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49 Beiträge Seite 1 von 2

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Wartung | Part 66 Wart mit ARC Autorisierung  
21. Mai 2024 08:59 Uhr: Von Patrick Lianhard (Lean hard!) 

Hallo,

gibt es irgendwo eine Liste (LBA?) der Part 66 Warte die eine ARC Befugniss für D-Reg haben? Vermute ein nicht LBA befugtuer 66er darf kein ARC and D-Reg ausstellen?

Oder kennt jemand einen? Danke!

21. Mai 2024 15:57 Uhr: Von Kevin Kissling an Patrick Lianhard (Lean hard!)

Für Freigaben (RTS ggf. ARC) ist es im Falle eines EASA-Flugzeugs (d.h. Muster auf der EASA Product List, kein nationales "Annex I" Muster) egal in welchem Mitgliedsstaat die Part-66 Lizenz ausgestellt wurde und in welchem Mitgliedsstaat das Flugzeug zugelassen ist. Gleiches gilt für genehmigte Betriebe (CAMO, CAO, 145). Der ARS muss nur das ARC jeweils an die Behörde schicken, bei der das LFZ zugelassen ist.

Nein, Deutschland veröffentlicht keine Liste ausgestellter Part-66 Lizenzen, weder mit oder ohne ARC Berechtigung. (Das macht es meiner Meinung nach unmöglich selbst zu prüfen, ob derjenige den man beauftragt/bezahlt wirklich das tun darf, was er soll). Nur genehmigte Unternehmen werden auf Wunsch veröffenticht.

Für Empfehlungen von Personen evtl. die grobe geograftische Position angeben, nicht jeder reist durchs ganze Land.

22. Mai 2024 01:45 Uhr: Von Patrick Lianhard (Lean hard!) an Kevin Kissling

Danke Kevin!

Benötigt wird Annual/100h Inspektion + ARC eines D-Exxx Fliegers in England (UK).

22. Mai 2024 14:01 Uhr: Von Michael Weyrauch an Patrick Lianhard (Lean hard!) Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe zwar keine brauchbare Antwort, aber einen Kommentar: Es is in der Tat sehr verwunderlich, dass es zwar eine immer tagesaktuelle Liste der Prüfer für Luftfahrtpersonal (also FE FIE etc.) öffentlch zugänglich gibt mit allen Details über die jeweilige Qualifikation, nicht aber eine Liste der Prüfer für Luftfahrtgerät nach Part 66. Das ist insbesondere für Privatleute und Vereine, die ihre Wartung im Rahmen der Pilot Owner Maintanance sebst machen, und von Zeit zu Zeit einen Unabhängigen Prüfer brauchen, ziemlich ärgerlich. Das Wissen über die Prüfer für Luftfahrtgerät und ihre jeweilige Qualifikation erscheint immer so etwas wie eine Art Geheimwissenschaft, ganz im Gegenteil zu den Flugprüfern.

Eine Liste mit genehmigten Instandhaltungsbetrieben gibt es beim LBA. Genauso eine würde ich mir für Unabhängige Prüfer für Luftfahrtgerät mit Angabe der jeweiligen Qualifikation gemäss Part 66 wünschen.

23. Mai 2024 11:23 Uhr: Von Johannes König an Michael Weyrauch Bewertung: +2.00 [2]

Die Führung und Veröffentlichung einer Liste der Flugprüfer durch das LBA ist in ARA.FCL.205(b) vorgeschrieben. Für andere Arten von Prüfern existieren solche Vorgaben nicht, daher wäre das nur deutlich umständlicher zu bewerkselligen. Allein schon wegen der DSGVO könnte eine solche Liste nur ein Opt-In sein.

25. Mai 2024 11:06 Uhr: Von Kain Kirchhof an Michael Weyrauch Bewertung: +3.00 [3]
Beitrag vom Autor gelöscht
25. Mai 2024 15:24 Uhr: Von Kevin Kissling an Patrick Lianhard (Lean hard!)

Es muss eine Part-66 Lizenz eines EASA-Landes sein.

