Hallo, vielleicht hat jemand Erfahrung und kann weiterhelfen: Ein Lizenzinhaber hat sich an mich gewandt, der in Kürze von UK nach D umsiedelt und seinen UK-FCL-PPL mit IR(R) in einen deutschen FCL-PPL(A) mit IR umschreiben lassen möchte.
Er besaß einen JAR-PPL(A), später in UK umgewandelt in einen UK-FCL-PPL und erwarb später das IR(R), also UK-IR mit Zusatz: "Restricted to the privileges of the Instr.Met.Conditions Rating specified in the United Kingdom Order"
Ich empfahl ihm, sich an aircrew zu wenden, weil er dort ja ohnehin am Ende landen wird. Aircrew empfahl ihm aber, sich an eine Länderbehörde zu wenden.
Etwas unglücklich, finde ich. Denn die Umwandlung des UK.FCL.PPL in einen DE.FCL.PPL ist sicher nur eine formale Antragsgeschichte. Wer aber kümmert sich um das eingetragene IR(R) ?
Die Länderbehörde hat mit IR nichts zu tun (egal ob UK-IR bzw IR(R) oder was auch immer). Und das LBA scheint das IR(R) nicht als für seine Zuständigkeit hinreichend zu erachten.
Sehe ich vor diesem Hintergrund den Weg zum DE.FCL-PPL mit IR folgendermaßen zutreffend ?
Der Lizenzinhaber wendet sich an "seine" Länderbehörde mit dem Antrag auf Umwandlung in eine deutsche FCL-Lizenz mit Übernahme der "medical-Geschichte" und Beantragung der ZÜP.
Hinsichtlich des angestrebten IR wendet er sich an eine (Komplex-)ATO, die festlegt, in welchem Umfang eine ergänzende IR-Schulung (abhängig davon, ob Basic IR oder CB-IR gewünscht) durchzuführen ist. Nach der Schulung Ablegung der BÜ.
Eine Regelung scheint ja nicht vorzuliegen, andernfalls hätte aircrew ja darauf verwiesen, denke ich.
Bin für alle hilfreichen Hinweise dankbar.