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Luftrecht und Behörden | Rundflug verlosen  
25. November 2020: Von Erik Sünder 

Hallo Zusammen,

ich (PPL-A, sonst nix) würde gerne einer befreundeten Band einen Rundflug zur Verfügung stellen, der verlost wird.

Ich bekomme dafür keinerlei Gegenleistung (kein Geld, keine Rechnung, Spendenquittung oder ähnliches).
Alle anfallenden Kosten trage ich als Privatperson.

-Ist dies rechtlich gestattet?
-Kann die Band in irgendeiner Form im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden?

Danke und Gruß

Erik

25. November 2020: Von Olaf Musch an Erik Sünder Bewertung: +1.00 [1]

Zunächst mal spricht ja nichts dagegen, dass Du jemanden auf eine Runde mitnimmst.

Wie genau derjenige an die Information, wann und wo er bei Dir einsteigen kann, gekommen ist, ist erstmal zweitrangig.

Bei der Haftungsfrage im Schadensfall muss man aber m.E. (bin kein Anwalt) aufpassen und sich eine Formulierung der Art "Teilnahme auf eigene Gefahr. Den Anweisungen des Piloten ist unbedingt Folge zu leisten. Pilot und Band haften nicht." einfallen lassen.

Dann sollte das doch klappen.

Olaf

25. November 2020: Von Sebastian G____ an Erik Sünder Bewertung: +1.00 [1]

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Für die Klärung dieser Frage kann man vermutlich tausende Euro bei Anwälten ausgeben aber mal angenommen die LH verschenkt oder verlost in einer Werbeaktion Tickets, dann ist das doch immer noch irgendwie eine Art Gewinnerzielungsabsicht. Ob der Pilot dann am Ende Geld für den Flug bekommt oder pay to fly unterwegs ist, spielt vermutlich keine Rolle, die LH braucht trotzdem ein AOC. Ich würde die Finger davon lassen. Die nette Geste ist den Stress nicht wert und lieber der Band die AVGAS Kosten anders zukommen lassen.

25. November 2020: Von Lui ____ an Sebastian G____

Na da wachse ich ja vor lauter Stolz über mich hinaus, wenn kostenlose Rundflüge mich direkt mit der LH gleich stellen :-)

Siehe AOPA hierzu:

https://aopa.de/selbstkosten-und-vereinsrundfluege-gute-nachrichten/

Und nochmal hier:

https://www.luftrecht24.com/selbstkostenfluge-von-privatpiloten-neu-geregelt-endlich-rechtssicherheit/

Was ich persönlich (ohne besonders tief in der Materie zu sein weil ich fremde Personen ungern bzw. gar nicht im Cockpit mitnehme) noch bedenken würde ist das Thema Versicherung und die Deckungssummen hierzu. Das sind keine 100 Mio wie beim Auto - wie wir hier im Forum gesehen haben (anderer Thread). Inwieweit die Band irgendein Haftungsrisiko eingehen würde erschließt sich mir nicht... Etwas weit hergeholt wäre das Beispiel vielleicht: die Bahn ist zu spät, gibt mir nen Taxigutschein und der Fahrer baut einen Unfall (!?).

Wenn der Band das Flugzeug gehört ist das sicher etwas anderes - aber da fällt mir nur Iron Maiden ein.

25. November 2020: Von Erik Sünder an Lui ____

Danke für die Inputs hier...
Hat mich nun dazu gebracht, die Finger davon zu lassen.

Mich würde es nicht wundern, wenn ein Staatsanwalt daraus eine Gewinnerzielungsabsicht konstruiert. Zwar nicht für mich direkt, aber über die Band, weil ich da nen Sonerpreis bekommen könnte und darüber der Flug als Gewinn bei mir ankommt.

Danke und Gruß

Erik

25. November 2020: Von Erik N. an Erik Sünder Bewertung: +1.00 [1]

Wie immer gilt: nicht alles muss öffentlich besprochen werden.

25. November 2020: Von Chris B. K. an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]

Pilot und Band haften nicht.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß man mit so einer Formulierung im Ernstfall durchkommt.

--> https://www.fliegermagazin.de/wissen/recht-haftungsausschluss/

26. November 2020: Von Olaf Musch an Chris B. K.

Sehr interessanter Link. Danke dafür.

Ja, die Haftungsfrage ist das Problem, stimmt. Es verbleibt also die Prüfung, wie das Flugzeug/der Pilot versichert ist, und wie diese Versicherungsbedingungen im Einzelfall aussehen.

Klingt, als wäre die Konstellation vergleichbar mit "ich nehme einen Bekannten oder auch einen Anhalter in meinem PKW mit" - abgesehen davon, dass im Allgemeinen die Risiken bei einer Autofahrt besser bekannt sein dürften (wenn auch je nach Fahrer) durchaus ebenfalls hoch.

Das Thema mit "Gewinnerzielungsabsicht", das Sebastian aufgebracht hat, sehe ich in dem Fall nicht. Der Pilot spendet den Rundflug an die Band, die den dann verlost. Das ist weder nachhaltig auf Gewinnerzielung ausgerichtet, noch fließen geldwerte Leistungen in die Richtung des Piloten oder so.