Information bzgl. Einsendung eines ARCs ans LBA: https://www.lba.de/DE/Technik/Aufrechterhaltung_Lufttuechtigkeit/ARC/Einsendung_eines_ARCs/Einsendung_ARC.html

26. Mai 2024 09:35 Uhr: Von Michael Weyrauch an Kain Kirchhof

Deine Bemerkung bringt mein Unbehagen bezüglich des Part-66 Prüferwesens auf den Punkt. Wenn selbst Du als ARS nicht genau durchblicken kannst, wer da was kann und darf, dann kann ich als Flugzeugeigner oder Vereinsverantwortlicher, der gerade mal einen PPL hat, erst recht nicht durchblicken. Dass es keine offizielle Liste der Part-66 Prüfer gibt, halte ich für ein regulatorisches Versäumnis, das unbedingt beseitigt werden sollte. Wenn ich einen Drohnenführerschein brauche finde ich eine Liste der Anbieter mit den jeweiligen Rechten, nicht aber wenn ich ein ARC benötige. (Was allerdings übergangsweise helfen könnte, wäre, dass jeder unabhängige Part-66 Prüfer eine Homepage hat, die ich per Google suchen und finden kann. Das ist leider oft auch nicht der Fall. Vielleicht liegt das daran, dass es unabhängige Part-66 Prüfer noch nicht allzu lange gibt.)

27. Mai 2024 19:37 Uhr: Von Kain Kirchhof an Michael Weyrauch
Beitrag vom Autor gelöscht
28. Mai 2024 08:32 Uhr: Von Michael Weyrauch an Kain Kirchhof Bewertung: +2.00 [2]

"Ginge es nach mir, würden wir die PFL wieder einführen....wenn man der unterschrift eines Kollegen nicht mehr vertrauen kann, dann ist halt schluß mit lustig und den Punkt haben wir schon vor einigen Jahren überschritten!!!"

Wenn PFL für "Prüfer für Luftfahrtgerät" steht, dann verstehe ich Dich nicht: die Part 66 Prüfer sind doch genau das, nur halt gemäss EU Recht. Solche freien Prüfer sind eine absolut notwendige Institution, und natürlich möchte ich von denen seriöse Arbeit genauso wie vom TÜV oder der Dekra bei meinem Auto zu einem fairen Preis. Zugegebenerweise, dadurch, dass ich Info wer was wie wann wo macht nur unter der Hand bekomme, bekommt das ganze einen etwas merkwürdigen Geruch, und die Behörden öffnen da durch die momentane Intransparenz der "Spekulation" Tür und Tor. Eine öffentliche Liste würde in der Tat zur Qualitätssicherung beitragen.

28. Mai 2024 08:37 Uhr: Von Hubert Eckl an Kain Kirchhof

-Ich fürchte ja immer mehr, ich hätte eher in die Zeit von Wolf Hirth gepasst..." ;-)

Glaub mir! Das hättest Du nicht gewollt.

28. Mai 2024 08:42 Uhr: Von Kain Kirchhof an Hubert Eckl
Beitrag vom Autor gelöscht
28. Mai 2024 08:58 Uhr: Von Kain Kirchhof an Michael Weyrauch
Beitrag vom Autor gelöscht
28. Mai 2024 09:34 Uhr: Von Hubert Eckl an Kain Kirchhof

ehrlich gemeinter Rat: Nutze doch KI um Deine fürcherliche Grammatik zu verbessern. Vorschlag: Kopier Deinen Text in ChatGPT und schreibe dürber "korrigiere diesen Text grammatikalisch"... Das geht.

28. Mai 2024 09:51 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Hubert Eckl

das chatdingsbums versteht keinen dialekt....versuch das mal mit bayrisch zu sächsisch...oder platt...da steigt steigt chatgpt trotz cray2-computer aus....

28. Mai 2024 10:03 Uhr: Von Joachim P. an Hubert Eckl Bewertung: +6.00 [6]

Hab es mal versucht, mit Chat GPT:

--

"Ehrlich gemeinter Rat: Nutze doch KI, um Deine furchtbare Grammatik zu verbessern. Vorschlag: Kopiere Deinen Text in ChatGPT und schreibe darüber: "Korrigiere diesen Text grammatikalisch"... Das geht."

