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14. Juli 2023: Von Mark Juhrig an Tobi K. Bewertung: +4.00 [4]

Hallo Tobi,

hier ein wenig Input zu deinen Punkten.

Vorab: ich habe für EDFO ein Wetteransage- und Beleuchtungssteuerungsystem gebaut. Vorhar hatten wir ein System von der Fa. EFB-Systems (die Firma gibt es inzwischen nicht mehr) gekauft, das war aber Schrott und wir haben es zurückgegeben und nur den verwendeten Wettersensor (PN: 4.9201.00.000) der Fa. Thies behalten. Der Sensor ist echt klasse. Mein System basiert auf einem Arduino UNO + RS485-Shield, MP3-Ausgabe+SD-Karten-Shield, Relais-Shield , sowie einem Becker AR6201 Funkgerät (das Becker hat einen Squelch-Ausgang worüber der Arduino erkennen kann, dass jemand sendet). Das System ist seit Anfang 2021 in Betrieb. Neben dem Arduino hört noch ein Raspberry Pi die RS485-Daten vom Wetter-Sensor und erzeugt eine Webseite mit den Wetterdaten (diese ist jedoch nicht öffentlich und steht nur Vereinsmitgliedern zur Verfügung, aus Kapazitätsgründen des Pi).

  • Flugplatz-Wetter wird auf der Website angezeigtMüssen die Daten aus "zertifizierten" Geräten stammen? Wenn ja, wo ist das geregelt?
    ==>das ist nirgens geregelt. Jeder kann eine private Wetterstation betreiben und die Daten publizieren.

  • Flugplatz-Wetter (Wind, QNH) wird automatisch über Funk angesagtDarf ein "Band" bzw. ein Gerät selbstständig funken? Wo ist das geregelt?
    ==>hierzu habe ich nichts gefunden, was die verbietet aber auch nichts was es erlaubt. Wir machen es in EDFO einfach.

  • Hintergrund: kenne mehrere Plätze, die automatisch in Intervallen den Wind/QNH/Piste durchsagen
    Flugplatz-Wetter (Wind, QNH) wird vom Turm über Funk angesagtAuch hier wieder die Frage: müssen diese Informationen aus einem "zertifizierten" Gerät stammen?
    ==>viele Flugleiter übermitteln ein QHN und sagen dann "nicht zertifiziertes QHN 1xxx).

  • METAR: wer ist für den Betrieb der Wetterstationen verantwortlich und welche genauen Anforderungen an diese Wetterstationen existieren?
    ==>das wird im ICAO Annex 3, ATTACHMENT A. OPERATIONALLY DESIRABLE ACCURACY OF MEASUREMENT OR OBSERVATION geregelt (Pressure value QNH, QFE: ±0.5 hPa). Bei ±0.5 hPa muss man schon sehr regelmäßig "nachjustieren". Weiterhin braucht man laut ICAO eine Luftdruckmessung die in zehntel hPa-Schritten misst. Der gemessene Wert wird dan für das METAR gerundet.
  • Funk allgemein: wenn man den Platz-Funk (Z.B. Pilot meldet sich zur Landung/Abflug an) nun "abgreifen" und automatisiert verarbeiten wollen würde, welche Rechtsgrundlagen müsste man dabei beachten?
    ==>wie beim 2. Punkt.

Flieg mal nach Michelstadt (Landegebühr gibt es nicht, sie darf aber gerne auf freiwillierger Basis über AEROPS entrichtet werden) und hör dir unsere Wetteransage an.

14. Juli 2023: Von Johannes König an Mark Juhrig

Das mit dem Flugfunk ist leider etwas komplizierter. Flugfunk unterliegt in Deutschland und einigen anderen Ländern (z. B. Österreich) dem Fernmeldegeheimnis und darf daher nicht aufgezeichnet öffentlich verfügbar gemacht werden. Dieser Hinweis findet sich u. a. auf jedem ausgestelten BZF/AZF. Eine automatisierte Verarbeitung, um zum Beispiel PCL (Pilot controlled lighting) bereitzustellen, ist möglich.

Dort, wo das Mithören/Mitschneiden erlaubt ist, hat liveatc.net eine sehr gute - fast weltweite - Abdeckung.

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Edit: Präzisiert. Aufzeichnen ist möglich, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist. Das wird z. B. in jeder Kontrollzone und auf Radar/FIS gemacht. Problematisch ist das zur Verfügung stellen gegenüber Dritten, nicht am Luftverkehr beteiligten Personen.


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