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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. Juli 2023: Von Johannes König an Mark Juhrig

Das mit dem Flugfunk ist leider etwas komplizierter. Flugfunk unterliegt in Deutschland und einigen anderen Ländern (z. B. Österreich) dem Fernmeldegeheimnis und darf daher nicht aufgezeichnet öffentlich verfügbar gemacht werden. Dieser Hinweis findet sich u. a. auf jedem ausgestelten BZF/AZF. Eine automatisierte Verarbeitung, um zum Beispiel PCL (Pilot controlled lighting) bereitzustellen, ist möglich.

Dort, wo das Mithören/Mitschneiden erlaubt ist, hat liveatc.net eine sehr gute - fast weltweite - Abdeckung.

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Edit: Präzisiert. Aufzeichnen ist möglich, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist. Das wird z. B. in jeder Kontrollzone und auf Radar/FIS gemacht. Problematisch ist das zur Verfügung stellen gegenüber Dritten, nicht am Luftverkehr beteiligten Personen.


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