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Sonstiges | Ergänzung für Haftpflicht auf EU Limit  
24. August 2022: Von Achim H. 
Die EU fordert eine Haftpflichtdeckung von ca 15 Mio für den Einflug einer SET.

In den USA wird es zunehmend unmöglich, mehr als 5 Mio Deckung zu erhalten als Versicherungsnehmer und somit sind US Eignern Flüge in die EU nicht mehr möglich.

Wer hat konkrete Informationen, ob und wie Zusatzdeckungen erworben werden können? Bitte keine Hinweise à la "frag Hans Meier, der ist seit 3 Generationen mein Broker". Danke!
24. August 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Achim H.

Verstehe ich das richtig, dass eine N-registrierte SET, gilt dann vermutlich auch für MET und MEJ, aus dem EU-Luftraum ausgeschlossen sind, wenn die Versicherungsbedingungen nicht erfüllt werden können?

Kannst Du mir dafür eine Quelle nennen?

24. August 2022: Von Tobias Schnell an Mich.ael Brün.ing

Kannst Du mir dafür eine Quelle nennen?

Das wird die EU-VO 785/2004 sein. Für Flugzeuge zwischen 2,7 und 6 t MTOM werden jeweils 7 Mio. SDR für Pax/Cargo und Third Party gefordert.

aus dem EU-Luftraum ausgeschlossen sind

Article 8 - Enforcement and sanctions
[...]

6. With regard to non-Community air carriers and to aircraft operators using aircraft registered outside the Community, the sanctions may include refusal of the right to land on the territory of a Member State

24. August 2022: Von Achim H. an Mich.ael Brün.ing
Ja, genau, die ganzen TBMs etc. In USA dürfen nicht mehr über den Teich, da kein Versicherer mehr als 5m abdeckt. Bereits in den letzten Jahren war es so, dass sie teilweise $5000 für einen Trip bezahlen mussten.
25. August 2022: Von Guido Frey an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Ich habe keine konkreten Erfahrung mit dem Thema und kann daher zur Lösung nicht wirklich beitragen.

Ich frage mich nur, gibt es evtl. die Möglichkeit, einfach zusätzlich eine europäische Versicherung abzuschließen und nach der Mindestlaufzeit bzw. nach Rückkehr in die USA wieder zu kündigen?

Gibt es Betreiber, die N-registrierte in Europa betreiben? Die müssten dann ja eine entsprechende Versicherung besitzen?
25. August 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Auf Achims Hinweis und Tobias Referenz habe ich mir die aktuell gültige, konsolidierte Fassung der EU-Verordnung 785/2004 angesehen, in allen Sprachen hier verfügbar:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02004R0785-20200730&qid=1661445600570

Ein paar Facts:

  • Die EU-VO bezieht sich auf alle Luftfahrzeuge, die durch den EASA-Luftraum fliegen, selbst wenn sie nicht landen.

  • Die Verpflichtung betrifft zwar den Betreiber, der bei N-Reg per Begriffsdefinition zunächst der Trust wäre, aber bei Nachfrage würde dieser vermutlich auf den tatsächlichen Nutzer verweisen, was ihm die Begriffsbestimmung in der VO erlaubt:
    „Luftfahrzeugbetreiber“ die Person oder Rechtspersönlichkeit, die ständige Verfügungsgewalt über die Nutzung oder den Betrieb eines Luftfahrzeugs hat, jedoch kein Luftfahrtunternehmen ist; die als Eigentümer des Luftfahrzeugs eingetragene natürliche oder juristische Person gilt als Betreiber, es sei denn, sie kann nachweisen, dass eine andere Person das Luftfahrzeug betreibt;

  • Ein Nachweis der Versicherung ist für nicht-gewerbliche Betreiber nur auf Verlangen zu erbringen.

  • Die Mindestversicherungssummen für Passagiere beträgt 300.000€ (250k SZR) je Passagier, aber EASA-Länder können das auch bis auf 120.000€ (100k SZR) je Passagier reduzieren, siehe Art. 6 (1).

