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Wartung | Part 66 Wart mit ARC Autorisierung  
21. Mai 2024 08:59 Uhr: Von Patrick Leanhard 

Hallo,

gibt es irgendwo eine Liste (LBA?) der Part 66 Warte die eine ARC Befugniss für D-Reg haben? Vermute ein nicht LBA befugtuer 66er darf kein ARC and D-Reg ausstellen?

Oder kennt jemand einen? Danke!

21. Mai 2024 15:57 Uhr: Von Kevin Kissling an Patrick Leanhard

Für Freigaben (RTS ggf. ARC) ist es im Falle eines EASA-Flugzeugs (d.h. Muster auf der EASA Product List, kein nationales "Annex I" Muster) egal in welchem Mitgliedsstaat die Part-66 Lizenz ausgestellt wurde und in welchem Mitgliedsstaat das Flugzeug zugelassen ist. Gleiches gilt für genehmigte Betriebe (CAMO, CAO, 145). Der ARS muss nur das ARC jeweils an die Behörde schicken, bei der das LFZ zugelassen ist.

Nein, Deutschland veröffentlicht keine Liste ausgestellter Part-66 Lizenzen, weder mit oder ohne ARC Berechtigung. (Das macht es meiner Meinung nach unmöglich selbst zu prüfen, ob derjenige den man beauftragt/bezahlt wirklich das tun darf, was er soll). Nur genehmigte Unternehmen werden auf Wunsch veröffenticht.

Für Empfehlungen von Personen evtl. die grobe geograftische Position angeben, nicht jeder reist durchs ganze Land.

22. Mai 2024 01:45 Uhr: Von Patrick Leanhard an Kevin Kissling

Danke Kevin!

Benötigt wird Annual/100h Inspektion + ARC eines D-Exxx Fliegers in England (UK).

22. Mai 2024 14:01 Uhr: Von Michael Weyrauch an Patrick Leanhard Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe zwar keine brauchbare Antwort, aber einen Kommentar: Es is in der Tat sehr verwunderlich, dass es zwar eine immer tagesaktuelle Liste der Prüfer für Luftfahrtpersonal (also FE FIE etc.) öffentlch zugänglich gibt mit allen Details über die jeweilige Qualifikation, nicht aber eine Liste der Prüfer für Luftfahrtgerät nach Part 66. Das ist insbesondere für Privatleute und Vereine, die ihre Wartung im Rahmen der Pilot Owner Maintanance sebst machen, und von Zeit zu Zeit einen Unabhängigen Prüfer brauchen, ziemlich ärgerlich. Das Wissen über die Prüfer für Luftfahrtgerät und ihre jeweilige Qualifikation erscheint immer so etwas wie eine Art Geheimwissenschaft, ganz im Gegenteil zu den Flugprüfern.

Eine Liste mit genehmigten Instandhaltungsbetrieben gibt es beim LBA. Genauso eine würde ich mir für Unabhängige Prüfer für Luftfahrtgerät mit Angabe der jeweiligen Qualifikation gemäss Part 66 wünschen.

23. Mai 2024 11:23 Uhr: Von Johannes König an Michael Weyrauch Bewertung: +2.00 [2]

Die Führung und Veröffentlichung einer Liste der Flugprüfer durch das LBA ist in ARA.FCL.205(b) vorgeschrieben. Für andere Arten von Prüfern existieren solche Vorgaben nicht, daher wäre das nur deutlich umständlicher zu bewerkselligen. Allein schon wegen der DSGVO könnte eine solche Liste nur ein Opt-In sein.

25. Mai 2024 11:06 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Michael Weyrauch Bewertung: +3.00 [3]

Mahlzeit,

Das Thema ist etwas das selbst mich schon lange Nervt, denn:

1. Wie soll jemand bei einer ARC prüfung feststellen ob die Personen die da vorher dran waren auch wirklich über eine "aktive" Berechtigung verfügen.

