Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

27. Oktober 2022: Von Horst Metzig an Patrick Whiskey Echo Yankee

Eigentlich sollte man das Medical in dem Land machen, im welchen die Lizenz ausgestellt wurde.

Malta ist nicht gerade für Deutsche um die Ecke. Nachteil einer in Deutschland ausgestellten Lizenz sind die unverhältnismässig lange Wartezeiten bei dem LBA, wenn der Fliegerarzt per EU Gesetze zu einer Konsultation oder Verweis verpflichtet ist. Beispielsweise, wenn bei einer deutschen Lizenz der französische Fliegerarzt infolge eine Erkrankung zu einer Konsultation/Verweis verpflichtet ist, muss dieser das nach Deutschland bei dem LBA mitteilen, und der Pilot kommt in die endlos dauernden fliegerärztlichen Warteschleife.

Man sollte die Lizenz in solche Länder ausflaggen/auslagern, wo auch eine zeitnahe kurzfristige Bearbeitsungszeit bei Konsultationen/fliegerärztliche Verweise durchführbar ist.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang