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Das neue Heft erscheint am 1. November
Augen auf beim Linsenkauf!
LBA-Medical: Ein Fallbeispiel
Sicherheit in der Ausbildung
Riskante Take-off-Verfahren
Drei Wettermodelle, fünf Meinungen
Die Flugzeugbatterie
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. September 2025 10:49 Uhr: Von F. S. an Alexander Wipf Bewertung: +1.00 [4]

"Mein Entwurf, wie ein Einziehungsbescheid auf Grundlage der Vorgaben des VG potentiell aussehen könnte,
wurde über rund ein Jahr faktisch ignoriert."

Der ganze Zirkus, weil sie einen Entwurf für einen Einziehungsbescheid, auf den sie offensichtlich sehr stolz ist, nicht als hinreichend gewürdigt empfunden hat?
Bei dem Rant hätte ich schon erwartet, dass sie eine ganze Reihe von Fällen hätte nennen können, in denen (zumindest mal aus ihrer Sicht) etwas materiell falsch entschieden worden wäre.

Nebenbei: Fast schon "lustig" ist, dass sie das Urteil von VG Braunschweig anführt: Dieses Forum ist sich in einem anderen Thread weitgehend einig ist, dass ein Pilot der nach dem Bericht einer Boulevardzeitung einmalig betrunken in einer Hotelbar angetroffen wurde, zu Recht seinen Job verliert oder zumindest erst mal kurzfristig freigestellt gehört.
Dem entgegen hat das VG Braunschweig geurteilt, dass mehrmalige (!) polizielich dokumentierte Fälle von häuslicher Gewalt unter Alkoholeinfluss nicht ausreichen, um das Tauglichkeitszeugnis vorläufig auszusetzen. Man könne eben selbst wenn der Pilot in der Freizteit nachweislich Alkoholprobleme habe nicht automatisch davon ausgehen, dass dies eine Gefährdung für seine Tätigkeit als Pilot darstelle, wie das LBA angenommen hat.

14. September 2025 11:00 Uhr: Von Alexis von Croy an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

@F.S.

Ich finde ja gut, dass Du kritisch bist – aber manchmal übertreibst Du es etwas mit deiner "des Teufels Advokat"-Haltung!

JEDER hier, der seine Lizenz bei LBA hat, weiß, dass in dieser Behörde vieles falsch läuft. Es ist kein Zufall, dass sie seit JAHRZEHNTEN als das "höchste Luftfahrthindernis Deutschlands" bezeichnet wird.

Meine persönlichen Erfahrungen:

- Zwei Mal gingen - trotz eingeschriebener Post! - Unterlagen zu Checkflügen verloren. Einmal tauchten sie 4 Wochen später wieder auf

- eMails werden so gut wie grundsätzlich nicht beantwortet, den richtigen Sachberarbearbeiter telefonisch zu erreichen war mir in 30 Jahren nur ausnahmsweise möglich

- In der IFR-Theorieprüfung war im Bereich Flugplanung (im Jahr 2002) eine Frage nachweislich falsch gestellt. Ich habe das als "Falle" interpretiert, die Frage mit den richtigen Daten korrekt korrekt beantwortet – und bin durchgefallen :-) .... (LBA: "Das hat noch nie jemanden gestört, da sind sie der erste").

14. September 2025 11:16 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

offensichtlich waren Deine Erlebnisse mit dem LBA immer nur positiv.

Ein - zwei - dreimal "schlechte" Erlebnisse: sei's drum.

Aber das, was diese Behörde im allgemeinen und in speziellen personenbezogenen Abwicklungen abliefert bzw. ablieferte, rechtfertigt die Kritik allemal. Die ausscheidende Mitarbeiterin im Referat L6 bezieht sich ja auch nicht auf einen, oder die genannten sechs Fälle, sondern auf eine Vielzahl.

Und dass Verwaltungsrecht den Mitarbeitern des LBA nicht bekannt ist, oder schlicht ignoriert wird, habe ich selbst erlebt.

Bezüglich der offenen Kritik an einem vorherigen Arbeitgeber: bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen sehe ich das auch als "No go" an.

Beim Ausscheiden aus einer Bundesbehörde, also der "Obrigkeit", die Entscheidungen für Bürger trifft und die offenkundig nicht rechtskonform arbeitet und deren Mitarbeiter ihre Entscheidungskompetnz "verbiegen" sehe ich dies, gerade für einen Mitarbeiter/Mitarbeiterin, die hier für juristische Fragen zuständig ist, sogar als geboten an.


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