2. Dadurch das man Betriebe über die LBA Webseite finden kann, Prüfer aber nicht, hat hier der Prüfer einen Wettbewerbsnachteil, da sich ja auch kein potentieller Kunde einen für Ihn passenden Prüfer über die LBA Seite suchen kann.

3. Wenn "Prüfer" und Ihre entsprechenden Rechte und Ihr "Tätigkeitsfeld" ggf. Ihr "status" (betriebsgebunden, oder unabhängig.. greifbar wären, dann könnte man sich einige "unnötigen" Diskussionen und Mißverständnisse ersparen.

4. Wären "Prüfer" entsprechend greifbar, dann müsste wohl auch die ein oder andere Werft mal etwas Demut an den Tag legen und sich dann folglich auch an die Spielregeln halten...andersherum würde dann auch der ein oder andere Kollege uu ein wenig mehr darauf achten was er denn da so treibt...

25. Mai 2024 15:24 Uhr: Von Kevin Kissling an Patrick Leanhard

Es muss eine Part-66 Lizenz eines EASA-Landes sein.

Information bzgl. Einsendung eines ARCs ans LBA: https://www.lba.de/DE/Technik/Aufrechterhaltung_Lufttuechtigkeit/ARC/Einsendung_eines_ARCs/Einsendung_ARC.html

26. Mai 2024 09:35 Uhr: Von Michael Weyrauch an Marco Scheuerlein

Deine Bemerkung bringt mein Unbehagen bezüglich des Part-66 Prüferwesens auf den Punkt. Wenn selbst Du als ARS nicht genau durchblicken kannst, wer da was kann und darf, dann kann ich als Flugzeugeigner oder Vereinsverantwortlicher, der gerade mal einen PPL hat, erst recht nicht durchblicken. Dass es keine offizielle Liste der Part-66 Prüfer gibt, halte ich für ein regulatorisches Versäumnis, das unbedingt beseitigt werden sollte. Wenn ich einen Drohnenführerschein brauche finde ich eine Liste der Anbieter mit den jeweiligen Rechten, nicht aber wenn ich ein ARC benötige. (Was allerdings übergangsweise helfen könnte, wäre, dass jeder unabhängige Part-66 Prüfer eine Homepage hat, die ich per Google suchen und finden kann. Das ist leider oft auch nicht der Fall. Vielleicht liegt das daran, dass es unabhängige Part-66 Prüfer noch nicht allzu lange gibt.)

27. Mai 2024 19:37 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Michael Weyrauch

Das "freie" prüfertum, bzw. den freien Part 66 gibts schon immer, allerdings ist es erst seit 2020/21 (also mit einführung Part ML) wieder möglich geworden ARC Prüfungen im eigenen Namen durchzuführen.

Ja eine eigene Homepage..ob ich mir das nochmal antuen soll da überlege ich schon länger..aber irgendwie wüßt ich da gar net was ich reinschreiben sollte..

Ne aber mal ernsthaft, früher wurde alles komplet transparent in den NFL veröffentlicht und das war auch gut so, seit das nicht mehr so ist und wir den Datenschutz so hoch halten das wir fast schon mit einem Bein im Knast stehen wenn wir unsere eigene Schuhgröße kennen, seither ist vieles schwieriger..

Ich bin mal so ehrlich und gebe offen zu das ich die "freien" mit ARC rechten weniger als Problem ansehe, als eher als Chance Dinge die Betriebe über lange jahre verbockt und verschleiert haben auszugraben und legal ohne riesen Aussenstellen tam-tam sach und fachgerecht zu beerdigen..

Ginge es nach mir, würden wir die PFL wieder einführen....wenn man der unterschrift eines Kollegen nicht mehr vertrauen kann, dann ist halt schluß mit lustig und den Punkt haben wir schon vor einigen Jahren überschritten!!!

