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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. Mai 2024 17:41 Uhr: Von Flieger Max L.oitfelder an Matthias Reinacher Bewertung: +2.00 [2]

Und wie soll das legal in der Praxis ablaufen? "Können Sie selbständig einen Intensivtransport aus Italien durchführen?"

"Ja, kein Problem. Ist nächste oder übernächste Woche okay? Ich hab nur weder AOC noch Flugzeug.."

10. Mai 2024 20:30 Uhr: Von B. S. an Yury Zaytsev Bewertung: +2.00 [2]

Wenn man mit dem Thema sensibel und intelligent umgeht und sich in der Öffentlichkeit nicht allzu sehr offenbart geht es schon recht gut. Leider ist in Zeiten der Unsozialen Medien das Understatement völlig unterbewertet ...

10. Mai 2024 21:49 Uhr: Von Alexander Leefmann an Ingo Schmittner

Moin,

hier muss ich widersprechen. die EG auf die du dich beziehst hat nichts mit dem Chaos Computer Club e.V. zu tun.

11. Mai 2024 09:01 Uhr: Von Hubert Eckl an Markus S. Bewertung: +2.00 [4]

Freiheitliches Denken ist der deutschen Gesellschaft leider abhanden gekommen. Der "Sozialismus" mischt überall mit, daß führt dann zu solchen Umgehungskonstrukten.

Freiheitliches Denken?? Sozialismus? Kommst grad vom FDP-Parteitag? Diese höchstrichterlichen Entscheidungen helfen den Piloten und dienen letztlich der Flugsicherheit. Bis vor einigen Jahren war es gar nicht sooo selten, daß ein Ryan-Air-Pilot als Fremdarbeiter einer luxemburgischen Firma ( an der die Biligliner beteilitgt waren) mit Fieber und verstopfter Nase ins Flugzeug stieg, weil er musste.

11. Mai 2024 10:05 Uhr: Von Yury Zaytsev an B. S.

Ich habe nachgeschaut und eine frische Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2023 gefunden, die einen Strich unter das Thema zieht:

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_23.html

Ich finde die Sichtweise schon kurios, weil in anderen Rechtssystemen das genau andersherum funktioniert und auch so gemeint ist. Aber so ist es hier, gut zu wissen. Wieder was gelernt, danke.

Was ich mich frage ist, ob die e.G.-Geschichte dann noch trägt, wenn es zum Massenthema wird - wenn die Form am Ende überhaupt keine Rolle spielt, das sehe ich genauso kritisch, wenn auch vielleicht viel verwickelter...

11. Mai 2024 10:52 Uhr: Von Tobi K. an Yury Zaytsev Bewertung: +1.00 [1]

Die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft war immer schon fragwürdig. Es heißt ja auch "nicht abhängig beschäftigt". Und diese Eigenschaft lässt sich nicht alleine dadurch erreichen, dass man eine GmbH zwischenschaltet. Ich finde das nicht weiter problematisch, denn wer wirklich selbstständig/Unternehmer ist, der braucht das Argument "ich habe aber eine GmbH" nicht, denn alle anderen Kriterien sprechen dafür.

Wer dauerhaft für einen Kunden arbeitet, weisungsgebunden (hinsichtlich Ausführung, Zeiten, etc.) ist, Arbeitsgerät des Kunden nutzt, etc. ist dann vermutlich eher angestellt als selbstständig. Das betrifft dann eben auch Piloten, die immer für einen "Kunden"/Arbeitgeber fliegen. Zumindest für mich als Branchenfremden hört sich das nicht so schlecht an, wenn ich an die Berichte über Billigairlines und deren Scheinselbstständige von vor ein paar Jahren denke.

11. Mai 2024 11:07 Uhr: Von Wolff E. an Tobi K. Bewertung: +1.00 [1]

Ich denke auch, das gerade die Billigairlines mit den "Scheinselbständigkeitsverträgen" dieses deutliche Urteil forciert hatten. Allerdings wäre es gut gewesen, wenn man da etwas differenzierter vorgegangen wäre und auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Piloten in Betracht gezogen hätte. Ein wohlhabender Pilot, der einfach nur Großgerät fliegen will und Stunden auf CS25 braucht oder ein verschuldeter Jung ATPLer, der dringend einen Job braucht, um sein Leben zu meistern. Klar ist das unter dem Strich schwer, dies zu trennen. Wäre aber angebracht gewesen. Ich kenne genauso einen Fall.

11. Mai 2024 11:47 Uhr: Von Chris _____ an Wolff E.

Es ist eben möglich, mit einer Tätigkeit selbständig und gleichzeitig mit einer anderen sozialversicherungspflichtig zu sein.