  • Die Mindestversicherungssumme der Haftpflicht beträgt 3,4 Mio € (3m SZR) für Flugzeuge von 1 bis 2,7t MTOM und 8,4 Mio € (7m SZR) für Flugzeuge von 2,7 bis 6t MTOM, siehe Tabelle von Art. 7.

  • In Art. 8 gibt es sogar eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, diese Anforderungen durchzusetzen. Dabei sollen die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein! Dazu zählt - neben der von Tobias erwähnten Landeverweigerung - auch das Untersagen eines Starts, wenn kein Nachweis der Versicherungssbestimmungen erbracht wird.

  • Und das betrifft dann auch den unmittelbaren Nutzer, wenn der Flieger an die Leine genommen wird.

Die Versicherungssumme ist jedenfalls nicht so hoch wie von Achim in der Thread-Eröffnung dargestellt, sofern ich nicht eine Verschärfung übersehen habe. Auch Tobias kommt auf die 7 Mio. SZR. Außerdem gibt es die Verordnung schon seit 2004 und ich habe von einer praktischen Durchsetzung noch nichts gehört.

25. August 2022: Von Achim H. an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +2.00 [2]
Es sind ca 11mUSD mit den Sitzplätzen, in den USA ist mehr als 5mUSD anscheinend nicht mehr zu bekommen.

Dass es keiner kontrolliert, macht es nicht legaler. Ich selbst habe 25mUSD, einfach weil ein von mir beim Taxi gerammter A350 ziemlich teuer ist und die Haftpflicht nicht sehr teuer ist.
25. August 2022: Von Sebastian G____ an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Ich selbst habe 25mUSD, einfach weil ein von mir beim Taxi gerammter A350 ziemlich teuer ist und die Haftpflicht nicht sehr teuer ist.

An der Stelle liegt vermutlich das Problem. Praktisch kommen sehr hohe Schäden in der EU nicht vor. Man müsste wirklich ein Verkehrflugzeug stark beschädigen. Das ist möglich aber rein praktisch ist kein Fall bekannt und daher verlangen die Versicherungen auch nur minimale Aufschläge wenn man die Deckung massiv erweitern möchte.

Die verlangten Summen sind ja auch nicht unlogisch und entsprechen nur etwas mehr als dem Wert des versicherten Flugzeugs im Neuzustand. Man stelle sich das im Straßenverkehr mal vor. Der Fiat 500 wäre dann nur für z.B. 30k versichert. Ein Unfall mit einem 911er und der hätte Pech.

In den USA probieren weiterhin alle möglichen Leute abstruse Summe zu bekommen, ohne dass ein messbarer Schaden in der Höhe vorliegt. Daher ducken sich die Versicherungen anscheinend weg. Den schwarzen Peter hat aber das US Rechtssystem. Wenn sie das trotz offensichtlicher massiver Probleme über Jahrzehnte nicht reformiert bekommen, kann man ihnen an der Stelle leider auch nicht helfen.

Ich vermute die EU Versicherer helfen in so einem Fall auch nicht weiter. Wenn die hören, dass man in den USA stationiert ist, legen die doch den Hörer auf. Unsere Versicherung für N-reg! gilt weltweiß außer USA und Kanada. Das sagt doch alles.

25. August 2022: Von Achim H. an Sebastian G____ Bewertung: +1.00 [1]
Die Unfälle in Europa, bei denen 15m Deckung nicht reichen, gibt es durchaus. Üblicherweise ist ein Verkehrsflugzeug daran beteiligt. Meine Maklerin zeigte mir die Fälle und den Prämienunterschied, worauf ich mich zur höheren Deckung entschieden habe.
25. August 2022: Von Holgi _______ an Achim H.
Wenn ein Flugzeug beim Absturz durch das offene Hangartor in eine Vollbelegte Halle kracht sind 12 Millionen bei weitem nicht ausreichend.

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