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UL-Stunden sind für die Verlängerung der Klassenberechtigung SEP anrechenbar. Daher war meine Frage, ob man die 150 Flugstunden pre-CPL auch auf UL fliegen könnte. Die Anfrage kam nun beantwortet vom LBA zurück:
[...] im Rahmen eines modularen CPL-Lehrgangs müssen Bewerber um eine CPL-Lizenz gemäß Anlage 3 E Nr. 3 a) der VO (EU) Nr. 1178/2011 vor Beginn der Flugausbildung 150 Stunden Flugzeit absolviert haben. Eine Anrechnung von Flugzeiten auf diese 150 Stunden ist nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen möglich.
Flugstunden, die auf einem Ultraleichtflugzeug geflogen wurden, können jedoch nicht auf die 150 Stunden angerechnet werden, da diese nicht im Gültigkeitsbereich der VO (EU) Nr. 1178/2011 miterfasst werden. [...]
Ich lese daraus, dass es deshalb nicht möglich ist, weil es schlicht nicht definiert wurde, es wurde aber auch nicht ausgeschlossen. Meine Frage an Menschen mit jurisdiktionären Fähigkeiten: Gäbe es eine Möglichkeit, eine Definition in die Legislative einfließen zu lassen (per Antrag o.Ä.)?
Nach meiner Meinung besteht kein großer Unterschied, ob ich die Stunden E-registriert auf einer 700kg Katana fliege oder M-registriert auf einem 600kg UL. Häufig macht es ökonomisch, von der Charterverfügbarkeit her sowie auch ökologisch schon einen Unterschied. Für mich ist es mittlerweile egal, aber für zukünftige CPL/ATPL-Aspiranten wäre es ein Zugewinn.
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Gäbe es eine Möglichkeit, eine Definition in die Legislative einfließen zu lassen (per Antrag o.Ä.)?
Ja, die gibt es. Du kannst mit Deiner Interessensvertretung bei der EASA (IAOPA Europa oder - derzeit allerdings mit vielen Vakanten Positionen - DAeC/European Air Sports) die Vorschläge in die Advisory Bodies einbringen. Damit können die Themen bei den kommenden Gesetzgebungsprozessen direkt berücksichtigt werden.
Du kannst als Bürger der EU (bzw. eines EASA-Member states) auch ein Rulemaking Proposal selber ausarbeiten und eingeben. Dabei gilt: je besser begründet und je besser die objectives der EASA berücksichtigt werden, desto besser eine positive Umsetzung. https://www.easa.europa.eu/en/document-library/rulemaking-programmes/rulemaking-proposal
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Ich lese daraus, dass es deshalb nicht möglich ist, weil es schlicht nicht definiert wurde, es wurde aber auch nicht ausgeschlossen
UL's sind nicht im Scope der EASA Basic Regulation und damit auch nicht von Teil-FCL. Eine Anrechenbarkeit für irgendeine Forderung von Teil-FCL muss also explizit eingeschlossen werden, so wie man es für SEP-Klassenberechtigungen und LAPL-recency in den AMC's getan hat. In Appendix 3 (CPL-Kurse) ist das leider nicht der Fall. Spanndenderweise kann man beim modularen CPL 10 Stunden Segelflug-PIC anrechnen, vom UL aber gar nichts.
Malte hat die Möglichkeiten, hier eine Änderung zu erwirken ja schon beschrieben.
Nebenbemerkung: Für die Verlängerung der Klassenberechtigungen SEP und die LAPL-Gültigkeitsbedigungen kann man für die nötigen Flugstunden UL-Zeit anrechnen, nicht aber für die geforderten Starts und Landungen. Augen auf, gerade beim LAPL, wo das niemand prüft, bevor was passiert...
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Echt? Das müssste aber eigentlich doch auch ein oversight sein, oder? Unglaublich…
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Das müssste aber eigentlich doch auch ein oversight sein, oder?
Klingt nicht so - es wird zwei Mal ausdrücklich hervorgehoben:
All hours flown on aeroplanes or sailplanes that are subject to a decision as per Article 2(8) of the Basic Regulation or that are specified in Annex I to the Basic Regulation should count in full towards fulfilling the hourly requirements of points FCL.140.A, FCL.140.S, and FCL.740.A(b)(1)(ii)
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Nach meiner Meinung besteht kein großer Unterschied, ob ich die Stunden E-registriert auf einer 700kg Katana fliege oder M-registriert auf einem 600kg UL
Das ist sicher richtig - nur gibt es keine Klasse "600kg UL". UL-Zeit kann alles sein, von eben jener 600kg Breezer bis zu einem Trike. Und da ist der Unterwschied dann im Zweifellsfall schon groß...
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UL-Zeit kann alles sein, von eben jener 600kg Breezer bis zu einem Trike
So doof sind die Rulemaker nun auch nicht, dass sie nicht wüssten, wie da zu differenzieren ist. Aus den Regeln zur Anrechnung der Zeiten bei SEP/LAPL:
All hours flown on aeroplanes or sailplanes [...] should count in full towards fulfilling the hourly requirements [...] under the following conditions: (a) the aircraft matches the definition and criteria of the respective Part-FCL aircraft category, class, and type ratings [...]
Da fällt ein Trike nicht drunter, eine Breezer schon.
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Meines Wissens kannst du dir aber bis zu 30 TMG Stunden anrechnen lassen (z.B. mit der kleinen Schwester der Katana, der HK36). Da du nach der PPL-Ausbildung sicher >50 Stunden hast, hilft das schon sehr.
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Ja, wobei die Qualität der Ausbildung keineswegs darunter leiden würde, wenn man diese Stunden auf 150 erhöhte. Prüfungsflüge etc. müssen ja trotzdem noch bestanden werden, auch wenn man die meisten der 150 h bei Stender Latte erfolgen hätte.
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Meines Wissens kannst du dir aber bis zu 30 TMG Stunden anrechnen lassen
Es sind leider nur 10 Stunden...
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Sorry, du hast natürlich Recht, es sind 10 TMG Stunden für 150 Stunden und 30 TMG Stunden für 200 Stunden, also um sich für die Ausbildung anmelden zu können, hilft das nur bedingt. Ich frage mich, wo das eigentlich in Part-FCL steht, ich habe die Zahlen im Skill Test Report Form nachgeschaut...
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Ich frage mich, wo das eigentlich in Part-FCL steht
Im Appendix 3 "Training courses for the issue of a CPL and an ATPL"
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