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Sonstiges | Einweisung oder vertraut machen o.ä.  
24. Oktober 2020: Von Wolfgang Schütz 

Hab da mal eine Frage an alle die es etwas angehen könnte: zu mir ganz kurz, habe eine PPL-IR - Lizenz.

Hin und wieder kann es vorkommen, dass ich ein neues Flugzeug chartern will und dann muss man ja eine Einweisung machen,so sagen es - wohl zu Recht - auch die Eigner. Ist wohl eine Versicherungsauflage. Immer wieder fühlen sich der "Einweiser" wohl veranlaßt, mir auch noch das ganze ifr-Equipment des Fliegers - so vorhanden - nahe bringen zu müssen. Meistens hat die besagte Person gar kein Ifr-Ticket. Wie verhält man sich in einer solchen Situation? Das ist doch ein unsinniges Tun, oder? Wohlgemerkt, ich rede hier nicht von einem ifr-check. Wer kann mir dazu mal eine Meinung sagen? Gruß, Wolfgang aus Berlin

24. Oktober 2020: Von Tobias Schnell an Wolfgang Schütz Bewertung: +3.00 [3]

Den Begriff "Einweisung" gibt es im Lufrecht nicht: Es gibt Differenzschulungen (für Einziehfahrwerk, Verstellprop, Turbolader, EFIS, Druckkabine, ...) - die muss ein FI machen und unterschreiben. Und es gibt Vertrautmachungen (z.B. für Muster innerhalb der Klassenberechtigung SEP) - die kann man auch selbstständig erledigen.

Ein Eigner, der Dir ein Flugzeug verchartert, wird sich anschauen wollen, ob man dem Kunden das Flugzeug anvertrauen kann.Wenn der Kunde gedenkt, auch IFR zu fliegen, würde ich als Eigner dabei auch einen Blick auf die IFR-proficiency werfen (ob das ein VFR-Pilot sinnvoll bewerten kann, bezweifle ich allerdings).

Um was für einen Flieger bzw. Avionik geht es denn?

Wie verhält man sich in einer solchen Situation?

Wenn Du das Gefühl hast, dass Dir der Eigner nichts mehr (sinnvolles) vermitteln kann, würde ich das mal genau so ansprechen. Letztlich kann er aber natürlich verlangen, was er will.

Versicherungen machen meiner Erfahrung nach zumindest in Europa eher selten Auflagen, die über die gesetzlichen Anforderungen herausgehen.

25. Oktober 2020: Von Erik N. an Tobias Schnell

Versicherungen melden neu zu versichernde Piloten und ihre Flugerfahrung und time on type dem Rückversicherer, und dann kann es sein, dass es Auflagen gibt. Ist aber bei ausreichend entsprechenden Stunden selten.

26. Oktober 2020: Von Wolfgang Schütz an Tobias Schnell

in dem Fall hier handelt es sich um eine Ruschmeyer mit einem "Gemischtwarenladen" bzgl. der Avionik . Mir braucht kein "Einweiser" Unterricht i.S. Avionik und Co zu geben. Interessant ist aber die Aussage - die sicher von dem Eigner stammt - der ja die Einweisung an einen Dritten weiter reicht: Hier kommt der Hinweis,dass die Versicherung einen umfangreichen Theorie-und Praxistest verlangt, der mindestens eine Flugstunde dauern muss.. und noch der Hinweis des "Einweisers" ..auch hat die Maschine ein Avydine-Glascockpit, welches nicht ohne ist... Meine Frage heißt schlicht: Gibt es Versicherer die so etwas verlangen? Oder gar eine LBA-Vorschrift? Hier noch meine private Meinung zu dem Thema: Ich finde es nervend, wenn immer wieder die "Basics" in Form von "airwork" verlangt werden. Und, wenn ich mir so die Berichte über Unfälle bei einer "Einweisung" anschaue hier mal als Bsp. die Unfälle mit einem Flieger wie der SR22 (die ich auch fliege mit Avydine-Ausstattung) , dann staune ich immer wieder, wie leichtfertig hier z.T. gehandelt wird und das meist auch noch in Bodennähe bzw. in der Platzrunde.

Gruß, Wolfgang

26. Oktober 2020: Von Bernhard Tenzler an Wolfgang Schütz

das, was Du schilderst ist zumindest ungewöhnlich. Um welche Versicherung handelt es sich denn? Bei den "üblichen Verdächtigen" habe ich das so noch nicht erlebt- eher das Gegenteil, dass es zum Bsp. für eine P28R nur auf die Zeit in einer P28 ankam, egal ob R oder A .

