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28. Oktober 2022: Von Ulrich Dr. Werner an Patrick Whiskey Echo Yankee Bewertung: +3.00 [3]

Guten Tag

Rein nach der Verordnung kann jeder AME mit Zulassung einer zuständigen Landesbehörde die Wiederholungsuntersuchung durchführen. Wenn es keine Auflage SIC im vorhandenen Zeugnis gibt, braucht er keine Kontaktaufnahme mit der Behörde durchführen und kann die Untersuchung eigenverantwortlich abschließen.

Die Augenuntersuchung wird durch VO(EU) MED.B.070 a) 2. i) vorgegeben. In einem einfachen Fall kann der AME diese, in der Verordnung "Routineuntersuchung" genannte Untersuchung, selber durchführen. Diese Routineuntersuchung bedarf aber einiger Untersuchungsgeräte, die nicht jeder AME hat. In solchen Fällen wird dann typischerweise ein Facharztbefund beigebracht.

Ggf. also fragen, ob der AME die Untersuchung selber macht, oder die Durchführung delegiert.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner


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