Aber die Haftungs-/Versicherungsfrage ist der Knackpunkt - im wahrsten Sinne des Wortes. Bliebe mit dem Halter/Betreiber des LfZ zu klären, wie die CSL für den Fall gestrickt ist.

Olaf

26. November 2020: Von Chris B. K. an Olaf Musch

Bliebe mit dem Halter/Betreiber des LfZ zu klären, wie die CSL für den Fall gestrickt ist.

Denk bei der Frage bitte auch an den Worst-Case. Du hast ein Kind dabei, fliegst es zum Krüppel und in Folge besteht über die nächsten 80 Jahre Anspruch auf Invalidenrente.

26. November 2020: Von Olaf Musch an Chris B. K.

Ich hab ja nicht gesagt, dass ich das machen würde.

Aber jeder, der mit diesem Gedanken spielt, muss diese Detail für seine konkrete Situation klären und dann für sich entscheiden, ob er den jeweiligen worst case in Kauf nähme oder nicht.

Olaf

26. November 2020: Von T. Magin an Olaf Musch

Der Versuch einer Analogie:

Das Flugvereine Rundfluggutscheine auf Selbstkostenbasis verkaufen ist gang und gaebe und m.W. legal. Und diese Vereine haben auch keine AOC. Unter Umstaenden tauchen solche Gutscheine in vielen (Weihnachts)tombolas auf und werden verlost. Nach meinem Kenntnisstand ist das kein rechtliches oder versicherungstechnisches Problem.

Wenn meine Annahme korrekt ist: wo ist das Problem, dass ein privater Flugzeugeigner ebenfalls auf Selbstkostenbasis einen Gutschein verschenkt, welcher ebenso verlost wird?

26. November 2020: Von Olaf Musch an T. Magin

Hallo Thomas,

das Verlosen eines Mitflugs an sich ist nicht das Problem. Der Fragesteller will ja sogar den Flug spenden. Es erfolgt also noch nicht mal ein Flug auf Selbstkostenbasis, sondern ein kostenloser Mitflug.

Der Teil ist durchaus völlig legal - so auch das, was in dem Link von .

Das Problem sind eventuell aber die Versicherungsbedingungen, die in einem Ernstfall (Crash, Pilot überlebt, Pax aber nicht bzw. nur schwer verletzt mit Langzeitschäden). Die Frage, wer dann ggf. haftet und in welcher Höhe hängt von den Versicherungsbedingungen des LfZ und des Piloten für diese Flugart ab. Und natürlich vom Verhalten (Fahrlässigkeit?) des Piloten.

Und die Konsequenzen aus solch einem Worst Case und den dann einschlägig werdenden Bedingungen muss jeder Pilot für sich bewerten und dann entscheiden, ob er das akzeptieren möchte oder nicht.

Und dem Pax das transparent darstellen ist dann der nächste Punkt. Auch der muss eigentlich in die Lage versetzt werden, diese Konsequenzen einschätzen und für sich bewerten und entscheiden zu können.

Olaf

26. November 2020: Von Ernst-Peter Nawothnig an T. Magin

Die Basis ist beim Verein eine andere. Da besteht die Fiktion, dass mit Rundflügen (der Begriff ist unbedingt zu vermeiden, weil kommerziell verseucht, es heißt nun Einführungsflug) Werbung für Flugsport und Mitgliedschaft gemacht wird. Dieser Zweck steht im Vordergrund, und die meisten Landesbehörden spielen mit, bis zu 20 Minuten Flugzeit und ohne Landung woanders.

26. November 2020: Von Malte Höltken an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]

Das Problem sind eventuell aber die Versicherungsbedingungen, die in einem Ernstfall (Crash, Pilot überlebt, Pax aber nicht bzw. nur schwer verletzt mit Langzeitschäden). Die Frage, wer dann ggf. haftet und in welcher Höhe hängt von den Versicherungsbedingungen des LfZ und des Piloten für diese Flugart ab. Und natürlich vom Verhalten (Fahrlässigkeit?) des Piloten.

Die Frage ist dann eine generelle und vollkommen unabhängig von der Frage, wie man zu diesen Gästen kommt. Es ist irrelevant ob ein Tombolagewinner mitfliegt oder die Tochter des Freundes ausm Herrengesangsvereins. Die Frage also ist, ob der Pilot Gäste mitnehmen möchte.

26. November 2020: Von T. Magin an Malte Höltken

Genau darauf wollte ich hinaus: schlussendlich sind die Umstaende unter denen der Fragesteller einen Flug durchfuehren moechte vergleichbar mit vielen anderen Situation der Mitnahme weiterer Personen und unabhaengig von "Verlosung", "keine Gewinnerzielung" etc.

26. November 2020: Von Olaf Musch an T. Magin

Das ist ja richtig. Habe ich was anderes geschrieben?

Aus meiner Sicht muss man die Frage "darf ich das machen" und die Frage "möchte ich das machen" jeweils separat beantworten. Nichts anderes wollte ich ausdrücken.

Im beschriebenen Fall wäre meine(!) Bewertung: Dürfen ja, mögen eher nein.

Olaf


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