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Das neue Heft erscheint am 1. November
Augen auf beim Linsenkauf!
LBA-Medical: Ein Fallbeispiel
Sicherheit in der Ausbildung
Riskante Take-off-Verfahren
Drei Wettermodelle, fünf Meinungen
Die Flugzeugbatterie
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. September 2025 14:23 Uhr: Von Achim H. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

"Ich arbeite jetzt nicht mehr beim LBA L6, sondern biete mein fundiertes Fachwissen im Rahmen einer juristischen Beratung ab sofort Piloten an, die Probleme mit Medical / Verweisung & Co. haben. Ich freue mich auf Eure Kontaktaufnahme!"

Ob ich eine Anwältin für mein Anliegen engagieren würde, die ein rotes Tuch in der Behörde darstellt? Ich glaube, der geräuschlose Möglichmacher mit vielen Jahren Erfahrung und guten persönlichen Kontakten dürfte die bessere Wahl sein.

Im Verwaltungsrecht läuft es doch meist so ab, dass man sich gemeinsam überlegt, wie man etwas darstellen kann. Der Beamte fürchtet für Fehlentscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden aber gleichzeitig will er/sie die Fälle schnell und mit möglichst wenig Aufwand und Konflikt vom Tisch haben.

Europäische Rechtssetzung und deutsche Verwaltungskultur sind immer noch inhärent inkompatibel. In anderen Ländern wird weniger penibel über Widersprüche hinweggegangen, unsere Tradition ist da etwas anders. Aus Köln/Brüssel kommt ziemlich viel Mist, auch wenn es in den letzten Jahren besser wurde.

Ich sehe eine L6-Verweisung und die ZÜP als die größten Risiken für deutsche Piloten aber wenn man da keine Probleme hat, ist das LBA eigentlich meist sehr günstig und problemlos. Hinge an meiner LBA-Lizenz nicht die FAA-Lizenz, würde ich auch ausflaggen, allein schon als Risikovorsorge.

14. September 2025 18:09 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an Achim H.

Nochmal zum Stil des Abgangs. Wer nach kurzer Zeit einen gut bezahlten Posten verlässt, steht bei Bewerbungen automatisch im Verdacht, im "gegenseitigen Einvernehmen" rausgeschmissen worden zu sein. Ein mittelschwerer Makel im Lebenslauf, ganz egal was im Arbeitszeugnis steht. In der Wirtschaft gilt immer "im Zweifel gegen den Angeklagten". Da sehe ich das Getöse als vorbeugende Flucht nach vorne.

14. September 2025 18:46 Uhr: Von Chris _____ an Achim H. Bewertung: +9.00 [9]

"Ob ich eine Anwältin für mein Anliegen engagieren würde, die ein rotes Tuch in der Behörde darstellt? Ich glaube, der geräuschlose Möglichmacher mit vielen Jahren Erfahrung und guten persönlichen Kontakten dürfte die bessere Wahl sein."

Gerichtsverfahren sind eigentlich "Kampf", und da wird im Strafrecht durchaus auch robust gearbeitet. Leider ist meine Erfahrung die, dass die Diktion im Zivilbereich eher untertänigst/servil ist. In einem eigenen Fall wurde zB nach einem gesamten Jahr (!) ohne Reaktion und ohne Terminsetzung seitens eines OLG sich "höflich nach dem Sachstand erkundigt". Wo ich lieber zum x.ten Geburtstag des Verfahrens gratuliert hätte und gefragt, was man denn so beruflich mache neben der Verbesserung des Golf-Handicaps.

Insofern stimme ich dir zu, dass sachliche Kritik (was der offene Brief von Frau Coppik absolut noch ist, ihn als "Rant" zu bezeichnen halte ich für unfair, immerhin spricht hier David über Goliath und nicht umgekehrt) und klare Ansagen in deutschen Behörden und Zivilgerichten eher zur Bockigkeit führen. Umso schöner zu sehen, wenn es sich doch jemand traut.

Und weil ich das so schön finde, wäre Frau Coppik auf jeden Fall ganz oben auf meiner Liste im Bedarfsfall. Außerdem würde ich nicht ausschließen, dass sie gute persönliche Kontakte in die Behörde hat. Nur halt nicht zu jedem.


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