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14. September 2025 18:09 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an Achim H.

Nochmal zum Stil des Abgangs. Wer nach kurzer Zeit einen gut bezahlten Posten verlässt, steht bei Bewerbungen automatisch im Verdacht, im "gegenseitigen Einvernehmen" rausgeschmissen worden zu sein. Ein mittelschwerer Makel im Lebenslauf, ganz egal was im Arbeitszeugnis steht. In der Wirtschaft gilt immer "im Zweifel gegen den Angeklagten". Da sehe ich das Getöse als vorbeugende Flucht nach vorne.


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