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Luftrecht und Behörden | Aus für Freelancer?  
9. Mai 2024 13:35 Uhr: Von Alexander Michel 

Ich lass das hier mal stehen....

Urteil des Bundessozialgerichts: Schluss mit Freelancer-Piloten in der Luftfahrt

https://www.airliners.de/luftrechtskolumne-117-urteil-bundessozialgerichts-schluss-freelancer-piloten-luftfahrt/74392

9. Mai 2024 13:51 Uhr: Von Wolff E. an Alexander Michel Bewertung: +1.00 [1]

Dann sind Schauspieler (auch bekannte) auch nicht selbständig, sie haben weder ein Filmteam noch die Ausrüstung dafür. Das wird noch "lustig"....

9. Mai 2024 15:52 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Also...im grunde genommen richtig m.e. kann auch falsch liegen. Der pilot fliegt ein firmenflugzeug und ist somit in das system firma eingebunden. Er hat eine berufsausbildung wie jeder andere auch die er dem AG zur verfügung stellt...wie ein sachbearbeiter oder buchhalter.

Vielleicht ist diese entscheidung nicht soooo schlecht.

Schauspieler...haben die überhaupt eine ausbildung?

..

9. Mai 2024 17:31 Uhr: Von Joachim P. an Alexander Michel

Damit kommt das Thema an die Öffentlichkeit, neu ist es nicht. Bedarfsflugbetriebe sind damit schon seit Jahren konfrontiert, im Rahmen von Prüfungen seitens RV oder Zoll. Einige arbeiten daher seit längerem nicht mehr mit Freelancern, sondern gestalten das über "normale" Beschäftigungsverhältnisse, Teilzeit, befristet usw...

9. Mai 2024 18:50 Uhr: Von Chris _____ an ingo fuhrmeister

Ich habe mich mit der Frage Scheinselbständigkeit auch schon befassen müssen, naütrlich als Laie und auch nicht im Bereich der Fliegerei. Aber dabei was gelernt.

Es gibt typische Freelancer-Berufe wie Künstler, Musiker, Architekten usw. Auch Unternehmensberater. Für die wurden Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht geschaffen. Warum auch immer.

Und dann gibt es die typischen Scheinselbständigen wie LKW-Fahrer oder auch manche Handwerker. Wo man einen Riegel vorgeschoben hat. Zu deren Schutz, oder zum Schutz der Sozialkassen, oder beides.

Wo in dem Spektrum befinden sich andere Tätigkeiten? Bisher kommt es regelmäßig auf eine Einzelfallprüfung an, es gibt "Kriterien" oder "Merkmale" der Selbständigkeit, die eben überwiegend erfüllt sein müssen, damit jemand sozialversicherungsbefreit ist.

Zu den Kriterien gibt es einen sehr guten Wikipedia-Artikel. Was man dort lernen kann: 2003 hat sich die Rechtsprechung total geändert. Viele sind übrigens gedanklich noch auf dem Stand von vor 2003 und meinen zB, es käme drauf an, dass man mehrere Kunden hätte (was irrelevant ist, siehe unten). Die Kriterien sind laut dem Wikipedia-Artikel:

"Indizien für selbständige Tätigkeit sind:

Erbringung von Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Erbringung von vorher definierten Werkleistungen zum Festpreis und Bezahlung nach Abnahme des mangelfreien Werkes gegen Rechnung.
Auftragsbezogenes Angebot in Textform (welche Leistung in welchem Zeitrahmen zu welchem Preis) und Annahme des Angebots (etwa auf der Grundlage eines schriftlichen Rahmenvertrages).
Eigenes Haftungsrisiko für die erbrachte Dienstleistung oder das erstellte Werk und zur Absicherung dieses Risikos abgeschlossene Versicherungen. Das Risiko der Schlechtleistung trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.[18]
Eigenständige Preiskalkulation über Einkaufs- und Verkaufspreise und Wareneinkauf.
Einstellung von eigenem Personal.
Ein relativ hohes Honorar ermöglicht einer Honorarkraft die Eigenvorsorge.
Eigene Geschäftsräume.
Einsatz von Eigenkapital und eigener Arbeitsmittel.
Freie Gestaltung von Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitszeit.
Keine Abstimmung und Bezahlung von Urlaub und keine Krankmeldung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Eigene Kundenakquisition.
Eigene Werbung und Auftreten als Selbständiger in der Geschäftswelt (eigener Geschäftsbrief, Annoncen, Gewerbeanmeldung).

