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An- und Verkauf | Flugzeugverkauf nach England nach BREXIT  
19. Februar 2022: Von Hubert Eckl 

Moin,

hat jemand von Euch schon versucht "nowadays" ein D-Flugzeug nach England zu verkaufen? Ein englischer - nicht mehr - EU-Bürger, will nach England ein D-registriertes Flugzeug importieren ( und dort auch mit D fliegen).

19. Februar 2022: Von Bernhard Tenzler an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Als Verkäufer ist das unproblematisch, der Käufer muss vermutlich Einfuhrumsatzsteuer in GB bezahlen. So wäre es jedenfalls wenn der Deal in umgekehrter Richtung stattfinden würde.

19. Februar 2022: Von Hubert Eckl an Bernhard Tenzler

Danke Bernhard. Das scheint nicht das Problem zu sein. Es ist "auf dem Kontinent" keiner zuständig, weder EASA noch LBA. Es gab seit dem BREXIT keinen solchen Fall.

19. Februar 2022: Von Achim H. an Hubert Eckl
Wo soll das Problem sein? Beide Staaten sind in ICAO, ist wie Verkauf nach USA.
19. Februar 2022: Von Hubert Eckl an Achim H.

Nunja wenn dem so wäre, wäre es einfach, aber diese Nachricht ereilt mich

CAA told only thing he said that the LBA MUST!!!!! quote the EASA TCDS( type certificate data sheet number) on the export C of A, the LBA reference is not acceptable to the UK CAA.

EASA verweist auf das LBA, das LBA auf die EASA..

19. Februar 2022: Von Bernhard Tenzler an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Das Export CofA brauchst Du nur zur Umregisteierung, nicht wenn die Maschine D Reg bleibt

20. Februar 2022: Von Jens V. an Hubert Eckl

Gibt ja zum einen das LBA und zum anderen die CAA

Die CAA schreibt auf der Webpage CofA from EASA member state, also LBA müsste o.k. sein

https://www.caa.co.uk/Commercial-industry/Aircraft/Airworthiness/Certificates-and-permits/Certificates-of-airworthiness/Transfer-documentation/

LBA gibt ja folgendes vor bei der Löschung

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/T4/Formulare/LBANr11.pdf?__blob=publicationFile&v=3

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/T4/Formulare/LBANr12.pdf;jsessionid=160EBC6E06737082E6C86F5FFA60C5A9.live11293?__blob=publicationFile&v=6

Wenn es legal möchlich ist D-E dauerhaft in UK zu betreiben dann müsste das sinngemäß ja auch gelten

Oder kurz:

LTB führt ein Export CofA aus und LBA bestätigt. Der Flieger wird zugelassen nach UK überführt. Danach Änderung....

20. Februar 2022: Von Malte Höltken an Hubert Eckl
Wenn der Flieger in der EASA Product list mit LBA-Kennblatt gelistet ist ist damit das LBA-Kennblatt zum EASA-Kennblatt geworden.
20. Februar 2022: Von Hubert Eckl an Malte Höltken

Danke Freunde. Die Kunst ist nun die Aktionen der drei Behörden zu konzertieren und in der Reihe zu koordinieren. Wenn es nicht klappt, auch ok. Dann warte ich, der Markt läuft unfassbar gut für mich, zudem ist der Trennungsschmerz riesig.Kohle fliesst erst kurz vor dem Flug nach UK mit allen Dokumenten im Sack.


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