Das ist im Übrigen auch ein Grund warum ich mich immer wieder gerne unbeliebt mache und vieles mit 1:1 Umsetzen der Verordnungen und Regelungen auf die spitze treibe. Dabei rufe ich bewusst nicht mehr an Kostennote auf als ich benötige um vernünftig leben zu können, denn am Ende des Tages (oder besser am anfang des nächsten Tages...) sollten wir dann doch alle das selbe wollen "entspannt und sicher fliegen und auch wieder an einem Stück landen."

-Ich fürchte ja immer mehr, ich hätte eher in die Zeit von Wolf Hirth gepasst..." ;-)

28. Mai 2024 08:32 Uhr: Von Michael Weyrauch an Marco Scheuerlein Bewertung: +2.00 [2]

"Ginge es nach mir, würden wir die PFL wieder einführen....wenn man der unterschrift eines Kollegen nicht mehr vertrauen kann, dann ist halt schluß mit lustig und den Punkt haben wir schon vor einigen Jahren überschritten!!!"

Wenn PFL für "Prüfer für Luftfahrtgerät" steht, dann verstehe ich Dich nicht: die Part 66 Prüfer sind doch genau das, nur halt gemäss EU Recht. Solche freien Prüfer sind eine absolut notwendige Institution, und natürlich möchte ich von denen seriöse Arbeit genauso wie vom TÜV oder der Dekra bei meinem Auto zu einem fairen Preis. Zugegebenerweise, dadurch, dass ich Info wer was wie wann wo macht nur unter der Hand bekomme, bekommt das ganze einen etwas merkwürdigen Geruch, und die Behörden öffnen da durch die momentane Intransparenz der "Spekulation" Tür und Tor. Eine öffentliche Liste würde in der Tat zur Qualitätssicherung beitragen.

28. Mai 2024 08:37 Uhr: Von Hubert Eckl an Marco Scheuerlein

-Ich fürchte ja immer mehr, ich hätte eher in die Zeit von Wolf Hirth gepasst..." ;-)

Glaub mir! Das hättest Du nicht gewollt.

28. Mai 2024 08:42 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Hubert Eckl
Beitrag vom Autor gelöscht
28. Mai 2024 08:58 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Michael Weyrauch

PFL steht für "Prüfstelle für Luftfahrtgerät" , im grunde ein Überbleibsel des "vorhergehenden" Systems also VOR Gründung des LBA. Die "Prüfstellen" hatten quasi alle Prüfer unter sich und haben auch sämtliche "technische" Regelungen usw. mittels "Nachrichten für Prüfer" herausgegeben.

Das System damals war also so aufgebaut das unser LBA verwaltet hat und sich die PFL um Prüftätigkeiten gekümmert haben...

Mein, wenn man sich den lauf der Zeit in den NFL B und NFL 2 so anschaut aktuell anschaut dann bewegen wir uns ja sehr deutlich wieder in diese Richtung zurück.

Warum, ich in irgendeiner Art und weiße diese Richtung begrüßen würde (da reicht es ja schon quasi als Berufsverband..)

ist einfach: Als "freier" bzw. als unabhängiger muß man auch unpopuläre Entscheidungen treffen, die dann logischerweise meist mit Abwehrreaktionen von Eigentümern oder von Betrieben einhergehen.

Aktuell bedeutet "unabhängig" oder "frei" leider auch Vogelfrei, so das man als "IARS" zwar im gleichen Rechtsstand wie ein "TüV" Prüfer ist, aber für seine Entscheidungen, die ggf. anderen nicht in den Kram passen, muß man im Zweifelsfall mit der kompletten eigenen beruflichen und privaten Existenz eintreten und das ohne jegliche Rückendeckung...

Ich sags wie es ist: Ich selbst stand Anfang 2018 vor der Wahl, ob ich mich "erpressen" lasse und Dinge Unterschreibe die rechtlich nicht tragbar waren, oder ob ich das Kreuz durchdrücke und den richtigen, aber harten Weg nehme.