Ich habe vier Fehler korrigiert:

"fürcherliche" in "furchtbare" geändert.
"Kopier" in "Kopiere" geändert.
"dürber" in "darüber" geändert.
Groß- und Kleinschreibung an den Satzanfängen korrigiert.
Wenn du weitere Fragen oder Anmerkungen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung!

--

28. Mai 2024 10:09 Uhr: Von Kain Kirchhof an Hubert Eckl
Beitrag vom Autor gelöscht
28. Mai 2024 10:11 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Joachim P. Bewertung: +3.00 [3]

schaugn oh an eggl....nedamoi gscheid schreim ko a...

28. Mai 2024 10:22 Uhr: Von Kain Kirchhof an Hubert Eckl
Beitrag vom Autor gelöscht
28. Mai 2024 12:00 Uhr: Von Michael Weyrauch an Kain Kirchhof Bewertung: +1.00 [1]

Offen gestanden ist mir die Grammatik egal, wenn der Inhalt stimmt und der Schreiber was zu sagen hat.

Also ich bin selbst Prüfer, allerdings FE, also Flugprüfer (aber nur in kleinstem Rahmen und finanziell davon nicht abhängig), und muss sagen: das LBA führt da schon eine ordentliche Aufsicht, und ich kann mir nicht vorstellen, dass ich da im Regen stehe wenn da mal Konflikte wegen einer Entscheidung auftauchen sollten.

Es ist in der Tat absolut essentiell, dass niemand im Regen steht, der wichtige Entscheidungen fällt wie ein Part 66 Prüfer, sonst sind der Korruption Tür und Tor geöffnet. Liegt beim LBA denn nicht eine essentielle Aufsicht über die Part-66 Prüfer? Und kann ein solcher sich ans LBA wenden wenn irgendeiner meint er müsste den Prüfer korrumpieren?

28. Mai 2024 12:23 Uhr: Von Kain Kirchhof an Michael Weyrauch
Beitrag vom Autor gelöscht
28. Mai 2024 12:25 Uhr: Von Chris _____ an ingo fuhrmeister

"das chatdingsbums versteht keinen dialekt....versuch das mal mit bayrisch zu sächsisch...oder platt...da steigt steigt chatgpt trotz cray2-computer aus...."

OH DOCH. Ich hab diesen Text mal gerade eingegeben mit der Aufforderung "Übersetzung ins Bayerische":

"Des Chatdingsbums vaschdeht koan Dialekt....versuch des moi mit Boarisch zu Sächsisch...oda Platt...doa kimm ChatGPT trotz Cray2-Computer nimma mit...."

(wieder mal der Beweis, dass ChatGPT Menschen prima imitiert, ohne sich um den Wahrheitsgehalt des Inhalts zu bekümmern)

28. Mai 2024 14:39 Uhr: Von Hubert Eckl an Kain Kirchhof Bewertung: +0.00 [2]

Ich suche keinen Streit. Er findet mich. Aber Du hast natürlich recht. Niemanden sei es verwehrt sich lächerlicher zu machen als er ohnehin ist.

28. Mai 2024 14:41 Uhr: Von Charlie_ 22 an Chris _____

Ich habe mal ein paar der letzten Posts von ChatGPT korrekturlesen lassen und das Ergebnis war perfekt, also absolut fehlerfrei.

Ich nutze dieses Tool regelmäßig, Zum Beispiel habe ich gerade ein (Flieger-)Buch ins Englische übersetzt und anschließend alle 400 Seiten mit Hilfe von ChatGPT 4.0 korrekturlesen lassen. Ca. 95 Prozent der Korrekturen waren richtig, auch technische oder luftfahrtspezifische Begriffe.

Wäre ich Legastheniker (und das ist keine Kritik) – würde ich es regelmäßig nutzen.

28. Mai 2024 15:41 Uhr: Von Kain Kirchhof an Hubert Eckl Bewertung: -1.00 [3]
Beitrag vom Autor gelöscht

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