Ich habe mich mit der Frage Scheinselbständigkeit auch schon befassen müssen, naütrlich als Laie und auch nicht im Bereich der Fliegerei. Aber dabei was gelernt.
Es gibt typische Freelancer-Berufe wie Künstler, Musiker, Architekten usw. Auch Unternehmensberater. Für die wurden Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht geschaffen. Warum auch immer.
Und dann gibt es die typischen Scheinselbständigen wie LKW-Fahrer oder auch manche Handwerker. Wo man einen Riegel vorgeschoben hat. Zu deren Schutz, oder zum Schutz der Sozialkassen, oder beides.
Wo in dem Spektrum befinden sich andere Tätigkeiten? Bisher kommt es regelmäßig auf eine Einzelfallprüfung an, es gibt "Kriterien" oder "Merkmale" der Selbständigkeit, die eben überwiegend erfüllt sein müssen, damit jemand sozialversicherungsbefreit ist.
Zu den Kriterien gibt es einen sehr guten Wikipedia-Artikel. Was man dort lernen kann: 2003 hat sich die Rechtsprechung total geändert. Viele sind übrigens gedanklich noch auf dem Stand von vor 2003 und meinen zB, es käme drauf an, dass man mehrere Kunden hätte (was irrelevant ist, siehe unten). Die Kriterien sind laut dem Wikipedia-Artikel:
"Indizien für selbständige Tätigkeit sind:
Erbringung von Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Erbringung von vorher definierten Werkleistungen zum Festpreis und Bezahlung nach Abnahme des mangelfreien Werkes gegen Rechnung.
Auftragsbezogenes Angebot in Textform (welche Leistung in welchem Zeitrahmen zu welchem Preis) und Annahme des Angebots (etwa auf der Grundlage eines schriftlichen Rahmenvertrages).
Eigenes Haftungsrisiko für die erbrachte Dienstleistung oder das erstellte Werk und zur Absicherung dieses Risikos abgeschlossene Versicherungen. Das Risiko der Schlechtleistung trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.[18]
Eigenständige Preiskalkulation über Einkaufs- und Verkaufspreise und Wareneinkauf.
Einstellung von eigenem Personal.
Ein relativ hohes Honorar ermöglicht einer Honorarkraft die Eigenvorsorge.
Eigene Geschäftsräume.
Einsatz von Eigenkapital und eigener Arbeitsmittel.
Freie Gestaltung von Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitszeit.
Keine Abstimmung und Bezahlung von Urlaub und keine Krankmeldung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Eigene Kundenakquisition.
Eigene Werbung und Auftreten als Selbständiger in der Geschäftswelt (eigener Geschäftsbrief, Annoncen, Gewerbeanmeldung).
Je mehr jemand selbständig und unabhängig von Dritten arbeitet, umso eher liegt Selbständigkeit vor."
Jetzt kann man sich fragen, inwiefern diese Kriterien (mehrheitlich) auf einen Freelancer-Piloten ohne eigenes Flugzeug zutreffen kann. Oder ob Piloten eher vergleichbar sind mit Künstlern und Architekten oder eher mit LKW-Fahrern.