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Sonstiges | Ist der Prüfer im IR-Checkflug PIC?  
14. April 2021: Von Nicolas Nickisch 

Erstmal sorry dieses Thema anzusprechen. Ich erinnere mich, daß vor längerer Zeit diese Frage ausführlich diskutiert wurde.

Ich finde den Thread aber nicht (mehr).

Die Situation:

Wir sind eine Haltergemeinschaft aus 3 Personen, alle haben natürlich den Schein, 2x auch IR.

ENtsprechend stehen für alle regelmässig Überprüfungsflüge an.

Was keiner von uns bisher auf dem Schirm hatte: Unser Flieger lt. Versicherung darf nur von den namentlich genannten Personen gefolgen werden. Soweit nicht ungewöhnlich.

Möglicherweise ist man aber der Auffassung, daß der Prüfer ein weiterer Pilot ist/wäre - den man separat der Versicherung melden müsste.

Und - natürlich wird das teurer

Alle Prüfer immer zusätzlich einzutragen wäre ein wirtschaftlicher Totalschaden, das ständige Löschen und Eintragen ein bürpkratischer overkill.

Daher die Frage: ist der Prüfer PIC oder Passagier? Da wir ja alle den Schein schon haben wäre meine Antwort: Passagier.

Anders sieht es evtl. aus, wenn der Flieger in einer ATO gemeldet ist und zur Schulung eingesetzt würde.

Ähnlich brisant wären Probeflüge der Werft anzusehen -wharscheinlich noch brisanter, da die Person vielleicht nicht so ohne weiteres vorher bestimmbar ist.

Verchartern an weitere Personen ist eh klar.

14. April 2021: Von Wolff E. an Nicolas Nickisch

Aus meinem Verständis (ich bin Laie) sehe ich einen Checkflug, der zur Überprüfung dient, bei jemanden, der eine gültige Lizenz hat als, das der zu Überprüfende erst mal als PIC gilt. Es sähe anders aus, wenn der zu Überprüfende seine Berechtigung verfallen lassen hat und diese wieder neu bekommen möchte. Da ist der Prüfer der PIC.

Werkstattflüge sind aus meiner Sicht durch die Betriebshaftpflicht der Werkstatt versichert. Wäre doof, wenn das anders wäre...

14. April 2021: Von Corinna R. an Nicolas Nickisch
Das LBA hat im NfL 2-330-17 (hier angefügt) festgelegt dass ein Instructor oder Examiner in Ausübung seiner Funktion PIC ist, unabhängig davon ob eine ATO oder DTO involviert ist.
Gibt es bei eurer Versicherung nicht die pauschale Möglichkeit, Instructor und/oder Examiner zu versichern, wenn Schulung oder Prüfung der Halter erfolgt? Das kenne ich eigentlich so aus vielen Versicherungen.


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14. April 2021: Von Bernhard Tenzler an Nicolas Nickisch

Es hängt von Deinen Versicherungsbedingungen ab.....Insofern gibt es keine allgemeingültigen Aussagen.

In meiner altuellen Versicherung wird nur davon gesprochen, wer das Flugzeug führt, der Begriff PIC im luftrechtlichen Sinne taucht darin nicht auf.

Bei einer früheren Versichererung, waren die Checkflüge als versichert explizit erwähnt.

Was eigentlich immer klappen sollte, einfach für den speziellen Flug den Einschluß des Prüfers namentlich anfragen und bestätigen lassen. Nach meiner Erfahrung sollte das bei zwei IFR Checks pro Jahr kein Problem sein und ohne Mehrkosten erfolgen.

14. April 2021: Von TH0MAS N02N an Bernhard Tenzler

In den Bedingungen der Allianz heisst es bei uns:

2. Mitversicherte Personen

2.1 Der Versicherungsschutz umfasst auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht

2.1.1 des Halters sowie aller Personen die mit Wissen und Willen des Halters an der Führung und Bedienung des Lfz beteiligt sind.

Die gesetzliche Halter-Haftpflicht wird ja immer gelten, da ja auf das Lfz beszogen: Die Versicherung wird wohl auch bei einem Schaden zahlen müssen, die durch ein gestohlenes Lfz entsteht...



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14. April 2021: Von Wolff E. an TH0MAS N02N
Das hört sich so an, dass ihr die Piloten nicht namentlich genannt hattet.
14. April 2021: Von Bernhard Tenzler an TH0MAS N02N

es gilt zwischen Haftpflicht /CSLund Kasko zu unterscheiden. Bei der Haftpflicht/CSL gibt es keine Pilotenbindung.

14. April 2021: Von TH0MAS N02N an Wolff E.

Die Piloten sind namentlich benannt. In den Versicherungsbedingungen oben heisst es aber s. Bild.

Wir hatten auch im letzten Jahr wg. eines Ferry-Flugs der Werft bzgl. der Pilotenbindung angefragt und wurden auf diesen Punkt verwiesen:




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