Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Luftrecht und Behörden | Medical, wenn die lizenzführende Behörde nicht in Deutschland ist  
27. Oktober 2022: Von Patrick Whiskey Echo Yankee 

Moin,

aufgrund fortschreitendenden Alters läuft mir in einigen Wochen das letzte Medical mit 5 Jahren Gültigkeit ab. Das ist tragisch, aber nicht zu ändern.

Ich habe aber einige Fragen zum Ablauf. Bisher habe ich aufgrund des 5-Jahres-Zyklus noch nicht so viel Erfahrung darin, neue Medicals zu bekommen.

Mein erstes Medical Class II habe ich 2012 erworben, kurz bevor ich als Flugschüler in die USA zum Erwerb der EASA PPL Lizenz ging. Das war vor dem Brexit ja so möglich, die lizenzführende Behörde/Competent Authority war dann die UK CAA. Das Medical habe ich damals in UK gemacht - insofern alles easy, da im gleichen Land.

Das zweite Mal war dann 2017 - beim einem Fliegerarzt in Düsseldorf. Auch das war unkompliziert. Er hat mir ein deutsches Medical ausgestellt, was dann mit den entsprechenden Formularen von der UK CAA anerkannt wurde.

Im Zuge des Brexit bin ich mit meiner Lizenz nach Malta umgezogen. Transport Malta hat in dem Zuge das dann aktuelle Medical (das deutsche) in ein maltesisches Medical umgewandelt, welches ich aktuell noch habe.

Zum weiteren Ablauf bin ich nun unsicher:

  • Kann ich einfach wieder ein deutsches Medical machen lassen, so wie 2017? Oder was ist heute/in Bezug auf Malta anders? Warum musste Malta im Rahmen des SOLI-Transfers überhaupt das deutsche in ein maltesisches umwandeln?
  • Oder muss mir mein deutscher Fliegerarzt um die Ecke ein maltesisches Medical ausstellen? Kann er das?
  • Brauche ich noch einmal eine initiale Augenuntersuchung separat vom Augenarzt?

Leider erreiche ich seit Tagen niemanden bei Transport Malta, der dazu etwas sagen kann - weder per Email noch per Telefon. Im Rahmen des SOLI/Brexit-Prozesses ware das immer super, aktuell ist da in der Kommunikation der Wurm drin.

Der Fliegerarzt, den ich mir ausgeguckt habe (den ich noch nicht persönlich kenne, da ich zwischenzeitlich auch umgezogen bin) sagt, ich müsste vorab zum Augenarzt. Das ist mir neu, ich meine, weder 2012 noch 2017 vor dem Besuch beim AME beim Augenarzt gewesen zu sein und da einen Termin zu bekommen ist ja auch nicht ganz trivial...

Any thoughts?

27. Oktober 2022: Von Albrecht Lepple an Patrick Whiskey Echo Yankee

Wohne seit Jahren in Frankreich, mit deutschem EASA PPL-SEP(L). Ich habe diverse schweizer und französische Fliegerärzte / Medicals durchlaufen, ohne Probleme. Der Fliegerarzt schickt meines Wissens jedesmal einen Datenbogen ans LBA, ich muss mich da um nichts kümmern.

Solange du ein Medical von einem EASA Fliegerarzt bekommst, sollte das Land keine Rolle spielen.

27. Oktober 2022: Von Theo Voss an Patrick Whiskey Echo Yankee

Ich habe meine Lizenz in Deutschland und ein Medial aus Österreich (von einem AustroControl AME) und kenne etliche Piloten, bei denen das ebenfalls so ist. Manchmal mühsam ist, dass der AME das Medical in seiner nationalen Denke gern vergisst an deine lizenzführende Behörde zu schicken. Ist mir ein mal passiert, seit dem achte ich beim AME darauf und schon gehts prima.

27. Oktober 2022: Von Horst Metzig an Patrick Whiskey Echo Yankee

Eigentlich sollte man das Medical in dem Land machen, im welchen die Lizenz ausgestellt wurde.

Malta ist nicht gerade für Deutsche um die Ecke. Nachteil einer in Deutschland ausgestellten Lizenz sind die unverhältnismässig lange Wartezeiten bei dem LBA, wenn der Fliegerarzt per EU Gesetze zu einer Konsultation oder Verweis verpflichtet ist. Beispielsweise, wenn bei einer deutschen Lizenz der französische Fliegerarzt infolge eine Erkrankung zu einer Konsultation/Verweis verpflichtet ist, muss dieser das nach Deutschland bei dem LBA mitteilen, und der Pilot kommt in die endlos dauernden fliegerärztlichen Warteschleife.

Man sollte die Lizenz in solche Länder ausflaggen/auslagern, wo auch eine zeitnahe kurzfristige Bearbeitsungszeit bei Konsultationen/fliegerärztliche Verweise durchführbar ist.

27. Oktober 2022: Von Tim Harris an Patrick Whiskey Echo Yankee

Centreline Gatwick macht auch EASA Medical (Überwachende Behörde ist Austrocontrol). Vielleicht da hingehen, die kennen sich aus.

28. Oktober 2022: Von Ulrich Dr. Werner an Patrick Whiskey Echo Yankee Bewertung: +3.00 [3]

Guten Tag

Rein nach der Verordnung kann jeder AME mit Zulassung einer zuständigen Landesbehörde die Wiederholungsuntersuchung durchführen. Wenn es keine Auflage SIC im vorhandenen Zeugnis gibt, braucht er keine Kontaktaufnahme mit der Behörde durchführen und kann die Untersuchung eigenverantwortlich abschließen.

Die Augenuntersuchung wird durch VO(EU) MED.B.070 a) 2. i) vorgegeben. In einem einfachen Fall kann der AME diese, in der Verordnung "Routineuntersuchung" genannte Untersuchung, selber durchführen. Diese Routineuntersuchung bedarf aber einiger Untersuchungsgeräte, die nicht jeder AME hat. In solchen Fällen wird dann typischerweise ein Facharztbefund beigebracht.

Ggf. also fragen, ob der AME die Untersuchung selber macht, oder die Durchführung delegiert.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner


6 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang