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Luftrecht und Behörden | Rechtlicher Hintergrund Wetterstationen + Funk  
14. Juli 2023: Von Tobi K. 

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Wetterstationen an Verkehrslandeplätzen und frage mich, ob jemand von euch eine Idee hat, wo/wie diese Themen rechtlich geregelt sind:

  • Flugplatz-Wetter wird auf der Website angezeigt
    • Müssen die Daten aus "zertifizierten" Geräten stammen? Wenn ja, wo ist das geregelt?
  • Flugplatz-Wetter (Wind, QNH) wird automatisch über Funk angesagt
    • Darf ein "Band" bzw. ein Gerät selbstständig funken? Wo ist das geregelt?
    • Hintergrund: kenne mehrere Plätze, die automatisch in Intervallen den Wind/QNH/Piste durchsagen
  • Flugplatz-Wetter (Wind, QNH) wird vom Turm über Funk angesagt
    • Auch hier wieder die Frage: müssen diese Informationen aus einem "zertifizierten" Gerät stammen?
  • METAR: wer ist für den Betrieb der Wetterstationen verantwortlich und welche genauen Anforderungen an diese Wetterstationen existieren?
  • Funk allgemein: wenn man den Platz-Funk (Z.B. Pilot meldet sich zur Landung/Abflug an) nun "abgreifen" und automatisiert verarbeiten wollen würde, welche Rechtsgrundlagen müsste man dabei beachten?

Bin gespannt auf euren Input!

LG,
Tobi

14. Juli 2023: Von Mark Juhrig an Tobi K. Bewertung: +4.00 [4]

Hallo Tobi,

hier ein wenig Input zu deinen Punkten.

Vorab: ich habe für EDFO ein Wetteransage- und Beleuchtungssteuerungsystem gebaut. Vorhar hatten wir ein System von der Fa. EFB-Systems (die Firma gibt es inzwischen nicht mehr) gekauft, das war aber Schrott und wir haben es zurückgegeben und nur den verwendeten Wettersensor (PN: 4.9201.00.000) der Fa. Thies behalten. Der Sensor ist echt klasse. Mein System basiert auf einem Arduino UNO + RS485-Shield, MP3-Ausgabe+SD-Karten-Shield, Relais-Shield , sowie einem Becker AR6201 Funkgerät (das Becker hat einen Squelch-Ausgang worüber der Arduino erkennen kann, dass jemand sendet). Das System ist seit Anfang 2021 in Betrieb. Neben dem Arduino hört noch ein Raspberry Pi die RS485-Daten vom Wetter-Sensor und erzeugt eine Webseite mit den Wetterdaten (diese ist jedoch nicht öffentlich und steht nur Vereinsmitgliedern zur Verfügung, aus Kapazitätsgründen des Pi).

  • Flugplatz-Wetter wird auf der Website angezeigtMüssen die Daten aus "zertifizierten" Geräten stammen? Wenn ja, wo ist das geregelt?
    ==>das ist nirgens geregelt. Jeder kann eine private Wetterstation betreiben und die Daten publizieren.

  • Flugplatz-Wetter (Wind, QNH) wird automatisch über Funk angesagtDarf ein "Band" bzw. ein Gerät selbstständig funken? Wo ist das geregelt?
    ==>hierzu habe ich nichts gefunden, was die verbietet aber auch nichts was es erlaubt. Wir machen es in EDFO einfach.

  • Hintergrund: kenne mehrere Plätze, die automatisch in Intervallen den Wind/QNH/Piste durchsagen
    Flugplatz-Wetter (Wind, QNH) wird vom Turm über Funk angesagtAuch hier wieder die Frage: müssen diese Informationen aus einem "zertifizierten" Gerät stammen?
    ==>viele Flugleiter übermitteln ein QHN und sagen dann "nicht zertifiziertes QHN 1xxx).

  • METAR: wer ist für den Betrieb der Wetterstationen verantwortlich und welche genauen Anforderungen an diese Wetterstationen existieren?
    ==>das wird im ICAO Annex 3, ATTACHMENT A. OPERATIONALLY DESIRABLE ACCURACY OF MEASUREMENT OR OBSERVATION geregelt (Pressure value QNH, QFE: ±0.5 hPa). Bei ±0.5 hPa muss man schon sehr regelmäßig "nachjustieren". Weiterhin braucht man laut ICAO eine Luftdruckmessung die in zehntel hPa-Schritten misst. Der gemessene Wert wird dan für das METAR gerundet.
  • Funk allgemein: wenn man den Platz-Funk (Z.B. Pilot meldet sich zur Landung/Abflug an) nun "abgreifen" und automatisiert verarbeiten wollen würde, welche Rechtsgrundlagen müsste man dabei beachten?
    ==>wie beim 2. Punkt.