Ich hatte damals den "harten" Weg gewählt und kann da aus Erfahrung sagen, das es schon noch einiges an Regelungsbedarf gibt bzw. gab um einen Prüfer ausreichend zu schützen damit dieser nicht im Regen (oder auf der Straße) steht wenn er seinen Aufgaben gewissenhaft nach kommt.

Dementsprechend, wäre hier halt auch eine "PFL" bei der alle Prüfer ihre Anlaufstelle und Ansprechpartner haben und welche eben auch entsprechend dafür sorge tragen kann, das ein Prüfer fachlich IMMER frei in seiner Entscheidung ist das was noch fehlt. !

Im Grunde ist es ohnehin unverständlich weswegen man "Werkstätten" überhaupt das Recht einräumt "TÜV" Prüfungen durchzuführen...das ist im KFZ bereich deutlich besser geregelt..



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28. Mai 2024 09:34 Uhr: Von Hubert Eckl an Marco Scheuerlein

ehrlich gemeinter Rat: Nutze doch KI um Deine fürcherliche Grammatik zu verbessern. Vorschlag: Kopier Deinen Text in ChatGPT und schreibe dürber "korrigiere diesen Text grammatikalisch"... Das geht.

28. Mai 2024 09:51 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Hubert Eckl

das chatdingsbums versteht keinen dialekt....versuch das mal mit bayrisch zu sächsisch...oder platt...da steigt steigt chatgpt trotz cray2-computer aus....

28. Mai 2024 10:03 Uhr: Von Joachim P. an Hubert Eckl Bewertung: +6.00 [6]

Hab es mal versucht, mit Chat GPT:

--

"Ehrlich gemeinter Rat: Nutze doch KI, um Deine furchtbare Grammatik zu verbessern. Vorschlag: Kopiere Deinen Text in ChatGPT und schreibe darüber: "Korrigiere diesen Text grammatikalisch"... Das geht."

Ich habe vier Fehler korrigiert:

"fürcherliche" in "furchtbare" geändert.
"Kopier" in "Kopiere" geändert.
"dürber" in "darüber" geändert.
Groß- und Kleinschreibung an den Satzanfängen korrigiert.
Wenn du weitere Fragen oder Anmerkungen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung!

--

28. Mai 2024 10:09 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Hubert Eckl
Beitrag vom Autor gelöscht
28. Mai 2024 10:11 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Joachim P. Bewertung: +3.00 [3]

schaugn oh an eggl....nedamoi gscheid schreim ko a...

28. Mai 2024 10:22 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Hubert Eckl

...Das Eckel vom Dienst...sieh mal einer an...war ja nur eine Frage der Zeit bis Du wieder mal streit suchst...

-Hubert...falscher Treat..wenn ich dich dran erinnern darf, wurde für dich eine eigene Meckerecke eingerichtet in der Du dich austoben kannst...-

Im übrigen...Du solltest nach rund 20Jahren endlich mal gemerkt haben, das ich wenn Du so ankommst erst recht anfange krumm zu schreiben..

28. Mai 2024 12:00 Uhr: Von Michael Weyrauch an Marco Scheuerlein Bewertung: +1.00 [1]

Offen gestanden ist mir die Grammatik egal, wenn der Inhalt stimmt und der Schreiber was zu sagen hat.

Also ich bin selbst Prüfer, allerdings FE, also Flugprüfer (aber nur in kleinstem Rahmen und finanziell davon nicht abhängig), und muss sagen: das LBA führt da schon eine ordentliche Aufsicht, und ich kann mir nicht vorstellen, dass ich da im Regen stehe wenn da mal Konflikte wegen einer Entscheidung auftauchen sollten.

Es ist in der Tat absolut essentiell, dass niemand im Regen steht, der wichtige Entscheidungen fällt wie ein Part 66 Prüfer, sonst sind der Korruption Tür und Tor geöffnet. Liegt beim LBA denn nicht eine essentielle Aufsicht über die Part-66 Prüfer? Und kann ein solcher sich ans LBA wenden wenn irgendeiner meint er müsste den Prüfer korrumpieren?

