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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Luftrecht und Behörden | Einreise Österreich  
2. März 2021: Von Dr. Jürgen Schwarz-Boeck 

Gibt es im Moment irgendwelche Beschränkungen für Flug nach Österreich (nicht Hochrisiko und nicht Mutanten-Gebiet) bei Flug nicht-kontrollierter Platz D nach nicht-kontrollierter Platz Östereich. Bei Nachfrage DFS, AOPA und Flugsicherung Östereich teilweise widersprechende Aussagen....

2. März 2021: Von Achim H. an Dr. Jürgen Schwarz-Boeck

https://www.austria.info/de/service-und-fakten/coronavirus-situation-in-oesterreich/einreise-nach-oesterreich

Du benötigst für Österreich wohl eine Reiseanmeldung und einen PCR-Test. In Quarantäne musst Du dann auch.

2. März 2021: Von Dr. Jürgen Schwarz-Boeck an Achim H.

Da hab ich als dort tätiger Arzt Sonderregelungen. Mir geht es um die Möglichkeit, mit dem Flieger hinzureisen. Spart man sich Zeit und Grenzkontrollen...

2. März 2021: Von Christof R. an Dr. Jürgen Schwarz-Boeck

Dann bist du davon ausgenommen. Einfach einreisen. Flugplan ist aber laut FIS dezeit bei Grenzüberflug Pflicht.

Ich würde nur trotzdem einen Test empfehlen, falls jemand fragt. Unbedingt notwendig ist er derzeit nicht aber sehr empfehlenswert!

2. März 2021: Von ch ess an Dr. Jürgen Schwarz-Boeck

Anschlussfrage:

Wenn man bei einer technischen Landung an einem österreichischen Flugplatz/Flughafen NICHT nach Österreich einreist,

ist man dann Covid19-mässig überhaupt im Ausland gewesen (relevant für das Procedere nach der Rückkehr nach DE) ?

2. März 2021: Von ch ess an Christof R.

Beim Überflug der Grenze besteht lt. FIS (on air, kürzlich) keine Flugplanpflicht...
Ergänzung: NOTAM finde ich auch keines dazu.

Was gilt denn nun ?

2. März 2021: Von Achim H. an ch ess

Die Corona-Regeln nehmen Transit eigentlich immer aus. Ich war zu den schwersten Lockdown-Zeiten mehrfach airside in Österreich und es war kein Problem. Einmal durfte ich in Linz aber nicht aufs Klo weil das einer Einreise gleich gekommen wäre...

2. März 2021: Von Philipp Tiemann an Achim H.
... und da stellt sich ja wieder die Frage, ob es an kleinen (also Nicht-Verkehrsflughäfen) überhaupt so was wie „Transit“ gibt (Abgrenzung airside/landside, Beaufsichtigung, etc.)

Man könnte an einen Alpenrundflug (D-D) mit zwischenzeitlichem günstigen Avgas-Auftanken in Zell oder Hohenems denken. (Insbesondere nach Einführung der neuen Extragebühren bei BP wird man dazu ja eher nicht in Innsbruck, Salzburg oder Graz landen...).
2. März 2021: Von ch ess an Philipp Tiemann

Für Zell kann ich zumindest die Einschätzung des Flugleiters dort übermitteln - er hielt/hält es für nicht zulässig und riet dringend ab.

2. März 2021: Von Sebastian G____ an Achim H.

Einmal durfte ich in Linz aber nicht aufs Klo weil das einer Einreise gleich gekommen wäre...

Warum haben eigentlich so wenige Flugplätze "airside Toiletten"? Ich bin mal in Bosnien komplett eingereist und dann sofort wieder ausgereist weil deren Toiletten 10m hinter dem Schalter waren.

