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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. Mai 2024 14:27 Uhr: Von Yury Zaytsev an B. S.

Die Zeiten der früher mal sinnvollen Ein-Mann-GmbH sind endgültig vorbei, die schützt einen nicht mehr.

Genau in diese Richtung ging meine Frage. Die Verwaltungskosten muss man mir leider schon nicht mehr darlegen, aber wenn man schon eine GmbH hat und die Verwaltungskosten trägt, wo genau ist das Problem - das wollte ich etwas näher beleuchtet haben.

10. Mai 2024 20:30 Uhr: Von B. S. an Yury Zaytsev Bewertung: +2.00 [2]

Wenn man mit dem Thema sensibel und intelligent umgeht und sich in der Öffentlichkeit nicht allzu sehr offenbart geht es schon recht gut. Leider ist in Zeiten der Unsozialen Medien das Understatement völlig unterbewertet ...

11. Mai 2024 10:05 Uhr: Von Yury Zaytsev an B. S.

Ich habe nachgeschaut und eine frische Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2023 gefunden, die einen Strich unter das Thema zieht:

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_23.html

Ich finde die Sichtweise schon kurios, weil in anderen Rechtssystemen das genau andersherum funktioniert und auch so gemeint ist. Aber so ist es hier, gut zu wissen. Wieder was gelernt, danke.

Was ich mich frage ist, ob die e.G.-Geschichte dann noch trägt, wenn es zum Massenthema wird - wenn die Form am Ende überhaupt keine Rolle spielt, das sehe ich genauso kritisch, wenn auch vielleicht viel verwickelter...

11. Mai 2024 10:52 Uhr: Von Tobi K. an Yury Zaytsev Bewertung: +1.00 [1]

Die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft war immer schon fragwürdig. Es heißt ja auch "nicht abhängig beschäftigt". Und diese Eigenschaft lässt sich nicht alleine dadurch erreichen, dass man eine GmbH zwischenschaltet. Ich finde das nicht weiter problematisch, denn wer wirklich selbstständig/Unternehmer ist, der braucht das Argument "ich habe aber eine GmbH" nicht, denn alle anderen Kriterien sprechen dafür.

Wer dauerhaft für einen Kunden arbeitet, weisungsgebunden (hinsichtlich Ausführung, Zeiten, etc.) ist, Arbeitsgerät des Kunden nutzt, etc. ist dann vermutlich eher angestellt als selbstständig. Das betrifft dann eben auch Piloten, die immer für einen "Kunden"/Arbeitgeber fliegen. Zumindest für mich als Branchenfremden hört sich das nicht so schlecht an, wenn ich an die Berichte über Billigairlines und deren Scheinselbstständige von vor ein paar Jahren denke.

11. Mai 2024 11:07 Uhr: Von Wolff E. an Tobi K. Bewertung: +1.00 [1]

Ich denke auch, das gerade die Billigairlines mit den "Scheinselbständigkeitsverträgen" dieses deutliche Urteil forciert hatten. Allerdings wäre es gut gewesen, wenn man da etwas differenzierter vorgegangen wäre und auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Piloten in Betracht gezogen hätte. Ein wohlhabender Pilot, der einfach nur Großgerät fliegen will und Stunden auf CS25 braucht oder ein verschuldeter Jung ATPLer, der dringend einen Job braucht, um sein Leben zu meistern. Klar ist das unter dem Strich schwer, dies zu trennen. Wäre aber angebracht gewesen. Ich kenne genauso einen Fall.

11. Mai 2024 11:47 Uhr: Von Chris _____ an Wolff E.

Es ist eben möglich, mit einer Tätigkeit selbständig und gleichzeitig mit einer anderen sozialversicherungspflichtig zu sein.

Ich kenne einen Fall, wo jemand über eine kleine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit gesamter Familie günstig gesetzlich krankenversichert ist, mit seiner wesentlich einträglicheren Hauptbeschäftigung aber sozialversicherungsbefreit.

(Die möglichen Krankheitsfälle betreffen natürlich beide Beschäftigungen. Aber eben nicht die Beiträge...)

Ob das mittelfristig gehen kann oder dem auch ein Riegel vorgeschoben wird, wird sich zeigen...


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