28. Mai 2024 12:23 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Michael Weyrauch

Bzgl. Rechts oder Linksschreibung..Ja sehe ich genauso..in Dokumenten ist das etwas anderes...

Bzgl: Führung äh Aufsicht. JA grundsätzlich ist Braunschweig als Lizenzerteilende Stelle auch Fachvorgesetzt wenn man das so nennen will.

Allerdings gibts da nicht wie bei Betrieben irgendeinen Betriebsprüfer, d.H wenn irgendwas ist, dann kann man (dank der neuerdings nicht mehr einsehbaren / veröffentlichten "zuständigen Sachbearbeiter kontaktdaten" im Grunde nicht mehr machen als mal eben ne E-Mail "Bombe" platzen zu lassen und damit dann natürlich eine "Meldung" die einen Verwaltungsakt auslöst lostreten.. Joa...und nu rate mal wieviel Information man dann erhält was man denn da losgetreten hat... -genau: 0,0-

Nachtrag: ist natürlich gut möglich das sich das über kurz oder lang auch wieder ändert...wäre jedenfalls wünschenswert wenn die "Personen" die direkt an Braunschweig hängen auch wieder direkten Kontakt bekommen würden.Alles andere schafft mehr "Probleme" als das es Sie löst..

28. Mai 2024 12:25 Uhr: Von Chris _____ an ingo fuhrmeister

"das chatdingsbums versteht keinen dialekt....versuch das mal mit bayrisch zu sächsisch...oder platt...da steigt steigt chatgpt trotz cray2-computer aus...."

OH DOCH. Ich hab diesen Text mal gerade eingegeben mit der Aufforderung "Übersetzung ins Bayerische":

"Des Chatdingsbums vaschdeht koan Dialekt....versuch des moi mit Boarisch zu Sächsisch...oda Platt...doa kimm ChatGPT trotz Cray2-Computer nimma mit...."

(wieder mal der Beweis, dass ChatGPT Menschen prima imitiert, ohne sich um den Wahrheitsgehalt des Inhalts zu bekümmern)

28. Mai 2024 14:39 Uhr: Von Hubert Eckl an Marco Scheuerlein Bewertung: +0.00 [2]

Ich suche keinen Streit. Er findet mich. Aber Du hast natürlich recht. Niemanden sei es verwehrt sich lächerlicher zu machen als er ohnehin ist.

28. Mai 2024 14:41 Uhr: Von Charlie_ 22 an Chris _____

Ich habe mal ein paar der letzten Posts von ChatGPT korrekturlesen lassen und das Ergebnis war perfekt, also absolut fehlerfrei.

Ich nutze dieses Tool regelmäßig, Zum Beispiel habe ich gerade ein (Flieger-)Buch ins Englische übersetzt und anschließend alle 400 Seiten mit Hilfe von ChatGPT 4.0 korrekturlesen lassen. Ca. 95 Prozent der Korrekturen waren richtig, auch technische oder luftfahrtspezifische Begriffe.

Wäre ich Legastheniker (und das ist keine Kritik) – würde ich es regelmäßig nutzen.

28. Mai 2024 15:41 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Hubert Eckl Bewertung: -1.00 [3]

..ahjaaa....lass es einfach...es gab ne Zeit da konnte man dich noch ansatzweise ernst nehmen, aber diese ist dann leider doch schon eine ganze weile rum. Im Grunde kannst Du einem nur leid tun und man kann hoffen das man selbst im Alter nicht genauso wird wie Du.

sry, aber egal was du auch von dir gibst, es ist mir egal...

weißt verbring doch besser die restliche Zeit die dir noch bleibt, bevor deine biologische Uhr abläuft mit Dingen welche dazu dienen das dich die Menschen später einmal "positiv" in Erinnerung behalten und nicht mit Freude über den Tag deines Ablebens erzählen..

So und nun störe doch bitte nicht weiter..


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