nicht politisch geantwortet...sondern nur ein szenario beleuchtet...was irgendwie falschläuft...und 99 % der bundesbürger runzeln nicht mal die stirn....
wie gesagt..nur ein planspiel....
sogar sven hat mir keine rote gegeben, weil ich nicht politisch war in der antwort....ich zittere jetzt schon....wenn jetzt mein social score absinkt...
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erstens ingo, du bist völlig unglaubwürdig, du trinkst ja sogar biobier! und zweitens, du weisst schon wofür die blaue pille steht?! also schlaf weiter
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die blaue? das ist ein anti-denunziant-wirkstoff...
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In einem Punkt stimme ich zu: dass es staatlich cofinanzierte "NGOs" gibt, die gezielt für oder gegen bestimmte Parteien Werbung machen, ist auch mir ein Dorn im Auge. Ganz generell. Wir haben einen gesetzlichen Rahmen zu Parteienfinanzierung, der muss reichen.
Die entsprechende Nachfrage (ich glaube der CDU), die vor Monaten direkt zum Aufschrei gewisser Betroffener (ich meine der SPD) geführt hat, empfand ich als vollkommen angebracht und demokratiefördernd.
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denunziant
Lieber Ingo. Dass du den der sich gegen den Demokratiefeind wehrt als Denunziant bezeichnest entspricht ganz der Strategie der so genannten Neuen Rechten, der Neofaschisten, der Diktatoren des Digitalzeitalters, deren Gefolgsleuten und sonstiger Nazischlampen. Es ist die Verdrehung, die Lüge und die Diffamierung die von sich behauptet für Demokratie und Meinungsfreiheit einzustehen. Das bist du. Und wir sehen in den US wie schnell Schluss ist. Nach dem Mord an diesem Faschisten, wie hiess er doch gleich, sind nun endgültig alle die anderer Meinung sind als der orangefarbene Fettsack im Weissen Haus "linksradikale Terroristen". Das ist genau deine Strategie die du hier im Kleinen zelebrierst: Diffamierung.
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das hast du schön geschrieben....aber ich habe dich nicht als denunziant bezeichnet....:-))
aber wenn du den abschuß des anderen meinungsträgers akzeptierst....dann schau mal
in die stellenanzeigen HIER
nächstmöglichen termin suchen wir:
sperrhebelauslöser
und
unerwarteternahschußpositionierer
ich kann ja mal ein gutes wort einlegen....
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Ohne Antwort zum vorhergegangenen, abgedrifteten, mal was zum eigntlichen Thema (ichweißesnutztnichts...):
www.aero.de/news-50728/Ministerium-ueberprueft-LBA-Entscheidungen.html
Gruß
Bernd
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oh mann...bitte nicht solche links....von links...hier wird sippenhaft von lizenzinhabern propagiert....
das lba hat schlicht seine aufgabe vergessen:
LUFTFAHRT - bundesamt nicht
contra LUFTFAHRT-bundesamt
wenn die personen, die dieses amt bekleiden, nicht in der lage sind, ihren gesetzlichen auftrag in "kürzester zeit" zum wohle des antragstellers zu entscheiden...wandert aus! macht das lba überflüssig! die möglichkeiten sind da! ich freue mich, wenn die bürogebäude in 1 oder 2 jahren zu vermieten sind!
das wäre dann ein guter anfang!
verfassungsschutz: meine persönliche email: ingo.fuhrmeister@freenet.de
ich glaube nicht mehr an euch!
meine körperliche adresse ist ja bekannt!
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"meine körperliche adresse ist ja bekannt!"
Schon, aber die geistige? Gibt's die überhaupt?
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Du hast grad drauf geantwortet...
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