Flieg mal nach Michelstadt (Landegebühr gibt es nicht, sie darf aber gerne auf freiwillierger Basis über AEROPS entrichtet werden) und hör dir unsere Wetteransage an.

14. Juli 2023: Von Christian Vohl an Tobi K.
Hi Tobi,
Wetterstationen an Landeplätzen mit IFR-Zulassung müssen mit vom DWD zertifizierten AWOS Stationen, Fa. Vaisalla ist da sehr gefragt, zugelassen sein.
Der DWD sucht sogar die geeignetste Stelle am Flugplatzgelände aus.
Nur die AFISOS mit dem entsprechenden Wetterbeobachterlehrgang dürfen die Wetterinfos weitergeben.
14. Juli 2023: Von Johannes König an Mark Juhrig

Das mit dem Flugfunk ist leider etwas komplizierter. Flugfunk unterliegt in Deutschland und einigen anderen Ländern (z. B. Österreich) dem Fernmeldegeheimnis und darf daher nicht aufgezeichnet öffentlich verfügbar gemacht werden. Dieser Hinweis findet sich u. a. auf jedem ausgestelten BZF/AZF. Eine automatisierte Verarbeitung, um zum Beispiel PCL (Pilot controlled lighting) bereitzustellen, ist möglich.

Dort, wo das Mithören/Mitschneiden erlaubt ist, hat liveatc.net eine sehr gute - fast weltweite - Abdeckung.

----
Edit: Präzisiert. Aufzeichnen ist möglich, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist. Das wird z. B. in jeder Kontrollzone und auf Radar/FIS gemacht. Problematisch ist das zur Verfügung stellen gegenüber Dritten, nicht am Luftverkehr beteiligten Personen.

14. Juli 2023: Von Andy W ✈️ an Tobi K.

Funk allgemein: wenn man den Platz-Funk (Z.B. Pilot meldet sich zur Landung/Abflug an) nun "abgreifen" und automatisiert verarbeiten wollen würde, welche Rechtsgrundlagen müsste man dabei beachten?

Neben der Genehmigung der Anlage durch die Bundesnetzagentur dürfte das größte Problem in §5 TTDSG zu finden sein: (1) Mit einer Funkanlage (§ 3 Absatz 1 Nr 1 des Funkanlagengesetzes) dürfen nur solche Nachrichten abgehört oder in vergleichbarer Weise zur Kenntnis genommen werden, die [...] für die Allgemeinheit oder für einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind.

Somit dürftest du wohl Volmet oder ATIS abhören und aufzeichnen dürfen. Auch die ADS-B Empfänger argumentieren erfolgreich damit unadressierte "Broadcast" zu empfangen. Jedoch den kompletten Funk am Platz mitzuschneiden wirst du nicht damit rechtfertigen können...

15. Juli 2023: Von Mike G. an Christian Vohl Bewertung: +1.00 [1]

Tja, aufgrund dieser Afiso-Spinnerei bleiben nur 2 Wahlmöglichkeiten: Normaler günstiger flugleiterloser Betrieb oder ein Anflugverfahren mit teurem und vollkommen sinnlosen Afiso-Nichtstuern (Flugleiter 2.0), die keiner braucht und will. Beides zusammen - also der sinnvolle Normalfall - geht im Freilzuftzirkus nicht. Also gibt es auch keine normalen "Öffnungszeiten" mit IFR-Anflug. Die Schildbürger beneiden diesen staatlich verordneten Unfug. Die Afiso-Abschaffung wäre gleich die nächste dringende Baustelle für die Aopa auf dem Wege ein privates Flugzeug hierzulande irgendwann einmal normal benutzen zu können. So macht das alles keinen Sinn und das nicht diskriminierte Auto ist meist die bessere Wahl. Mal sehen wann die Verkehrsleiterpflicht samt Hauptverkehrsbuch kommt....

15. Juli 2023: Von Tobi K. an Mike G.

Hallo zusammen,

danke für euren wirklich umfangreichen Input! Zusammengefasst heißt das also:

  • Wetterstation muss bei VLP und SLP ohne IFR nicht zertifiziert sein, Disclaimer macht Sinn (QNH "nicht bestätigt" oder "nicht zertifiziert" höre ich auch öfters im Funk)
  • Das verarbeiten des Platz-Funks ist aus meiner Sicht nicht widersprüchlich zum TTDSG, wenn die Verarbeitung für den Platz selbst erfolgt (da der Platz ja der Empfänger ist der Nachricht ist). Andernfalls wäre z.B. keine Lichtsteuerung möglich
  • Das automatisierte Senden von Funknachrichten (Wetter) wird ebenfalls praktiziert, wenn ich das richtig interpretiere existiert keine eindeutige rechtliche Regelung dazu

LG,
Tobi


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