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14. Juli 2023: Von Andy W ✈️ an Tobi K.

Funk allgemein: wenn man den Platz-Funk (Z.B. Pilot meldet sich zur Landung/Abflug an) nun "abgreifen" und automatisiert verarbeiten wollen würde, welche Rechtsgrundlagen müsste man dabei beachten?

Neben der Genehmigung der Anlage durch die Bundesnetzagentur dürfte das größte Problem in §5 TTDSG zu finden sein: (1) Mit einer Funkanlage (§ 3 Absatz 1 Nr 1 des Funkanlagengesetzes) dürfen nur solche Nachrichten abgehört oder in vergleichbarer Weise zur Kenntnis genommen werden, die [...] für die Allgemeinheit oder für einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind.

Somit dürftest du wohl Volmet oder ATIS abhören und aufzeichnen dürfen. Auch die ADS-B Empfänger argumentieren erfolgreich damit unadressierte "Broadcast" zu empfangen. Jedoch den kompletten Funk am Platz mitzuschneiden wirst du nicht damit rechtfertigen können...


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