Ich kenne einen Fall, wo jemand über eine kleine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit gesamter Familie günstig gesetzlich krankenversichert ist, mit seiner wesentlich einträglicheren Hauptbeschäftigung aber sozialversicherungsbefreit.

(Die möglichen Krankheitsfälle betreffen natürlich beide Beschäftigungen. Aber eben nicht die Beiträge...)

Ob das mittelfristig gehen kann oder dem auch ein Riegel vorgeschoben wird, wird sich zeigen...

11. Mai 2024 12:23 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Thomas Reinhold

Ausbildung...hat stormy daniels eine?

Hat unsre regierung eine?

:-))

11. Mai 2024 12:30 Uhr: Von Chris _____ an ingo fuhrmeister

Ausbildung wird überschätzt. Ich stehe auf Bildung.

11. Mai 2024 12:40 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Chris _____

Dann kannst du mir bestimmt das chaos ca 1 sekunde nach dem urknall physikalisch erklären...theoretisch zumindest....ich find nix darüber....außer daß die materie draus kondensiert ist....

11. Mai 2024 12:43 Uhr: Von Michael Söchtig an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

"Ob das mittelfristig gehen kann oder dem auch ein Riegel vorgeschoben wird, wird sich zeigen..."

Das solche im Kern, sagen wir wenig sozialen, Konstellationen gar nicht gehen, sollte wohl klar sein. Letztendlich ist das ein Problem unseres historisch gewachsenen Sozialsystems. In Dänemark ist alles steuerfinanziert, da zahlt man Steuern (viele), fertig.

Bei uns dagegen gibt es ein verästeltes Konstrukt das vor lauter Schlupflöchern kreativen Gestaltungen Tür und Tor öffnet und außerdem vor allem den ehrlichen Arbeitnehmer bestraft. Zwischen 50.000 und 80000 EUR Jahresgehalt lohnt sich eine Gehaltserhöhung ja kaum, wenn von 100 EUR mehr nur 47 EUR übrig bleiben, läuft gewaltig was falsch.

Als Syndikusrechtsanwalt bin ich schön im anwaltlichen Versorgungswerk statt in der gesetzlichen Rente. Warum? Ist historisch gewachsen, sollte Anwälten eine einheitliche Versorgung geben egal ob selbständig oder angestellt, aber warum muss es dafür ein eigenes System geben? Als das Bundessozialgericht die Syndikusregelungen gekippt hat, wurde eigens das Gesetz geändert. Sitzen halt viele Juristen im Bundestag.

Ich bleibe auch bewusst freiwillig gesetzlich Krankenversichert. Auch teuer - hab aber Privatleistungen noch nicht vermisst, die hatte ich als Beamtenkind früher. Dafür habe ich später die Sicherheit in der gesetzlichen bleiben zu können.

Eigentlich gehört das System radikal vereinfacht. Trotzdem ist es richtig dass die Sozialversicherung auf Fair Play achtet. Gerade in der Luftfahrt geht es ja nicht nur um den Piloten, der als Freelancer im Zweitjob gut verdient (gibt es, keine Frage), sondern auch um den Low Hour Pilot der mit Pay to Fly irgendwo sein Typerating abstottert.

11. Mai 2024 13:12 Uhr: Von Chris _____ an ingo fuhrmeister

Es gibt dazu einen gut lesbaren und nicht gegenderten Wikipedia-Artikel.

11. Mai 2024 14:02 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Chris _____

Danke...den kannte ich nicht..

Urknällin?

Doch gegändert...:-))

14. Mai 2024 23:20 Uhr: Von Michael Höck an Hubert Eckl
Beitrag vom Autor gelöscht
16. Mai 2024 09:41 Uhr: Von Ingo Schmittner an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Gestern kam das Thema mit der Klavierlehrerin unserer Tochter ebenso auf - offenbar gibt es auch von dort entsprechenden Unmut: https://tonkuenstlerverband.de/was-wir-tun/aktuelles/37/dtkv-fordert-von-bundesarbeitsminister-hubertus-heil-moratorium-zur-scheinselbststaendigkeit

Offenbar ist diese enge Sichtweise inzwischen Linie der Rechtsprechung und nicht nur auf Piloten beschränkt :-(

16. Mai 2024 12:50 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an Ingo Schmittner

Man könnte den RPs und dem LBA vorschreiben, alle Prüfer mit einer Festanstellung ausstatten zu müssen. Oder muss der Prüfling den Prüfer einstellen?