Je mehr jemand selbständig und unabhängig von Dritten arbeitet, umso eher liegt Selbständigkeit vor."

Jetzt kann man sich fragen, inwiefern diese Kriterien (mehrheitlich) auf einen Freelancer-Piloten ohne eigenes Flugzeug zutreffen kann. Oder ob Piloten eher vergleichbar sind mit Künstlern und Architekten oder eher mit LKW-Fahrern.

9. Mai 2024 19:32 Uhr: Von Thomas Reinhold an ingo fuhrmeister
Beitrag vom Autor gelöscht
9. Mai 2024 21:45 Uhr: Von Chris _____ an Chris _____

"noch im Jahr 2008 hatte das Bundessozialgericht in einem sehr ähnlichen Fall eines Piloten genau das Gegenteil entschieden. Die Gesetzesvorschrift in § 7 Abs. 1 SGB IV hat sich seitdem nicht verändert. Geändert hat sich nur die Rechtsauffassung der Richter."

Ist das die Intention der richterlichen Freiheit? Die machen was sie wollen.

10. Mai 2024 00:02 Uhr: Von Ingo Schmittner an Chris _____

Der Chaos-Computerclub hat eine Genossenschaft gegründet über die Freelancer abrechnen können.

Wäre vielleicht hier auch ein gangbarer Weg... Die EG schreibt dann halt die Rechnung.

10. Mai 2024 06:50 Uhr: Von Tobi K. an Ingo Schmittner

... und die Freelancer schreiben ihre Rechnung an die EG? Das ändert an der Scheinselbstständigkeit nichts und ist quasi ein Umgehungsgeschäft. Für die Beurteilung werden deutlich mehr Kriterien herangezogen (Weisungsgebundenheit, Arbeitsort, Arbeitsequipment, etc.).

Das Modell dürfte zumindest in der Luftfahrt recht viele Risiken mit sich bringen, oder?

10. Mai 2024 07:18 Uhr: Von Ingo Schmittner an Tobi K. Bewertung: +1.00 [1]

Keine Ahnung, wie das Modell genau funktioniert - bin kein Mitglied der EG, nur des CCC, daher kenne ich die aus einem Vortrag.

Die URL ist: https://wtf-eg.de/

Gibt wohl verschiedene Modelle, wie man dan das Geld dann wieder da rausbekommt.

10. Mai 2024 07:55 Uhr: Von B. S. an Ingo Schmittner Bewertung: +1.00 [1]

Der Weg über die Gründung einer Genossenschaft und Abrechnung darüber ist eine inzwischen normale "Notwehr" in vielen betroffenen Branchen und funktioniert aufgrund der besonderen Priviligierung der eG durch die "sozialen" Parteien gut. Wenn man es geschickt anstellt ist das Konstrukt auch nicht teurer und als Nebeneffekt können auch Freiberufler mit weniger betriebswirtschaftlichen Wissen vor Unheil geschützt werden. Ob das bei der speziellen Situation von Piloten funktioniert ? bleibt zu zeigen.

10. Mai 2024 09:16 Uhr: Von Markus S. an B. S. Bewertung: +2.00 [2]

Freiheitliches Denken ist der deutschen Gesellschaft leider abhanden gekommen. Der "Sozialismus" mischt überall mit, daß führt dann zu solchen Umgehungskonstrukten.