26. Oktober 2020: Von Tobias Schnell an Wolfgang Schütz Bewertung: +2.00 [2]

Also ich kenne solche Versicherungsauflagen für SEPs in Europa nicht (was natürlich nicht heißt, dass es das nicht geben kann). Wenn Du da Zweifel hast, kannst Du natürlich mal danach fragen, aber vermutlich ist es dann einfacher und zielführender, den Checkout eben so zu machen, wie der Eigner das möchte. Darauf wird es am Ende sowieso herauslaufen, wenn Du den Flieger chartern möchtest.
Das LBA erlässt übrigens keine Vorschriften. Was gesetzlich gefordert ist, steht in Part-FCL und in meinem Beitrag weiter oben.

Einen Checkout von einer Stunde auf einem eher weniger gängigen Muster wie einer R90 finde ich übrigens nicht völlig übertrieben. Hat sie denn jetzt ein "Avidyne-Glascockpit" (welches?) oder einen "Gemischtwarenladen"? Und auch ich würde hier mit dem Bewerber ein Programm analog z.B. der Verlängerung einer Klassenberechtigung fliegen. Das sind ja alles Dinge, die Dir aus Deinen jährlichen Checkflügen bekannt sein sollten, und diese Items kann man in deutlich weniger als einer Stunde abhandeln.

Fazit: Fliege eine Stunde mit dem Checker, zeige ihm, dass Du weißt was Du tust, fülle den Theoriebogen aus (wenn es einen gibt) und freue Dich an dem schönen Flieger...

26. Oktober 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Wolfgang Schütz Bewertung: +6.00 [6]

Was ist eigentlich so schlimm daran, sich eine Stunde mit einem anderen Piloten in ein Flugzeug zu setzen, das man selbst noch nie geflogen ist? Auch wenn dieser teilweise Dinge wiederholt, die man schon kennt?

26. Oktober 2020: Von Hubert Eckl an Mich.ael Brün.ing

Da wäre per se gar nix schlimm, im Gegenteil. Ärgerlich ist aber, wenn Du einen geübten Fliegerkameraden hast, dem Du Dein Flugzeug anvertrauen würdest und die Versicherung verlangt von Dir, daß eben dieser Freund z.B. 250h Spornrad nachweisen musst...

26. Oktober 2020: Von Erik N. an Wolfgang Schütz Bewertung: +3.00 [3]

Meinung: Ich würde mich ärgern, wenn mir ein Charterinteressent mehr oder weniger subtil seine Vermutung vermittelt, er kenne sich ohnehin besser aus. Das lese ich in deinem Beitrag zwischen den Zeilen, falls es nicht zutrifft, bitte ich um Verzeihung.

26. Oktober 2020: Von hb jan an Wolfgang Schütz Bewertung: +4.00 [4]

Immer wieder fühlen sich der "Einweiser" wohl veranlaßt, mir auch noch das ganze ifr-Equipment des Fliegers - so vorhanden - nahe bringen zu müssen. Meistens hat die besagte Person gar kein Ifr-Ticket. Wie verhält man sich in einer solchen Situation? Das ist doch ein unsinniges Tun, oder?

Definiere mal bitte IFR Equipment. Der grösste Teil der Avionik kann auch von einem VFR Piloten genutzt werden, das heisst nicht dass der IFR Pilot das Equipment besser versteht als einer der keine Lizenz hat.

In einer solchen Situation würde ich einfach zuhören, hast du eine andere Wahl? Man lernt nämlich immer etwas dazu, oder kann anschliessend auch dem Kollegen noch einen Tip oder Input geben, wie du es machst, oder anders machen würdest.

Auf jedenfalls finde ich die Attitude unvorteilhaft, jemanden aufgrund seiner nichtvorhandenen Lizenz ein «unsinniges Tun» anzuhängen.

30. Oktober 2020: Von Wolfgang Schütz an hb jan

finde ich auch ok. Meine Kernfrage war im Grunde genommen nur, ob ein Versicherer dieses oder jenes verlangt. Mir wäre das unbekannt.

Wolfgang

30. Oktober 2020: Von Hubert Eckl an Wolfgang Schütz Bewertung: +1.00 [1]

Tut er. Lies Deine Versicherungsbedingungen.


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