2. März 2021: Von Christof R. an ch ess

NOTAM hab ich auch keines gefunden aber über FIS wurde mir mitgeteilt, dass Deutschland uns derzeit ohne FPL nicht akzeptiert. Short FPL reicht auch nicht aus. Aber gut, dass Internet auch in FL100 noch funktioniert hat ;-)

2. März 2021: Von Mario Adam an Dr. Jürgen Schwarz-Boeck

Ein Blick ins Gesetz sollte Klarheit schaffen, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011303

Einreise als "Pax":

  • Neg. Antigen- oder PCR-Test, Probenentnahme nicht älter als 72h
    • Bestätigung auf Anlage 2
  • Vorabregistrierung auf https://entry.ptc.gv.at/
  • Ausnahmen der Quarantänepflicht in §4 Abs. 3

Einreise als "Crew":

  • §8 (kein Test, keine Registrierung, keine Quarantäne)

2. März 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an Mario Adam
Die "Crew" bezieht sich aber auf kommerzielle Flüge,nicht GA. Es wird dezidiert auch auf BERUFLICHE Überstellungsflüge hingewiesen. Transit gilt nur ohne Zwischenstop, der Tankstopp dürfte somit auch ausfallen.
2. März 2021: Von Mario Adam an Flieger Max L.oitfelder

Warum sollte ein beruflicher Überstellungsflug nicht mit einem GA Flugzeug anwendbar sein, zB. Werksverkehr? (kein AOC, Art des Fluges "G")

2. März 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an Mario Adam
Wenn Du es glaubhaft nachweisen kannst..
2. März 2021: Von Mario Adam an Flieger Max L.oitfelder

Ohne jetzt das letzte Wort haben zu müssen... eben nicht nachweisen, sondern "...glaubhaft zu machen..."

Aus praktischer Erfahrung kann ich sagen, dass dies ohne Probleme und pragmatisch funktioniert...

2. März 2021: Von Patrick Lean Hard an Philipp Tiemann

In Graz LOWG sind die Gebühren zurückgezogen worden. Mindestabnahme allerdings nun 60L (statt vorher 50L).

2. März 2021: Von Patrick Lean Hard an Sebastian G____

LOWG hat 2x Vorfeldtoiletten Airside. FYI

2. März 2021: Von Patrick Lean Hard an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +2.00 [2]

Transit gilt nur ohne Zwischenstop, der Tankstopp dürfte somit auch ausfallen.

Wie ist das gemeint?

Bezüglich "Tankstopp":

Für AOC ops gibt es "technische Landungen/Stopps" frür Fuel od. sonstiges Handling, aber keine Aufnahme von Fracht/Paxen.

Der eine oder andere Airport akzeptiert auch "technische Landungen" für GA. Geregelt ist es wohl nur für Linienverkehr.



Inoffizielle Hörensagen Info für AT ist:

Flughafen, Umzäunt, mit Polizei/Zoll = Unterteilung in Airside/Landside. Airside = keine Einreise.

Flugplatz, nicht Umzäunt = Bodenberührung ergibt Einreise.

4. März 2021: Von ch ess an Patrick Lean Hard

Im Rahmen der möglichen Teilnahme am AOPA AT *korrigiert* Sicherheitstraining in Wien wurde das ebenfalls in & für Österreich von einem Juristen bewertet:

- Verkehrsflughafen mit geordnetem, baulich abgegrenzten & überwachten Transitbereich - technische Landung ohne Einreise möglich

- Landeplatz ohne abgegrenzten und überwachten Transitbereich - jede Landung bewirkt eine Einreise.

5. März 2021: Von Herbert SNKF Licenik an ch ess Bewertung: +1.00 [1]

Bitte zur Beachtung: Es handelt sich um ein Sicherheitstrainung, nicht um ein FlyIn oder ähnliches!

Es gibt keine Zusammenkünfte, kein Catering o.ä. und nur kürzestmögliche Aufenthalte in LOAV und LOWW.

Trotzdem gilt das Gesagte. Landung auf einem Flugfeld heißt rechtlich gesehen: Einreise!


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