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IFR & ATC | CB-IFR mit N-zugelassenem Flugzeug  
14. April 2024 09:07 Uhr: Von Marc Hanefeld 

Liebe Forums-Mitglieder,

ich bin PPL-Inhaber mit SEP, MEP sowie FI(A) und Miteigner auf einer PA39 Turbo Twin Comanche mit N-Registrierung. Mein nächstes Ziel wäre die IFR-Berechtigung. Allerdings stellt sich mir eine spezielle Frage:

Man kann ja 30 Stunden der Ausbildung im Verein oder mit einem beliebigen IFR-Lehrer auf eigenem Flugzeug absolvieren, sofern man eine Flugschule findet, die bereit ist, nur die "restlichen" Stunden zu schulen. Ich weiß bereits, dass man für IFR-MEP dann 45 Stunden benötigt. Und ich weiß auch, dass ich trotz meiner Foreign-Validation für die US-PPL mit Eintrag von CB-IR zusätzlich eine amerikanische Prüfung benötige (written exam, wohl nur in den USA möglich), um außerhalb von Deutschland IFR mit der N-zugelassenen Maschine zu fliegen.

Wir haben im Verein einen IFR-FI/FE, der mich ausbilden könnte. Die entscheidende Frage ist aber: Kann ich damit rechnen, dass eventuell auf unserer eigenen Maschine geflogenen Stunden für die IR-Berechtigung anerkannt würden? Wenn nicht, habe ich auch keine Problem, 30 Stunden auf Vereins-Maschinen zu fliegen und den Rest in der Schule. Mir geht es nur darum, ob ich überhaupt meine eigene Plattform nutzen könnte, um auch gleich für die spätere Praxis Schulungs-Erfahrung darauf zu sammeln.

Weiß jemand hier, wie die Lage ist? Falls das schon intensiv diskutiert wurde, bitte ich um Entschuldigung. Meine Suchen hier haben entweder kein Ergebnis oder gefühlt 1 Milliarde mit anderen Schwerpunkten erbracht.

Danke im voraus und viele Grüße
Marc Hanefeld

14. April 2024 09:22 Uhr: Von Tobias Schnell an Marc Hanefeld Bewertung: +2.00 [2]

Du kannst die "freien" Stunden für den CB-Weg zum IR auch auf einer N-reg-Maschine fliegen. Ein EASA-FI/IRI darf Dich dann allerdings nur innerhalb von Deutschland [1] ausbilden, wenn er nicht auch zusätzlich eine US-Lizenz mit Lehrberechtigung besitzt.

[1] Bzw. in dem Land, von dem seine Lizenz ausgestellt worden ist

14. April 2024 09:35 Uhr: Von Uwe Kaffka an Tobias Schnell

Wie oben schon erwähnt, kannst du den freien Teil auf N-Reg machen. Ich bin sogar die Prüfung auf der N-Reg geflogen und das mit LBA Prüfer. Der Prüfer muss nur die entsprechenden Berechtigungen besitzen. So lange ihr in "D" bleibt ist das aber egal.

Irgendwo gibt es in PuF auch einen Artikel dazu.

14. April 2024 12:36 Uhr: Von Marc Hanefeld an Tobias Schnell

Super! Vielen herzlichen Dank für die Information!

14. April 2024 12:37 Uhr: Von Marc Hanefeld an Uwe Kaffka

Vielen, vielen Dank! Ihr habt mir beide echt weitergeholfen!

14. April 2024 21:13 Uhr: Von Christoph Winter an Marc Hanefeld

Hallo Marc,

auch die ATO-Phase kann mit einem N-reg Flieger gemacht werden. Zwar nicht in Deutschland, aber es geht in der Regel halbwegs unkompliziert.

Wir arbeiten mit einer ATO zusammen, die das möglich macht. Bei konkretem Interesse, melde dich einfach gerne: https://roxta-air.com

15. April 2024 16:13 Uhr: Von Nicolas Nickisch an Marc Hanefeld

Ich hatte eine ähnliche Situation

die Flugschule wollte die freien Stunden zunächst nicht auf dem N-reg Flieger zulassen.

Wohl primär weil die US.Flieger keine Ausrüstungsliste las Teil des POH haben.

Jan Brill konnte da argumentativ was beisteuern; anschließend war die Flugschule mit einem handy-Photo des Panels zufrieden um die notwendige Ausrüstung zu belegen.

Die übrigen Stunden wurden dann auf einer DA40 der Flugschule absolviert -was zusätzlich die Komplikationen Glas cockpit und single-lever eingebracht hat.

Die Überlegung den US-Flieger in der Flugschule zu registrieren und auch die 10h darauf zu machen hätten jeden vernünftigen Rahmen gesprengt. Wir hatten überlegt, dass sich die Kosten dafür ab dem 6. Schüler rechnen würden.

15. April 2024 21:40 Uhr: Von Joachim P. an Nicolas Nickisch Bewertung: +2.00 [2]

Hängt von der ATO ab. Bei Christoph rechnet sich es ab dem nullten Aspiranten(m/w/d). Hab meinen Flieger für 5h IRI rein, andere den Vereinsflieger für 10h CB-IR...


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