16. Mai 2024 12:58 Uhr: Von Chris _____ an Ingo Schmittner

Bei Einzel-Instrumentalunterricht, wo es nur einen Raum und ein Instrument braucht (was der Lehrer natürlich hat), finde ich das ziemlich übertrieben, allein an den Räumlichkeiten eine Scheinselbständigkeit festzumachen. Abgesehen davon ist gerade Instrumentalunterricht oft knapp kalkuliert, ein genereller Zwang zur Sozialversicherung könnte zum Exodus der Musikschulen führen. Die sich sowieso alle nur schwer über Wasser halten.

16. Mai 2024 13:01 Uhr: Von Chris _____ an Mich.ael Brün.ing

>> Man könnte den RPs und dem LBA vorschreiben, alle Prüfer mit einer Festanstellung ausstatten zu müssen. Oder muss der Prüfling den Prüfer einstellen?

Einstellen nicht, aber bezahlen. Und dann mit Nebenkosten. Ich fände das also eine ganz schlechte Idee. Zumal der Prüfer wirklich freiberuflich (und nebenberuflich) tätig ist.

16. Mai 2024 18:44 Uhr: Von Patrick Lienhart an Chris _____

Also der Fluglehrer der laut OM der Schule "weisungsgebunden" lehrt muss angestellt sein.

Der Prüfer der laut FCL prüft hat hingegen alle Freiheiten und ist "wirklich" selbstständig?

16. Mai 2024 18:54 Uhr: Von Joachim P. an Patrick Lienhart Bewertung: +1.00 [1]

Fluglehrer sehe ich nicht so kritisch. Dass man an Prozese (OM) gebunden ist, stellt m.E. kein Problem dar. Das hast Du auch in anderen Freelance-Tätigkeiten. Es geht um Arbeitsmittel, Arbeitsort und Arbeitszeiten. Ein FI, der mit seinem (gut gekühlten) iPad fliegt und direkt mit den Schülern Termine, Orte und Programm ausmacht, sehe ich da eine Stufe unproblematischer als den Executive-Charter-Piloten, der einen Dienstplan hat, und mit den Jeppesen Charts aufm Company iPad vorgegebene Legs abfliegt.

16. Mai 2024 19:19 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an Joachim P.

Was ist mit dem Programmierer, der aus Sicherheitsgründen auf den Servern seines Kunden arbeiten muss? Der nur einen Laptop mit Webzugang und RDP-Client besitzt und sonst keinerlei Arbeitsmittel oder -räume?

Was mit dem Schauspieler, der dem Regisseur selbst für jeden Satz mit Mimik weisungsgebunden ist?

16. Mai 2024 19:30 Uhr: Von Joachim P. an Mich.ael Brün.ing

Also bei dem Programmiererbeispiel geht bei der Freelancer Checkliste des Auftraggebers die Alarmglocke an, wenn der Programmierer sie ausfüllt. Die Checklisten sind alle ähnlich. Weiß aber nicht wie damit umgegangen wird, wenn die Kriterien tlw nicht erfüllt werden. Der AG steht in der Haftung, nicht der Freelancer. Übers Schauspielern weiß ich nix.

16. Mai 2024 20:42 Uhr: Von Tobi K. an Mich.ael Brün.ing

Den Programmierer-Fall kenne ich aus eigener Erfahrung. Konkret ging es um einen so einen Fall und da spielen weitere Themen eine wichtige Rolle: ist der Freelancer nur für diesen einen Kunden tätig und bewirbt er seine Leistungen "wie ein Unternehmen", etc.

Aber gerade da wird es im IT-Bereich oft schwierig und das von Joachim angesproche Risiko wird immer mehr outgesourced, in dem zwischengeschaltete Agenturen wie Hays die Abrechnung übernehmen und teilweise Personen sogar fest einstellen (wenn sie jemanden finden)

16. Mai 2024 21:50 Uhr: Von Chris _____ an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +2.00 [2]

Die Unterscheidung zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung wird anhand zahlreicher "Merkmale" getroffen, und sie ist oft eine Einschätzungsfrage. Nicht schwarz-weiß. Wo kämen wir da hin, wenn es plötzlich Rechtssicherheit in Deutschland gäbe? Das könnte ja die Richter verunsichern...

Siehe meine Ausführungen oben.

"Weisungsgebunden" ist arbeitsrechtlich sicher nicht der juristisch korrekte Begriff für den Grund, wegen dessen ein Schauspieler den korrekten Text rezitiert.

Auch gibt es den §7a SGB, mit dem man den Status (auch vorab) klären kann. (Man muss nur viel Geduld haben...).


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