10. Mai 2024 09:25 Uhr: Von B. S. an Markus S.

Wenn es mal nur "Sozialismus" wäre, könnte ich zur Not noch damit übergangsweise leben, aber das was da gerade stattfindet ...

10. Mai 2024 09:25 Uhr: Von Yury Zaytsev an B. S.

Aber wo liegt das Problem, über eine 1-Mann UG/GmbH abzurechnen (zumindest wenn man schon eine hat)?

10. Mai 2024 09:30 Uhr: Von Markus S. an Yury Zaytsev

Unendlicher Verwaltungsaufwand, Steuerberater Pflicht, Bilanzkosten von min. 2.000€/ Jahr. Wozu?,... nur um als Pilot frei tätig zu sein???

10. Mai 2024 09:59 Uhr: Von Chris _____ an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

Planwirtschaft ist nur echt mit Bullshit-Jobs.

10. Mai 2024 10:26 Uhr: Von Tias Rob an Markus S.

Wo und für was gibt es in dem Zusammenhang eine Steuerberater-Pflicht?

10. Mai 2024 10:40 Uhr: Von Markus S. an Tias Rob Bewertung: -0.33 [1]

Für einen Jahresabschluss / Bilanz einer GmbH ist zwingend ein Steuerberater erforderlich.

10. Mai 2024 10:47 Uhr: Von Charlie_ 22 an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

Nein, wenn man das kann – dann darf man das auch selbst machen.

10. Mai 2024 11:24 Uhr: Von B. S. an Yury Zaytsev

Die Zeiten der früher mal sinnvollen Ein-Mann-GmbH sind endgültig vorbei, die schützt einen nicht mehr.

10. Mai 2024 14:27 Uhr: Von Yury Zaytsev an B. S.

Die Zeiten der früher mal sinnvollen Ein-Mann-GmbH sind endgültig vorbei, die schützt einen nicht mehr.

Genau in diese Richtung ging meine Frage. Die Verwaltungskosten muss man mir leider schon nicht mehr darlegen, aber wenn man schon eine GmbH hat und die Verwaltungskosten trägt, wo genau ist das Problem - das wollte ich etwas näher beleuchtet haben.

10. Mai 2024 15:15 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Alexander Michel Bewertung: +1.00 [1]

Ein "selbständiger" Berufspilot der in der Uniform einer Airline mit deren Flugzeug an deren Flugplan gebunden ist war doch genau genommen immer schon "Dunkelgrauzone". Diverse Konstrukte eines ehemaligen Formel 1-Weltmeisters und Flugunternehmers mit selvständigen Crews aus der Slowakei wurden schon vor Jahren zumindest hinsichtlich der Umgebung von Sozialabgaben unterbunden.

10. Mai 2024 16:48 Uhr: Von Matthias Reinacher an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Das sicherlich. Interessanter sind eher Einsätze in der Bedarfs- und Ambulanzfliegerei für verschiedene Auftraggeber...

10. Mai 2024 16:51 Uhr: Von Joachim P. an Matthias Reinacher Bewertung: +1.00 [1]

Das mit der Anzahl der Auftraggeber wird überschätzt. Jedes Verhältnis wird einzeln beurteilt. Du kannst 100 Auftraggeber haben, wenn der eine Dir Weisungen erteilt, deine Dienstpläne macht und Dir die Arbeitsmittel stellt, ist eine abhängige Beschäftigung. Kapitalgesellchaften dazwischenzuschalten, wie weiter oben angedacht, verringert das Maß der Verdächtigtkeit, fliegt einem bei einer Prüfung ebenso um die Ohren.

10. Mai 2024 16:57 Uhr: Von Chris _____ an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Genau. Das mit den mehreren Auftraggebern war der Stand bis 2003. Siehe mein Beitrag oben. Man kann mit 10 Auftraggebern scheinselbständig sein und auch mein einem einzigen Auftraggeber selbständig.


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